Energiepolitik > Erneuerbare Energie

max. Bedarf an Erneuerbare Energie ?

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Energiesparer51:
Heute mittag decken Wind+Sonne ca 46% der Erzeugung ab.

egn:

--- Zitat ---Original von Energiesparer51
Heute mittag decken Wind+Sonne ca 46% der Erzeugung ab.
--- Ende Zitat ---

... und das ohne dass jemand einen \"Öko-nomie-Strom\" überteuert kaufen muss.

RR-E-ft:
Möglicherweise kam es nur deshalb zu dem hohen Deckungsgrad durch Solar- und Windstrom gerade weil eine gesetzliche Vorrangregelung und Abnahmeverpflichtung bestand, der EEG- Strom also gekauft werden musste.

Ohne diese gesetzliche Abnahmeverpflichtung hätten die Stromkonzerne wohl lieber ihre konventionellen Stromerzeugungseinheiten soweit als möglich ausgelastet.
Denn dann hätte wohl auch der Großhandelspreis für konventionell erzeugten Strom nach merit order höher gelegen.

An einer geringen Auslastung ihrer konventionellen Stromerzeugungseinheiten, insbesondere jedoch an geringen Großhandelspreisen für konventionelle Strommengen nach merit order haben die Stromkonzerne kein Interesse.
Deshalb wäre das ganze ohne die gesetzliche Vorrangregelung wohl gar nicht möglich.

egn:
Seit der Einführung der AusglMechV müssen die ÜNB die prognostizierte Strommenge in ihrem Netz aus regenerativen Quellen über den DayAhead Markt per offenem Gebot an der Strombörse anbieten. Wenn die Börse neutral und unbeeinflusst durch die Stromkonzerne funktioniert dann wird der regenerative Strom immer günstiger als jeder angebotene konventionelle Strom sein. Es braucht also in einem funktionierenden Markt keine explizite Abnahmeverpflichtung mehr.

Da Netz und Erzeugung jetzt getrennt sind können alle konventionellen Erzeuger nur noch dann einspeisen wenn ihr Preis unter dem Zuschlagspreis nach Merit-Order liegt. Nur die ÜNB können noch zum \"Schutz\" des Netzes bestimmte Erzeuger bevorzugen oder benachteiligen.

RR-E-ft:
Wenn zunächst gar keine Abnahmeverpflichtung für den EEG- Strom bestünde, dieser also nicht ins Stromnetz reingelassen werden müsste, dann gäbe es auch nach dem Ausgleichsmechanismus wohl schon nichts auszugleichen. Wichtig ist also zunächst die Abnahmeverpflichtung für die Einspeisung. Dass der so eingespeiste Strom dann über den Ausgleichsmechanismus einen Preis findet, der seinen Absatz im Markt sicher gewährleisten kann, steht wieder auf einem anderen Blatt.

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