Energiepreis-Protest > Mainova
Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova
kiepet:
Hallo,
da bin ich wieder. Ich habe natürlich unseren kleinen Dialog bei uns im Büro verteilt und es haben sich auch gleich einige Mitstreiter gefunden.Auch ein sehr guter Freund von mir wurde informiert.Also Sie sehen- mit der Mundpropaganda klappt es.
So nun liegt ein langes Rechenwochenede hinter uns. Wir haben uns zu fünft bei mir getroffen und unsere Verträge und Widersprüche abgeglichen. Dabei sind wir auf ein Problem gestoßen - die Vertragshistorie. D.h. unsere Verträge bzw. Tarife haben sich so oft geändert, dass wir nun nicht wissen, auf welchm Vertrag bzw. Tarif wir uns in der Schlußrechnung beziehen sollen. Mein Vertrag hat sich z.B. wie folgt verändert:
1990 Main gas: Gaslieferungs Sondervertrag VH
1999 Fusion Main gas mit Stadtwerke Frankfurt zu Mainova
Ab 2000 Mainova Plus Tarif
(wird in der Tagespress als Sonderpreis für Privat u. Gewerbekunden ab 2000 Kw angeboten)
Ab 2002 steht auf der Rechnung Zentralheizungs-Vertrag VH / VHE
Mainova Plus Tarif taucht nicht mehr auf der Rechnung auf.
2004 bis zum 30.9.04 Zentralheizungs-Vertrag VH / VHE
Ab dem 1.10.04 Maingas Erdgas komplett
Ab 2007 Sondervertrag Mainova Plus
So nun würden wir gerne wissen, welchen Vertrag bzw. Tarif wir nehmen sollen? Sind das alles Sonderverträge oder erst ab 2007 wo es explicit draufsteht?
Es wäre supernett, wenn Sie uns noch mal weiterhelfen könnten.
Vielen lieben Dank und noch einen schönen Tag.
Schwalmtaler:
wenn der erste Vertrag nicht gekündigt wurde ist er noch gültig und auch dessen Preis
kiepet:
Ich kann mich nicht erinnern jemals gekündigt zu haben. Die Verträge wurden immer seitens der Main gas bzw. dann mainova umgeschrieben bzw. angepasst ohne mich vorher zu fragen, ob mir das recht ist.
Der Preis war 1990 0,0186 Euro/KWh. Ich traue mich gar nicht das für 2008-2011 auszurechnen-soviel müßte ich dann zurückbekommen. Wie ist das eigentlich mit dem Grundpreis (123,-Euro/Jahr in 2011) und der Gassteuer-soll ich da die heutigen Werte berechnen?
Noch eine letzte Frage. Ist es sinnvoll die Schlußrechnung mit Begründung bzw. Bezugnahme auf das Urteil vom Januar 2011 abzuschicken oder einfach nur meine Abrechnung unkommentiert? Haben Sie irgendwelche Erfahrungen mit jemanden der das schon mal gemacht hat?
So nun mache ich mal Feierabend und danke schon mal ganz herzlich, auch im Namen meiner Freunde und Mitstreiter - die auch ein wenig Muffe haben diese hohe Forderung zu stellen.
bolli:
@kiepet
Eine Kündigung des Vertrages hätten nicht nur Sie sondern auch die Mainova (oder ihre Vorgänger) schicken können. Aber gehen Sie mal davon aus, dass sie dieses nicht gemacht haben, da es früher nicht üblich war. Da wurde einfach \"umgestuft\" und gut war. Die ordentlichen Kündigungen sind erst seit ca. 2008 modern geworden, seit der BGH anfing, in entsprechenden Entscheidungen den Versorgern die Verantwortung dafür aufzuerlegen, dass sie die Verbraucher nicht aus ihren alten Vertragsverhältnissen \"herausgekündigt\" haben.
Auch die Grundpreise sollten Sie auf der alten, vereinbarten Basis berechnen. Es ist das Pech des Versorgers, wenn er mit diesen Summen nicht hinkommt. Dafür hat er davor ja über Jahre reichlich zuviel von Ihnen verlangt. Die Berechnung der Rückerstattungssumme ist das eine, dass Zurückbekommen naturgemäß eine andere. Aber mit dem ersten Schritt können Sie auf jeden Fall schon mal Beträge zurückhalten, die Sie aufgrund der Schlusszahlung sonst noch gezahlt hätten. Falls die Kollegen noch von der Mainova versorgt werden, kommt ggf. auch eine Aufrechnung der errechneten Rückerstattungsansprüche mit den zukünftigen Zahlungen in Frage, falls dieses in den alten Verträgen nicht ausschließlich ausgeschlossen war. Dann kann man sich auf diesem Weg schon mal einen Teil zurückholen. Nicht verhehlen darf man an dieser Stelle aber, dass bei diesem Verhalten zu erwarten ist, dass die Mainova spätestens dann auch diese anderen Verträge kündigt.
Es gibt schon eine ganze Reihe von Rückforderungsklagen, denen in sehr großem Maße entsprochen wird. Ob konkret bei der Mainova schon solche laufen, kann ich nicht sagen. Da müssten Sie sich mal kundig machen (z.B. beim Verbraucherschutz, bei entsprechenden örtlichen Initiativen o.ä., vielleicht findet sich auch hier im Forum noch jemand). Aber vom Grundsatz ist die Abfolge ja überall gleich, es wird im wesentlichen der Versorger ausgetauscht. Manchmal gibt es noch ein paar örtliche Besonderheiten, aber die wissen die Initiativen oder örtlichen Anwälte meist. Man sollte aber durchaus bedenken, dass die Versorger meist versuchen, den Instanzenzug zu gehen (sofern die Klagesummen ihnen die Möglichkeit lassen) um dadurch weiter Zeit zu gewinnen, denn an jedem 31.12. verjähren erneut erhebliche Rückforderungsansprüche. X(
Ein \"Musterschreiben\" in der Art, wie Sie es bezüglich der Rückforderung gerne hätten, können Sie hier: Musterbrief Rückforderungschreiben finden. So in der Art könnte ein entsprechendes Schreiben aussehen.
Schwalmtaler:
kleiner Tip noch von mir:
Ich würde das nicht ohne Anwalt versuchen!!!
Sprechen sie mit den Freunden/Bekannten, wer das durchziehen möchte und suchen sich dann gemeinsam einen Anwalt.
Für diesen könnte durch die Gleichgelagertheit der Aufwand reduziert sein und damit steigt die Übernhamechance als für einen Verbraucher alleine!
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