Energiepolitik > Erneuerbare Energie
max. Bedarf an Erneuerbare Energie ?
egn:
Welche sachlichen Gründe können Betreiber von Stromerzeugungsnetzen vorweisen um Erzeugern den Zugang zu den Netzen zu verweigern?
Nach dem EnWG sind die Netzbetreiber verpflichtet den Zugang diskriminierungsfrei zu gewährleisten. D.h., egal ob es ein Betreiber von AKWs ist oder ein Betreiber einer PV-Anlage, der Netzbetreiber ist dazu verpflichtet den Zugang zu ermöglichen. Wobei hier der Aufwand für den Anschluss der typischen PV-Anlagen auf Gebäuden, die bereits am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, praktisch 0 ist. Dem gegenüber sind die Kosten ein Großkraftwerk an das Netz anzuschließen sehr hoch.
Eine Verweigerung des Anschlusses und eine folgende Verweigerung der Abnahme von Strom verstößt deshalb gegen das EnWG. Durch die vollständige Trennung von Erzeugung und Übertragungsnetzen gibt es faktisch auch kein Eigeninteresse des Netzbetreibers mehr, wobei es natürlich wegen der starken personellen und kapitalmäßgen Verflechtungen aber immer noch ein informelles Interesse geben könnte.
Ich sehe deshalb nicht warum man immer mit der Anschluss- und Abnahmepflicht für EEG-Strom argumentiert. In einem funktionierenden Strommarkt mit einem diskriminierungsfreien Netzzugang kann jeder Anlagen zur Stromerzeugung anschließen und den Strom an der Börse verkaufen. Der EEG-Strom ist dabei nicht anders zu behandeln als der herkömmliche Strom der nach Grenzkosten angeboten wird. Der EEG-Strom wird nach dem Börsenpreis vergütet und der Erlös wird bei der EEG-Umlage berücksichtigt.
RR-E-ft:
Die AusglMechV stellt gerade auf die Strommengen ab, die nach EEG abgenommen und vergütet werden müssen.
Nicht ausgeschlossen ist, dass EE- Anlagenbetreiber ihren Strom selbst vermarkten. Dann fällt er nicht in die Regelung.
Vorstellbar ist, dass die Eigenvermarktung etwa von PV- Einspeisern an der Börse oder wo auch sonst mit so hohem Aufwand und Kosten verbunden ist, dass es sich nicht lohnt.
Würde man etwa diejenigen, die PV- Anlagen auf ihrem Dach betreiben, durch Wegfall der Abnahmnepflicht und gesetzlichen Mindestvergütung dazu zwingen, ihren Strom selbst zu vermarkten, würde es für diese wohl schnell eng werden. Schließlich würden sie ja dabei auch nicht die gesetzlich garantierte Mindestvergütung erzielen.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von egn
Seit der Einführung der AusglMechV müssen die ÜNB die prognostizierte Strommenge in ihrem Netz aus regenerativen Quellen über den DayAhead Markt per offenem Gebot an der Strombörse anbieten.
--- Ende Zitat ---
Wenn die prognostizierte EEG- Strommenge gem. § 2 Abs. 2 AusglMechV durch die ÜNB am Spotmarkt angeboten wird und sich in die merit order einordnet, was bleibt dann als original zu vermarktender Ökostrom überhaupt noch übrig?
Wird diese Strommenge doppelt vermarktet?
egn:
Da es das Zweitvermarktungsverbot von EEG-Strom gibt bleibt nur Strom aus Nicht-EEG-Anlagen im Inland und Ausland übrig.
Wie an anderer Stelle schon diskutiert wurde spielt bei inländischem Strom das Grünstromprivileg zusammen mit der Direktvermarktung eine große Rolle. Dabei dreht es sich dann hauptsächlich um Windkraftwerke und alte Wasserkraftwerke. Die großen Wasserkraftwerke befinden sich aber hauptsächlich in der Hand der Stromkonzerne, so dass nicht mehr soviele Kraftwerke übrig bleiben die von einer Direktvermarktung profitieren würden.
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von egn
Da es das Zweitvermarktungsverbot von EEG-Strom gibt bleibt nur Strom aus Nicht-EEG-Anlagen im Inland und Ausland übrig.
Wie an anderer Stelle schon diskutiert wurde spielt bei inländischem Strom das Grünstromprivileg zusammen mit der Direktvermarktung eine große Rolle. Dabei dreht es sich dann hauptsächlich um Windkraftwerke und alte Wasserkraftwerke. Die großen Wasserkraftwerke befinden sich aber hauptsächlich in der Hand der Stromkonzerne, so dass nicht mehr soviele Kraftwerke übrig bleiben die von einer Direktvermarktung profitieren würden.
--- Ende Zitat ---
Ja eben, das Zweitvermarktungsverbot.
Haben die Stromkonzerne kein Interesse an der Direktvermarktung des Stroms aus ihren alten Wasserkraftwerken?
Anders vermarktet wird ja wohl der Strom aus den Vattenfall Pumpspeicherwerken in Thüringen und Sachsen- Anhalt, der wohl als Spitzenlaststrom über den Thresen geht.
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