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Autor Thema: Achtung, Trickbetrüger ????  (Gelesen 18149 mal)

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Offline userD0010

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Achtung, Trickbetrüger ????
« am: 12. April 2011, 18:36:51 »
Einer der großen Vier schickt einigen seiner Kunden in diesen Tagen eine weitere \"frohe Botschaft\".
Damit nicht von Dritten bzw. Unbefugten Vertragsänderungen oder -kündigungen des laufenden Gas-Liefervertrages (alter Sondervertrag) vorgenommen werden können, wird zur Kundensicherheit für die Gasbelieferung eine neue Kunden-Nummer vergeben.
Dies soll angeblich verhindern, dass für den Kunden durch Manipulationsversuche Nachteile entstehen. (So die Mitteilung)
Diese frohe Botschaft erreicht Gas-Sonerkunden zusammen mit der gerade erstellten Jahresrechnung und einer Kontoaufstellung, in der sämtliche gerügten Preiserhöhungen der vergangenen Jahre als offene Posten aufgeführt sind.
Schon das macht vorsichtig und aufmerksam.
Liest man dann die Rückseite dieser sog. frohen Botschaft zur Vermeidung von Mißbrauch mit der Kunden-Nummer, so stellt man fest, dass mit der neuen Lieferperiode ein neuer Vertrag einhergeht, der die Basis für die Grund- und Ersatzversorgung bildet und auch künftig günstige Preise gewährleistet.

Da müssen doch bei einem der Versorger recht bauernschlaue Leute am Werk sein, die mit der Angst der Bürger vor Datenmanipulationen die alten Sondervertragskunden übertölpeln wollen.
Vorsicht ist geboten, auch wenn solche Versorger immer vorweg gehen!

Offline bolli

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #1 am: 13. April 2011, 07:44:26 »
Na Kundennummernwechsel hin oder her,  da aber ein Sondervertrag durch einen der Vertragspartner rechtswirksam GEKÜNDIGT werden muss, bevor ein neuer Grundversorgungsvertrag zu Laufen beginnen kann, ist das wohl nur ein etwas dümmlicher Versuch, Kunden zu verunsichern.
Wenn die \"einigen seiner Kunden\" die Widersprüchler sind, so werden diese auf so plumpe Tricks (hoffentlich) nicht mehr reinfallen.

Offline userD0010

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #2 am: 13. April 2011, 08:36:58 »
@bolli
Wie Sie es immer wieder schaffen, Selbstverständlichkeiten
Zitat
da aber ein Sondervertrag durch einen der Vertragspartner rechtswirksam GEKÜNDIGT werden muss, bevor ein neuer Grundversorgungsvertrag zu Laufen beginnen kann
als neuen Beitrag einzubringen, ist schon erstaunlich.

Wenn Sie aufmerksam gelesen hätten, wäre aufgefallen, dass der Versorger hier mit dem Trick einer neuen Kunden-Nummer die weitere Gasbelieferung versichert hat, aber auf der Rückseite dieses Schreibens kleingedruckt mit der neuen Kunden-Nummer die Belieferung im Rahmen der Grund- und Ersatzversorgung zu günstigen Bedingungen erklärt wurde.
Zeitgleich mit der neuen Lieferperiode, zeitgleich mit der Umsteillung auf die neue Kunden-Nummer sei die Umstellung erfolgt.
Und mit der ersten errechneten Abschlagzahlung ist dann wohl die Vereinbarung verbindlich anerkannt.

Es ist doch wohl nicht neu, dass die Energieversorger sich ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten \"schnitzen\" und mit immer neuen Methoden ihre Kunden abzukochen versuchen, sei es bei fiktiven Zählerständen direkt vor Preiserhöhungen oder mit ständig neuen Namen für ihre alten Produkte.

Die Zahl derer, die auf die Angstmache vor unsicheren Kunden-Nummern und damit des Risikos von Manipulationen \"hereinfallen\", wird nicht sehr gering sein, zumal auch in anderen Bereichen (Bankwesen etc.) ständig darüber berichtet wird. Und gerade Energiekunden älterer Generation sind umso empfänglicher für solche sog. Warnungen.

