Energiepreis-Protest > Mainova

Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova

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kiepet:
Erst mal wieder ein großes Danke !
Wir werden uns in den nächsten Tagen noch mal zusammen setzen und unsere weitere Strategie besprechen.
 Außerdem werde ich mal ausrechnen wieviel ich denn zurück bekäme  ;-)). Ich muß mir auch überlegen wie ich das mit dem Strom mache, denn da habe ich ja wohl keinen Widerspruch eingelegt und die Vorauszahlungen für Strom und Gas wurden immer zusammen verrechnet. Davon werde ich jetzt auch ausgehen.
ee mehr ich mich damit beschäftige umso mehr Fragen tauchen auf, die wohl überlegt sein wollen. Haben Sie eigentlich schon Ihre Rückforderung am laufen?
Weitere Mainova Mitstreiter habe ich im Forum leider nicht gefunden -aber einen Anwalt hier in Bad Homburg ca. 20km von Frankfurt entfernt. Komisch, dass es keinen Anwalt in FRA gibt, der sich damit auskennt. Lieber hätte ich eine Empfehlung von jemanden gehabt, der  mit dem RA schon mal zusammen gearbeitet hat. Vielleicht versuche ich es noch mal bei der Verbraucherzentrale -aber wie schon gesagt, das letzte mal habe ich mich total geärgert.
Also ich melde mich dann in den nächsten tagen wieder, wennich mehr weiß und gerechnet habe.
ciao und einen schönen Abend.

kiepet:
Hallo,
eine lange Nacht der Rechnerei liegt hinter uns.
In meinen Unterlagen habe ich noch eine Info d. Mainova gefunden, wo sie mir die Umstellung auf den Erdgas Komplett mitteilt.
Die m.E. wichtigsten Passagen habe ich Euch mal kopiert:
 ... seit 8. November 2006   sind neue Verordnungen in Kraft, die Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität- bzw. Erdgas (StromGw bzw. GasGW; BGBI. 1 2006, S.2391, 2396). Sie lösen die noch aus dem Jahre 1979 stammenden Verordnungen über Allgemeinen Bedingungen der Elektrizitäts- bzw. Gasversorgung für Tarifkunden (AVBEItV bzw. AVBGasV) ab.
Mit Mainova Strom Plus und Mainova Erdgas Komplett gehören Sie nicht zu den grundversorgten Kunden, sondern haben einen so genannten Normsonderkundenvertrag mit uns abgeschlossen. Diesen Vertrag passen wir hiermit an die neuen Verordnungen an und kommen damit der Vorgabe des Energiewirtschaftsgesetzes nach.
Ihre neuen Versorgungsbedingungen:
         
Die Regelungen zur Preisanpassung wurden kundenfreundlicher gestaltet (vgl. § 5 Abs. 2, 3 GW):
Wie bisher ist Mainova berechtigt, den Preis für Ihr Energieprodukt entsprechend der Kosten- und Marktentwicklung zu ändern.
 Änderungen der Preise und Lieferbedingungen werden künftig jeweils zum Monatsbeginn und erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die wir mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung vornehmen.
Zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe werden wir Sie brieflich informieren ……
Änderungen der Preise und Lieferbedingungen werden nicht wirksam, sofern Sie Ihren Vertrag fristgemäß vor Wirksamwerden der jeweiligen Änderung in Textform kündigen (Kündigungsfrist ein Monat zum Ende eines Kalendermonats, vgl. § 20 GW).
 Das bedeutet für Ihren Energieliefervertrag mit Mainova: Unser Liefervertrag bezieht die ,,jeweils gültigen Allgemeinen Versorgungsbedingungen\" als Vertragsbestandteil mit ein.
Entsprechend  gilt ab dem  01.11.2007  die  beiliegende Grundversorgungsverordnung  für Ihr Lieferverhältnis mit Mainova und ersetzt alle hiervon abweichenden Lieferbedingungen.
Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, haben Sie die Möglichkeit Ihren Liefervertrag fristgemäß vor Wirksamwerden der Änderung zu kündigen; Sie können Ihren Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen (vgl. õ§20 GW).
                 
