Energiepreis-Protest > Ich brauche dringend Hilfe...
Sperrungsankündigung
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von kikakadu
Das sieht jetzt nach Resignation aus, aber mein Sohn möchte Stromsperrung verhindern und später gerichtlich vorgehen. Ich soll heute nachmittag den Versorger anrufen. Rein rechtlich dürfte der Versorger doch jetzt wohl nicht mehr sperren ? Wäre da jetzt irgendwas noch wichtiges zu beachten ?
--- Ende Zitat ---
@kikakadu
Das sieht nicht nur so aus!
Ich würde das sogar als klare Kapitulation bezeichnen.
Die aus verschiedenen Gründen überhaupt nicht nötig wäre! ;)
Die Schätzung war alleine schon rechtswidrig.
Bitte mal hier lesen und auch den Verlinkungen folgen!
Frist für Widerspruch gegen Stromrechnung?
Cremer:
@kikakadu,
wohl meine Antwort nicht gelesen? :evil:
Hausverbot schriftlich erteilen, ggf. heute nachmittag auf den Sperrausführer warten und ihm dann das Hausverbot erteilen/überreichen, kann man dann auch mündlich machen.
kikakadu:
-Nach 2 Telefonaten mit dem Versorger muß Ich feststellen, die leben wohl auf Ihrem eigenen Planeten.
\" Es nutzt Ihnen nichts, auf den Schätzungen rumzureiten. Die Verbrauche sind Fakt und müssen von Ihnen bezahlt werden \"
\" Wir haben zwar die Schlüssel für den Zählerraum, aber wir lassen die Ablesungen von Hilfskräften durchführen, denen können wir doch die Schlüssel nicht anvertrauen \"
\" die von Ihnen behaupteten Schriftlichen Einwände gegen die Nachforderung liegen uns hier nicht vor \"
\"Wir lassen uns auch von Androhungen wie Verfügung nicht beirren \"
\" Wir können jetzt wegen der fortgeschrittenen Zeit nicht mehr auf Ratenzahlungen eingehen, die Sperrung kann nur noch abgewendet werden wenn Sie sofort 400 Euro zahlen \"
Es ist unglaublich !!!
Die Hauptschuld an diesem Gebaren trägt meiner Meinung nach unser Gericht, das Verfügung erst dann gnädigerweise zu erlassen gedenkt wenn die Sperrung vollzogen ist. Und dann womöglich auch noch ablehnt.Dann hast die dicke Sch.... an der Backe....
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von kikakadu
..die Sperrung kann nur noch abgewendet werden wenn Sie sofort 400 Euro zahlen \"
Die Hauptschuld an diesem Gebaren trägt meiner Meinung nach unser Gericht, das Verfügung erst dann gnädigerweise zu erlassen gedenkt wenn die Sperrung vollzogen ist. Und dann womöglich auch noch ablehnt.Dann hast die dicke Sch.... an der Backe....
--- Ende Zitat ---
1. Irrtum!
Die Sperrung kann abgewendet werden, wenn Sie dem Versorger, also derem Mitarbeiter bzw. Subunternehmer den Zutritt verweigern!!!
siehe @Cremer
2. Irrtum!
Die Hauptschuld tragen Sie selbst, wenn Sie den Zutritt nicht verweigern, und sich bzgl. der Vorgehensweise
a) nicht schlau machen (unerlaubte Schätzung)!
b) dem Versorger diese Vorgehensweisen nicht eindeutig verbieten, verweigern und die Gesamtrecnung nicht unverzüglich als fehlerhaft zurückweisen!
Sie sind nämlich im Recht.
Telefonate mit dem Versorger sollten Sie sich sparen, kostet nur Zeit, Kraft und bringt i. d. R. NICHTS.
Schon gar nicht, wenn Sie sich einschüchtern lassen!
Cremer:
@kikakadu
hab ich Ihnen doch mit meinem Thread vom 30.4.11 bereits erläutert:
--- Zitat ---Klären Sie schriftlich den Sachverhalt mit dem Versorger, Telefonate helfen da wenig. Schildern Sie ihm die gesamte Situation
--- Ende Zitat ---
Da weiß die linke Hand nicht was die rechte tut. :evil:
Und dann sitzt da noch so ein Rechthabgieriger beim Versorger am Telefon. Die haben extra solche Mitarbeiter um Leute wie Sie einzuschüchtern, damit die bezahlen, egal, koste was es wolle: \"Hauptsache wir haben das Geld von Ihnen\" :D :D :D
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