Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrungsankündigung
kikakadu:
ist der Text o.k. so :
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben mit Schreiben vom 20.04.2011 angedroht, die Versorgung einzustellen.
Diese ist jedoch rechtswidrig, da Forderung des Restbetrages 2010 meinerseits mehrfach strittig gestellt wurde sowie nachweislich die Bezahlung der monatlichen Abschläge für 2011 geleistet wurde. Hiermit erteile ich Ihnen ab sofort bis auf Widerruf Hausverbot für das Haus...... ,insofern es den Zutritt zur Durchführung der Stromsperrung betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Schutzbrief noch in Arbeit, stelle Ich noch zur Prüfung rein
kikakadu:
..Finde kein Muster für Schutzbrief an das Gericht...
Bitte um Hilfe
kikakadu:
Text Schutzschrift :
An das Gericht
S C H U T Z S C H R I F T
Ich habe von mit Schreiben vom 20.04.2011 eine Androhung der Versorgungseinstellung erhalten (Sperrandrohung).
Diese ist jedoch rechtswidrig, da Ich der Restforderung für 2010 mehrfach schriftlich widersprochen habe wegen unterlassener Zählerablesung über mehrere Jahre. Der Verbrauch wurde nur geschätzt, obwohl der Versorger die Schlüsselgewalt über den Zählerraum besitzt. Die Schätzung des Stromverbrauches wird damit begründet das man den Aushilfskräften die Schlüssel nicht anvertrauen könne.
Die monatlichen Abschläge wurden geleistet, aber vom Versorger widerrechtlich auf die Restschuld angerechnet.
Mit Schreiben vom 02.05.2011habe ich der „ Energie Waldeck-Frankenberg ein Hausverbot für Hintergasse 6 erteilt.
Ich rechne damit, dass der Versorger Zutritt und die Duldung der Versorgungseinstellung beantragen wird.
Der gewechselte Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt
Ich bitte aus diesem Grunde, über den zu erwartenden Antrag nicht ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
userD0010:
Bei der Auflistung der vorgenommenen Abschlagzahlungen fehlt m.E. der Hinweis auf den Verwendungszweck, der es dem Versorger verbieten würde, das gezahlte Geld auf irgendeine angebl. rückständige Forderung zu verrechnen.
Zudem ist doch völlig unverständich, warum all die Jahre irgendwelche Schätzungen von Verbräuchen mit den dazugehörigen Jahrsrechnungen überhaupt akzeptiert und nicht kritisiert/zurückgeschickt wurden.
Mir als Verbraucher muss es völlig egal sein, wie der Versorger sich die Zählerstände in diesem Mietverhältnis beschafft, wenn er sehr genau weiß, wo er sich der Schlüssel für die Messeinrichtungen besorgen kann.
Ob er sich irgendwelcher Hiwis bedient oder die päpstl. Kurie mit der Ablesung beauftragt, kann dem Verbraucher doch völlig wurscht sein.
Wenn ich mir allerdings die Zahltermine so ansehe, ist darin allerdings auch keine Kontinuität erkennbar.
Man zahlt doch zu vereinbarten Stichtagen die Abschläge, nennt dabei nicht nur seine Kunden-Nummer, sondern auch den Verwendungszweck (Abschlag Monat X für Produkt y) Und bei der Zurückweisung der Jahresrechnung mit den geschätzten Verbräuchen (woher ist denn bekannt, dass es sich um Schätzungen gehandelt hat und wenn, warum wurde diesen nicht jeweils widersprochen) fordert man die Erstellung einer korrekten Jahresrechnung unter Angabe der Zählerstände.
Und hat sich der Verbraucher nicht der Mühe unterzogen, monatliche Zählerstände zu notieren, um mit diesen dann seine Zurückweisung der jeweiligen Rechnung zu belegen?
Wenn man allerdings jahreslang nichts unternommen hat und erst jetzt subtil für die Vergangenheit zur Kasse gebeten, d. h. erpresst wird, darf man sich nicht wurdern, wenn später in einem Verfahren der Richter die gleichen Fragen stellen und der Klage stattgeben wird.
Vier lange Jahre Untätigkeit, plötzliche Zahlungswilligkeit für angebliche oder echte Rückstände, nicht mit Fristen veranlasste Abschlagzahlungen und diese auch noch in unterschiedlicher Höhe sind wahrlich keine Pluspunkte in einem evtl. Verfahren.
Es wäre sehr ratsam, in diesem Falle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dem Gericht und dem Versorger sind Leguane vollig gleichgültig!
Hat übrigens der Versorger schriftlich bestätigt, dass der seinen Aushilfskräften den Schlüssel zum Zutritt zum Zählerraum nicht auvertraut hat oder anvertrauen kann?
Wie will der Verbraucher nachweisen, dass er dem Versorger die Verrechnung von Zahlungen mit Altforderungen untersagt hat? 366/367 ?
superhaase:
Ich denke auch, dass es wenig Sinn hat, hier die Gerichte zu bemühen.
Der Strom wurde verbraucht, das bestreitet auch der Kunde nicht.
Einzig die jahrelang geschätzen Zählerstände könnten Anlass geben, auch für die vergangenen Zeiträume korrigierte Abrechnungen zu verlangen.
So würde sich wegen der früher niedrigeren Strompreise wahrscheinlich eine geringfügig niedrigere Forderung ergeben.
Aber bezahlt werden muss so oder so.
Je mehr man sich hier quer legt, desto mehr Ärger hat man am Hals und desto teurer wird es womöglich.
Irgendein finanzieller Erfolg bzw. Vorteil ist praktisch nicht in Aussicht.
Ich rate dazu, zu zahlen und in Zukunft auf abgelesene Zählerstände auf den Rechnungen zu achten und geschätzte Abrechnungen zurückzuweisen.
ciao,
sh
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