So – was mich nun ein wenig irritiert hat, sind die Kündigungsbedingungen. Der Vertrag wurde  v. Mainova  angepasst und ich hätte ja kündigen können, wenn ich nicht damit einverstanden gewesen wäre. Habe ich aber nicht. Heißt das nun quasi, dass wir uns mit der Preisanpassungsklausel usw. einverstanden erklärt haben?? Da könnte ich mir ja alles weitere sparen. Wie schätzt ihr das bitte ein??
Nun zu unserer Rechnung. Wir haben unserer Verbrauch KwH mit dem Preis von 1990 multipliziert +Gassteuer heute +19% Ust minus Vorauszahlung. Das haben wir jeweils für die Jahre 2008-2011 gemacht. Ich komme somit auf eine Forderung an die Mainova von 565,40 Euro. Ist unser Rechenweg so OK??
Übrigens die Forderung der Mainova an mich in der Schlussrechnung bezieht sich auch nur auf die Jahre 2008-2011. Meine „Schulden“ aus den Jahren 2005-07 haben Sie schon rausgerechnet. Netterweise mir aber auch 48 Euro für einen „erfolglosen Sperrversuch“ in Rechnung gestellt.
So das war’s für heute. Sorry, dass es soviel geworden ist. Es wäre sehr nett, wenn Ihr uns noch helfen würdet bzgl. der Anpassung und unserer Rechnung bzgl. der Forderung an M.
Viele sonnige Grüße und 1000 Dank von den „Gas-Rebellen“ aus Frankfurt.

bolli:

--- Zitat ---Original von kiepet
So – was mich nun ein wenig irritiert hat, sind die Kündigungsbedingungen. Der Vertrag wurde  v. Mainova  angepasst und ich hätte ja kündigen können, wenn ich nicht damit einverstanden gewesen wäre. Habe ich aber nicht. Heißt das nun quasi, dass wir uns mit der Preisanpassungsklausel usw. einverstanden erklärt haben?? Da könnte ich mir ja alles weitere sparen. Wie schätzt ihr das bitte ein??
--- Ende Zitat ---
Diese Art der \"Vertragsumgestaltung\" haben zu dieser Zeit zahlreiche Versorger versucht, aber letztlich war diese Art des Versuchs bei den meisten Gerichten bisher, vor allem auch beim BGH, nicht von Erfolg gekrönt. Ein Schweigen, egal, mit welcher Zusatzrklärung im Schriftsatz erläutert, begründet eben immer noch keine Zustimmung zu einer Vertragsänderung. Das geht nur mit AUSDRÜCKLICHER Zustimmung.
Insofern gelten eben diese Vertragsbedingungen ebenfalls nicht.


--- Zitat ---Original von kiepet
Nun zu unserer Rechnung. Wir haben unserer Verbrauch KwH mit dem Preis von 1990 multipliziert +Gassteuer heute +19% Ust minus Vorauszahlung. Das haben wir jeweils für die Jahre 2008-2011 gemacht. Ich komme somit auf eine Forderung an die Mainova von 565,40 Euro. Ist unser Rechenweg so OK??
--- Ende Zitat ---
Sollte soweit o.k. sein, wenn die Gassteuer extra im Vertrag stand. Bei mir war alles im Preis einbezogen (außer Mwst), allerdings auc h ein paar Jahre später.

kiepet:
Erst mal wieder vielen Dank - auch für den Tipp mit der Steuer. Bei mir wird sie erstmalig 2007, also in dem Jahr als Mainova den Komlpett Tarif angepasst hat, auf der Rechnung ausgewiesen. Ich gehe also davon aus, dass sie vorher , wie bei Ihnen auch, im Preis enthalten war, zumal die Stromsteuer immer schon extra ausgewiesen wurde.Wenn ich die Steuer rausrechne macht das noch mal über 400 Euro aus.
Den Musterbrief finde ich sehr gut und werde ihn auch so übernehemen. Nur eine Sache verstehe ich nicht:\"Auch mein mit Ihnen am .... durch unterzeichnete Annahme Ihres Vertragsangebots geschlossenes Gas-Sonderabkommen enthält eine solche Preisanpassungsklausel. (Deren Unwirksamkeit wurde auch bereits im Fall .... festgestellt.)\" Was heißt ..im Fall..? Was soll ich da eintragen?
Noch eine Frage:wie spezifieziert muß ich meine Anprüche dokumentieren? Reicht es nur die Guthaben aus 2008-2011 aufzuführen oder soll ich auch dokumentieren wie ich sie errechnet habe?
War eigentlich Ihr Rückzahlungsanspruch erfolgreich?
Dann haben wir uns noch gefragt wie man herausfinden könnte wie der Anwalt heißt, der das BGH Urteil erstritten hat. Wir gehen davon aus, dass er bestimmt aus Wiesbaden( wie der Mandant) oder Umbegung ist. Für uns wäre das super, wenn wir den Namen herausfinden könnten. Haben Sie da eine Idee zufällig ;-)?
Noch einen schönen Tag!!