Offline Cremer

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #3 am: 13. April 2011, 13:13:13 »
Es wäre mal schön zu wissen, wer denn derjenige von den großen Vier nun ist. ;)
MFG
Gerd Cremer
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Offline bolli

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #4 am: 13. April 2011, 13:33:19 »
Zitat
Original von h.terbeck
Es ist doch wohl nicht neu, dass die Energieversorger sich ihre eigenen Gesetzmäßigkeiten \"schnitzen\" und mit immer neuen Methoden ihre Kunden abzukochen versuchen, sei es bei fiktiven Zählerständen direkt vor Preiserhöhungen oder mit ständig neuen Namen für ihre alten Produkte.
Der Versuch alleine bringt denen aber nichts, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass ihr Weg leider nicht den Erfolg brachte, den sie haben wollten. Dazu darf man sich natürlich nicht \"ins Bockshorn jagen\" lassen.

Natürlich muss man aufpassen, was man zahlt. Aber da wir Widersprüchler doch eh seit Jahren unsere eigenen Berechnungen der Abschläge vornehmen müssen, da die Versorger ja nicht von den Widerspruchspreisen, die ursprünglich als maßgeblichen Punkt angesetzt wurden, ausgingen/ausgehen, so dürfte sich doch nichts ändern. Die Preise des Versorgers würde ich eh nicht zahlen. Und ob durch irgendeine untergeordnete Mitteilung auf einer Rückseite tatsächlich ein neues Vertragsverhältnis zustande kommt, wage ich zu bezweifeln.

Nur das sollte mein Beitrag ausdrücken und war eher an andere Betroffene als an Sie gerichtet, da Sie es ja eh schon wissen.  ;)

Offline userD0010

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #5 am: 13. April 2011, 14:14:31 »
@ Cremer

Aus dem vorletzten Wort meines Initial-Beitrags im letzten Satz ist der Name des Versorgers erkennbar.

Offline dattelner

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #6 am: 13. April 2011, 19:02:28 »
werben die nicht mit : VOrweGRENNEN  :D

Offline berghaus

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #7 am: 15. April 2011, 03:12:24 »
@h.terbeck

Aus den Schreiben der RWE an Sie geht m.E. deutlich hervor, dass die RWE meint, dass Sie sich in der Grundversorgung befinden.

Der Meinung bin ich auch, auch wenn mir das für Sie leid tut.

Zitat
Zitat von h.terbeck v. 09.11.07 in dem Thread:
Gas Allgemein,Alt-Sonderverträge>/Verrechnung
 RWE: \"Da wir uns an die gesetzliche Aufforderung zur Anpassung der Energielieferverträge halten müssen, sehen wir daher leider keine andere Möglichkeit, als hiermit Ihren bisherigen Gasliefervertrag zum 30. November 2007, hilfsweise zum nächstmöglichen Termin zu kündigen.......  Sollten Sie den Vertrag nicht unterschrieben zurücksenden, kommt der Vertrag stillschweigend mit uns als Grundversorger zustande, wenn Sie weiterhin nach dem Kündigungstermin aus dem Gasversorgungsnetz Erdgas entnehmen.\"\"
 Zitat h.terbeck v. 20.12.08

Es mag ja sein, daß die Kündigungsfrist Ihres Vertrages von 1990 nicht eingehalten wurde, aber hilfsweise wurde Ihr Vertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt, d.h. in Ihrem Fall, meine ich zum 31.10.2008.
Ich glaube da gibts nichts dran  zu rütteln.
Da hilft oder half auch kein Widerspruch.

An dieser Stelle stelle ich noch mal meine alte Frage:

Muß der Versorger, der die Kündigungsfrist des Vertrages nicht eingehalten hat und die Formulierung \"hilfsweise zum nächsten Termin\" nicht benutzt hat, eine neue Kündigung schicken oder gilt die Kündigung automatisch \'zum  nächstmöglichen Termin\'?


berghaus 15.04.10

Offline userD0010

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #8 am: 15. April 2011, 08:38:19 »
@ berghaus
Es ist überaus nett, dass Sie mich bemitleiden wollen, aber
1. mein Versorger hat bis dato nicht nachgewiesen, dass der Hiwi, der
    dieses angebl. Kündigungsschreiben unterzeichnete, übrhaupt
    bevollmächtigt war,
2. mein noch immer existenter Vertrag aus 1990 vorsieht, dass eine
    Kündigung nur mit Dreimonatsfrist zu einem Jahresende erfolgen kann.
3. Bis heute kein Nachweis der Vollmacht zu 1 beigebracht wurde,
4. folglich auch das \"hilfsweise zum nächstmöglichen Termin\" wenig
    hilfreich war, wenn keine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde.

