Hallo zusammen,
der Thread \"Achtung, Trickbetrüger

\" ist voll mit den Worten Trick, Betrug, Nötigung, Drohung und Erpressung. Zum Schutz der Energieverbraucher könnte man in einem sogenannten Rechtsstaat wie Deutschland auch das Strafrecht bemühen, denn die Beschreibung deutet auf vorsätzliches, kriminelles Handeln hin. Im Idealfall stellt die Strafanzeige ein persönlich Betroffener, weil dann auch die Rechte als sogenannter Verletzter aus
§ 172 StPO zur Verfügung stehen. Das ist dann relevant, wenn sich wenig rechtschaffene Staatsanwälte weigern, Recht und Gesetz anwenden und von einer Klage absehen wollen.
Falls jemand z. B. einem Verbraucherschutzverband die Sache etwas wert ist und Kosten für das Strafverfahren eine untergeordnete Rolle spielen, empfiehlt es sich, einen renommierten Strafrechtsanwalt hinzuzuziehen. Am besten geeignet ist nach meiner Erfahrung ein Rechtsanwalt, der die richtigen publizistischen Mittel nutzt, um einen Gegner wie RWE oder die politisch weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften wirklich unter Druck zu setzen. Da sind solche Kaliber wie Johann Schwenn, Eberhard Kempf oder Gerhard Strate gefragt.
Unabhängig davon sind natürlich die zivilrechtlichen Ansprüche zu wahren, wie es hier im Thread und im Forum allgemein vorgeschlagen wird. Doch das allein wird dem Handeln von RWE offenbar nicht gerecht. Überlegenswert ist eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (
UWG), das angeblich auch Verbraucher schützen soll. Zu denjenigen, die hier abmahnen könnten, gehört auch der Bund der Energieverbraucher (BdEV). Für Mitglieder sollte der BdEV hier durchaus tätig werden können und muss nicht wie Herr Cremer gespannt warten, wie es weitergeht. Vom Verbraucherschutz haben aber RR-E-ft, Herr Dr. Aribert Peters und ich höchst unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch ein Grund dafür, warum ich nicht Mitglied im BdEV bin.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
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Lothar.Gutsche@arcor.de