bolli:

--- Zitat ---Original von kiepet
(Deren Unwirksamkeit wurde auch bereits im Fall .... festgestellt.)\" Was heißt ..im Fall..? Was soll ich da eintragen?
--- Ende Zitat ---
Der Klammersatzteil ist für den Fall gedacht, dass für die in Ihrem Vertrag verwendete Preisanpassungsklausel schon in einem Gerichtsverfahren rechtskrääftig entschieden wurde. Oft sind die Klausel nur \"ähnlich\" und man muss die Unwirksamkeit aufgrund der vom BGH in anderen Verfahren aufgestellten Kriterien beurteilen, was zwar grundsätzlich mittlerweile sehr gut möglich ist (weshalb man auch sagen kann, dass wohl sicher mehr als 95% der früher verwendeten Preisanpassungsklauseln eben nicht wirksam waren) aber es gibt halt noch keine explizite Rechtssprechung darüber. Auch hier ist das hinzuziehen eines Anwaltes, der sich in dem Gebiet auskennt, hilfreich, da der den Überblick über die entschiedenen Klauseln haben oder sich verschaffen sollte, wenn man dieses nicht selbst kann, was wegen der Vielzahl der Fälle auch nicht einfach ist.
Wenn es für Ihre Klausel noch kein Urteil gibt, fällt der Satz in der Klammer weg.


--- Zitat ---Original von kiepet
Noch eine Frage:wie spezifieziert muß ich meine Anprüche dokumentieren? Reicht es nur die Guthaben aus 2008-2011 aufzuführen oder soll ich auch dokumentieren wie ich sie errechnet habe?
--- Ende Zitat ---
Wüde ich machen, da es ja nicht soviel Aufwand bedeutet und die Nachvollziehbarkeit erhöht. In einem Gerichtsverfahren müssten Sie das sowieso nachholen.


--- Zitat ---Original von kiepet
War eigentlich Ihr Rückzahlungsanspruch erfolgreich?
--- Ende Zitat ---
Hab noch keinen eingelleitet, da ich ältere Ansprüche verrechnet hab und der Versorger (ggf.  ;) ) aus einem anderen Lieferverhältnis noch Ansprüche an mich hat. War halt ein schlechter Zahler.  ;) Wenn er da was haben will, muss er sich auf mich zubewegen. Aber auch hier läuft die Verjährungsuhr.  :D


--- Zitat ---Original von kiepet
Dann haben wir uns noch gefragt wie man herausfinden könnte wie der Anwalt heißt, der das BGH Urteil erstritten hat. Wir gehen davon aus, dass er bestimmt aus Wiesbaden( wie der Mandant) oder Umbegung ist. Für uns wäre das super, wenn wir den Namen herausfinden könnten. Haben Sie da eine Idee zufällig ;-)?
--- Ende Zitat ---
Hm, dazu müssten Sie sagen, welches BGH-Urteil Sie meinen. In dem von mir oben geführten Urteil ging es ja um eine Klausel der Rheinenergie und  geklagt hatte der BdEV. Weiss also nicht, welches Urteil Sie meinen mit Beteiligung aus Wiesbaden.

Außerdem ist festzustellen, dass vor dem BGH nur ganz bestimmte Anwälte auftreten dürfen, nämlich am BGH zugelassene. Die haben aber fast alle ihren Sitz in Karlsruhe und machen auch fast nur BGH-Sachen. Insofern brauchen Sie für die erste Klagestufe erstmal einen anderen Anwalt. Der Rest wird sich dann ergeben. Hatte oben schon mal die Rechtsanwaltsliste verlinkt. Ansonsten mal den Gerichtsurteilebereich durchforsten, ob und wenn ja welche Anwälte in der Urteilen aus Ihrer Gegend genannt sind.

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