In dem hier vorgetragenen Fall handelt es sich nicht um einen mich betreffenden Vorgang, sondern um jemanden, der sich mit diesem trickreichen Briefchen verunsichert fühlte.
Sein Gas-Sondervertrag sollte nun mit einer angeblich sicheren neuen Kunden-Nummer, die ihn vor Mißbrauch durch Dritte schützen würde,  nch den rückseitigen Darstellungen mit Verwendung der neuen Kunden-Nummer in einen Vertrag der Grund- und Ersatzversorgung automatisch umgeändert werden.
Auf welche Ideen so manche vorwegrennende Mitarbeiter doch kommen können?

Offline Cremer

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #9 am: 15. April 2011, 09:37:44 »
@h.terbeck,

bei zwei Mitgliedern unserer BIFEP haben die RWE auch die Sonderverträge gekündigt mit einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum 31.12.2010.

Das RWE wurde ebenfalls von den beiden Mitgliedern in mehreren Schreiben draufhingewiesen, dass die Verträge aus 1992 not bestand haben und somit eine 3-monatige Kündigungsfrist besteht.

Bisher wurde von RWE nicht reagiert. Die werden vermutlich voRWEggehen und den Kunden die Jahresrechnung auf der Basis des Grundversorgungstarif schicken. Die Mitglieder werden sodann eigene Jahrsrechnungen erstellen.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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Offline userD0010

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #10 am: 15. April 2011, 17:17:43 »
@Cremer
Die Mätzchen mit den Kündigungen ohne Einhaltung der (vertraglich) vereinbarten Kündigungsfrist von drei Monaten zum Jahresende bei alten Sonderverträgen kenne ich zur Genüge. Da hat dann halt irgendein Kalfaktor aus der Belegabteilung dieses sog. Kündigungsschreiben verfasst, seine Legitimation trotz Aufforderung nicht nachgewiesen und die RWE haben fröhlich ihre Grundversorgertarife in Rechnung gestellt. Und dies bereits in der laufenden Jahresrechnung vier Monate vor dem Kündigungsversuch.
Da aber die Rechnungskürzung bereits seit Jahren geübte Praxis ist und zudem die RWE alle Jahre wieder versuchen, Abschlagbeträge \"verschwinden\" zu lassn, kann man inzwischen vorgezogen in den jeweiligen Briefen an die RWE das Weihnachtslied \"Alle Jahre wieder\" mit verändertem Text anstimmen.

Was aber zum Thema Trickbetrüger jetzt auftritt, ist wohl eine neue Masche.
Nicht bei mir, sondern einem meiner Mitstreiter. Angeblich ist die alte Kunden-Nummer nicht vor Zugriff durch Dritte (Vertragsänderung, Kündigung etc.) geschützt und deshalb ist eine neue Kunden-Nummer vonnöten.
Auf die rückseitigen Änderungen wird im Text nicht hingewiesen. Wer also nicht sorgfältig das umseitig Gedruckte liest, stimmt mit der beginnenden laufenden Belieferung und Nutzung der neuen Kunden-Nummer nebst vorgegebenen Abschlagzahlungen der Vertragsänderung zu.

Ich stelle Jedem frei, wie er diese Vorgehensweise bewerten möchte.
EDE Zimmermann hatte früher eine tolle Sendung mit dem Titel:
NEPPER, SCHLEPPER, BAUERNFÄNGER.
Ob da wohl was Passendes dabei wäre ?

Offline berghaus

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #11 am: 04. Dezember 2011, 20:19:19 »
RWE geht ja in allem voRWEg.

