Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Achtung, Trickbetrüger ????  (Gelesen 18150 mal)

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Offline userD0010

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #15 am: 07. Dezember 2011, 07:50:49 »
@Cremer
Sich hinter angeblich neuen Rechtsverordnungen zu verstecken und damit den Versuch zu unternehmen, alte SV als ungültig hinzustellen und flugs die Grndversorgungstarife einzuführen ist halt die Masche, mit der die Schar der \"Schriftsteller\" im Hause RWE ihre vermeintlich unwissende Kundschaft hereingelegt hat und immer noch hereinlegt.
Und wie wenige wehren sich dagegen und rechnen/berechnen auch weiterhin auf der Basis ihres Altvertrages den Energieverbrauch, avisieren die eigene Berechnung und zahlen auch nur auf dieser Basis ihre Abschläge und letztendlich den Jahresverbrauch.
Schriftverkehr hin, Schriftverkehr her, es bleibt doch immer bei den gleichen Floskeln, mit denen der/die Verbraucher für dumm verkauft werden sollen.
Entweder sind es angeblich neue Verordnungen oder Gesetzesänderungen, hinter denen man sich zu verstecken versucht, weil ja bekanntlich der Deutsche Bürger gesetzestreu und gesetzesgläubig ist, aber vor alleim, weil das Gros der Verbraucher immer noch im Hinterkopf die Angst vor einer Energiesperre trägt und es nicht wagt, sich gegen diese Methoden aufzulehnen.
Allerdings stellt man sich die Frage, womit sich die sog. Überwachungsorgane beschäftigen, wenn sie nicht einmal ansatzweise in der Lage sind, den Versorgern hier Einhalt zu gebieten?
Oder schielen diese Herrschaften auch auf einen angenehmen Altersversorgrungsposten ?

Offline Lothar Gutsche

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #16 am: 07. Dezember 2011, 09:14:15 »
Hallo zusammen,

der Thread \"Achtung, Trickbetrüger ???\" ist voll mit den Worten Trick, Betrug, Nötigung, Drohung und Erpressung. Zum Schutz der Energieverbraucher könnte man in einem sogenannten Rechtsstaat wie Deutschland auch das Strafrecht bemühen, denn die Beschreibung deutet auf vorsätzliches, kriminelles  Handeln hin. Im Idealfall stellt die Strafanzeige ein persönlich Betroffener, weil dann auch die Rechte als sogenannter Verletzter aus § 172 StPO zur Verfügung stehen. Das ist dann relevant, wenn sich wenig rechtschaffene Staatsanwälte weigern, Recht und Gesetz anwenden und von einer Klage absehen wollen.

Falls jemand z. B. einem Verbraucherschutzverband die Sache etwas wert ist und Kosten für das Strafverfahren eine untergeordnete Rolle spielen, empfiehlt es sich, einen renommierten Strafrechtsanwalt hinzuzuziehen. Am besten geeignet ist nach meiner Erfahrung ein Rechtsanwalt, der die richtigen publizistischen Mittel nutzt, um einen Gegner wie RWE oder die politisch weisungsabhängigen Staatsanwaltschaften wirklich unter Druck zu setzen. Da sind solche Kaliber wie Johann Schwenn, Eberhard Kempf oder Gerhard Strate gefragt.

Unabhängig davon sind natürlich die zivilrechtlichen Ansprüche zu wahren, wie es hier im Thread und im Forum allgemein vorgeschlagen wird. Doch das allein wird dem Handeln von RWE offenbar nicht gerecht. Überlegenswert ist eine Abmahnung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das angeblich auch Verbraucher schützen soll. Zu denjenigen, die hier abmahnen könnten, gehört auch der Bund der Energieverbraucher (BdEV). Für Mitglieder sollte der BdEV hier durchaus tätig werden können und muss nicht wie Herr Cremer gespannt warten, wie es weitergeht. Vom Verbraucherschutz haben aber RR-E-ft, Herr Dr. Aribert Peters und ich höchst unterschiedliche Auffassungen. Das ist auch ein Grund dafür, warum ich nicht Mitglied im BdEV bin.

Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de

Offline Cremer

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #17 am: 07. Dezember 2011, 10:29:35 »
@h.terbeck
Unser Mitglied wartet jetzt einfach ab.

Nicht das Mitglied hat Ansprüche, da dieser wirksam die Abschläge gekürzt und eigene Jahresrechnungen erstellte.

Wenn RWE meint, sie hätte noch Anspruch auf 4.800 €, dann steht bekanntlich ein Klageweg offen.

Insofern hat das Mitglied keinen Blutdruck wartet ob noch was kommt  :D :D :D
MFG
Gerd Cremer
BIFEP e.V.

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gerd@cremer-kreuznach.de

Offline RR-E-ft

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Achtung, Trickbetrüger ????
« Antwort #18 am: 07. Dezember 2011, 11:00:08 »
Wer selbst nicht in der Lage ist, einen Lebenssachverhalt sicher darauf zu überprüfen, ob die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale eines Betruges gem. § 263 StGB tatsächlich erfüllt sind, der sollte es in einem öffentlichen Forum tunlichst vermeiden, einen anderen eines Betruges zu bezichtigen. Eine falsche Bezichtigung in der Öffentlichkeit kann nämlich selbst strafbar sein und entsprechende Sanktionen nach sich ziehen.

 

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