So habe ich die alte und neue Kundennummer wohl nicht genügend vor dem unberechtigten Zugriff der RWE geschützt.
Originalton RWE: „Bitte bewahren Sie die Kundennummer geschützt vor dem unberechtigten Zugriff Dritter auf.
Wer im Besitz der Kundennummer ist, kann Auskünfte zu dem Vertrag erhalten und Vertragsänderungen vornehmen.“

Bei mir hat die RWE (bei der es wohl 1., 2. und Dritte gibt) in diesem Jahr schon zweimal einen neuen Vertrag erfunden!

Historie s.auch oben):
ab 1975 Sondervertrag (bisher ungekündigt)
ab 2007 Abrechnung nach einem nicht zustande gekommenen Sondervertrag (im Nov. 2010 gekündigt)
ab 01.01.11 Abrechnung in der Grundversorgung (konkludent)
ab 28.05.11 Begrüßung mit neuer Kundennummer in der Grundversorgung.

Danach Mahnungen und (automatisierte) Sperrandrohungen (s.o).

Ganz neu: 28.11.11 Schlussrechnung für den Zeitraum 28.5. – 30.09.11
Darin widerrechtliche Verrechnung von Abschlägen, die in den Überweisungen ausdrücklich „als nur auf den Vertrag von 1975 anzurechnen“ gekennzeichnet waren.

Die Schlussrechnung beginnt mit dem bekannten Satz: „ ….hiermit bestätigen wir die Kündigung Ihres Vertrages.“ Ich weiß nun wieder nicht, wer hier gekündigt hat. Dritte?

Nun aber zu meiner Frage:

In den (automatisierten) Mahnschreiben in der Grundversorgung vom August 2011 steht u.a.;
 „…Wir sind ferner berechtigt, das Vertragsverhältnis im Falle wiederholten Zahlungsverzugs fristlos zu kündigen….. „

In der Gasgrundversorgungsverordung (GasGVV) von 2006(2010)  steht:
 
Zitat
§ 20 Kündigung(1) Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. … Eine Kündigung durch den Grundversorger ist nur möglich, soweit eine Pflicht zur Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes nicht besteht.

§ 36 EnWG Grundversorgungspflicht lautet
Zitat
„1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

In dem Thread hier hatte die SÜWAG in Frankfurt (RWE-Tochter) ja schon einem Kunden die Kündigung angedroht, weil ihr Widersprüche und Zahlungsrückstände  aus wirtschaftlichen Gründen nicht  zumutbar wären.
Dort sollte aber ein Sondervertrag gekündigt werden.
 
Man glaubt es nicht! Glatt vergessen, dass es einen Rechtsweg gibt.

Drohung, Erpressung und Nötigung werden vorgezogen.

Ich liege doch wohl nicht falsch, wenn ich die Nicht-Zumutbarkeit in § 36 EnWG dahingehend auslege, dass die Grundversorgung für ein ganzes Gebiet wirtschaftlich nicht zumutbar ist und nicht, dass gemeint ist, dass der Zahlungsverzug eines einzelnen Kunden den Versorger in den Ruin treiben könnte.    Hier ist mal wieder etwas unverhältnismäßig!

Die Gleichartigkeit der Schreiben (SÜWAG in Frankfurt, RWE in Westfalen), z.B. in Bezug auf neue Kundennummern,  lässt mich allerdings vermuten, dass eine Konzernstrategie dahintersteckt nach  dem Motto:

Wie zermürben wir die verbliebenen Widerspruchskunden mit widerrechtlichen Mitteln.

Neu erscheint mir dabei allerdings „die Kündigung der Grundversorgung“.

berghaus 04.12.2011

Offline Cremer

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« Antwort #12 am: 04. Dezember 2011, 22:35:00 »
@berghaus,

da sind Sie nicht der Einzige

Ein Mitglied unserer BIFEP hat ebenfalls einen solchen Schriftverkehr.

Näheres kommt morgen, wenn ich den gesamtn Schriftverkehr durchgeprüft habe.
MFG
Gerd Cremer
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« Antwort #13 am: 06. Dezember 2011, 20:46:17 »
@Cremer
@berghaus
Die voRWEggeher stört es absolut nicht, dass sie gesetzwidrig handeln, wenn sie trotz ungekündigter Sonderverträge in ihren Jahresrechnungen die Grundversorgungstarife anwenden und abrechnen.
Man muss sich in seinen Antwortschreiben sehr zurücknehmen und davon absehen, diese Briefverfasser nicht als das zu bezeichnen, was sie tatsächlich sind.  Seriosität sieht anders aus.
Und es stellt sich die Frage, wer wann und in welcher Form diesem unseligen Treiben ein Ende bereitet?
Wie lange wollen wir als mündige Bürger in diesem sog. Rechtsstaat uns diese Unverschämtheiten noch bieten lassen?
Es wäre m.E. doch der größte Fehler, zu resignieren und den Versorger zu wechseln, wo doch der Jetzige bei Besitzstandswahrung ( SV vom ....) die preisgünstigste Energie liefert.

Offline Cremer

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #14 am: 06. Dezember 2011, 21:42:08 »
Ich habe mir den gesamten Schriftverkehr aus 2007 bis 2011 nochmals angeschaut.

Hier nur in Kürze der Sachverhalt:
RWE hatte dem Mitglied in 2007 zwei Schreiben (22.6.2007, 15.8.2007) übersendet, wo ein neues Angebot unterbreitet wurde. Im dritten Schreiben vom 12.10.2007 heißt es wörtlich:
\"Gemäß § 20 der neu in Kraft getretenen Verordnung GasGVV ist die Kündigung des Vertrages in Textform ausreichend. Ihren Widerspruch gegen unser einseitges Kündigungsrecht haben wir zur Kenntnis genommen,...\"
Richtig ist, dass eine Textform künftig zur Kündigung reicht
Falsch wird von RWE eine Kündigung aufgrund der neuen GasGVV unterstellt oder lesen Sie in der o.g. Textpassage etwas von einer ausgesprochenen Kündigung?

Richtig ist, dass mit RWE-Schreiben Datum \"im November 2010\" eine Kündigung ausgesprochen wurde, allerdings galten nach dem alten Vertrag und AGB\'s noch eine 3-monatige Kündigungsfrist. Ich stelle mal dahin, ob dies rechtswirksam ist, da allgemein \"im November\" als datum genannt wurde.

In den neuen Schreiben vom 2.2.2011 nimmt man Bezug auf die neuen AGB\'s aus 2011 mit 1 monatiger Kündigung. Das Mitglied wurde ab dem 1.1.2011 durch RWE in die Grundversorgung geschoben. Dem damaligen Vertrag aus vor 2007 lag jedenfalls eine 3-monatige Kündigung nach AGB der RWE zu grunde.
\"Die Kündigung war möglich, da wir gleichzeitig die Grundversorgung, auch für den Fall, dass Sie den von uns angebotenen Sondervertrag nicht angenommen haben, sichergestellt haben.\"

Insofern ist der Vertrag mit dem alten Tarif vor dem 22.6.2007 noch rechtswirksam, obwohl heute dieser Tarif nicht mehr angeboten wird. !!

In einem weiteren Schreiben vom 15.4.2011 heißt es:
\"Der von Ihnen mitgereichte Gasliefervertrag vom 24.8.1993 genügt seit einigen Jahren nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Bitte beachten Sie daher, dass wir diesen im Jahr 2007 beendet und durch einen neuen, dem EnWG entsprechenden Vertrag abgelöst haben. Der Vertrag von 1993 ist somit, entgegen ihrer Ausführugnen, ungültig\"

Es wurde also niemals von der RWE eine Kündigung ausgesprochen. Man suggeriert einfach dem Kunden eine Kündigung durch das Wort \"beenden\". Dies widerspricht Treu und Glauben.

Es ist ein Trickbetrug seitens der RWE !!!!

Außerdem sind die vorgelegten Neuvertragsbedingungen aus 2007 bezgl. Preisänderungen und Vertragsanpassungsrecht schon lange vom BGH kassiert worden.

Unser Mitglied der BIFEP rechnet somit weiterhin mit den alten Tarifen aus 2007 ab und erstellt eigene Jahresrechnungen. Jetzt hat man dem Mitglied eine neue Kundennummer und eine Schlussrechnung mit einer Forderung in Höhe von ca. 4.800 € mitgeteilt.
Wir sind gespannt wie es weiter geht.
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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