Energiepreis-Protest > Mainova

Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova

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Kampfzwerg:

--- Zitat ---Original von kiepet
erst mal wieder vielen Dank- es war sehr hilfreich.

Also ich habe einen Gaslieferungs Sondervertag VH 1990 abgeschlossen und hatte in den letzten Jahren den Tarif Erdgas Komplett. Ab 2004 steht auf der Rechnung sogar Sonder Vetr. Erdgas Komplett. Das ist mir bisher noch nicht bewußt aufgefallen.

Kannst Du damit etwas anfangen??
--- Ende Zitat ---

@kiepit
Glückwunsch - und das gleich in zweifacher Hinsicht  ;)
Erstens zum Sondervertrag.
Und zweitens dazu, dass bolli Ihnen die komplette Recherche und das Lesen unzähliger Beiträge/Threads, und damit unglaublich viele Stunden Arbeit, hier im Forum vollständig und in Nullkommanix abgenommen hat.  
Dass dieses sehr hilfreich war, glaub` ich gern ;)

kiepet:
Hallo,

1000, 1000 Dank!!

Sie machen mir wieder Mut das ganze zu Ende zu bringen.
Meinen Sie wirklich ich soll die letzten Rechnungen (2008-2011) auf den Preis von vor 20 Jahren neu berechnen und dann die Forderung an die Mainova richten? Der Preis war vor 20 Jahren mal genau 0,0186 Euro-und heute beträgt er 0,045900.
Ich glaube nicht, dass die Mainova  diese Forderung dann so einfach begleicht.
Ich frage mich auch, warum hat sie mir nicht schon bei der ersten Korrektur der Rechnung meinerseits, also 2005 oder in den Jahren später,  einfach ordentlich gekündigt?

Also ich werde am Wochenende ein wenig rechnen ;-)) und werde Sie auf dem Laufenden halten bzgl. der Reaktion der Mainova.

Gibt es eine Möglichkeit mich bei Ihnen irgendwie erkenntlich zu zeigen??
Viele Grüße und ein dickes Dankeschön!!

kiepet:
Ja, darüber freue ich mich auch total!!

Zumal ich schon hier in Frankfurt bei der Verbraucherberatung war und mich dort echt geärgert habe über die Inkompetenz. Viel Geld bezahlt und schlecht beraten worden. Bei Bolli habe ich einen sehr kompetenden Eindruck und dass er weiß wovon er spricht . ;-))
Ich werde seinen Rat befolgen und meine Schlussabrechnung entsprechend an die Mainova schicken.

bolli:
@kiepet
Gehen Sie tatsächlich davon aus, dass die Mainova Ihre Gegenforderung nicht einfach so begleichen wird. Aber wichtig ist zunächst einmal, dass SIE nicht noch mehr an diese zahlen (möglicherweise zu unrecht), sonst müssten Sie diesem Geld ja auch noch hinterherlaufen.

Die hier aufgezeigten Informationen basieren nicht auf meinem \"Mist\" sondern ergeben sich, wie Kampfzwerg ja schon geäußert hat, aus vielen Beiträgen und Sachverhalten hier im Forum sowie aus diversen Gerichtsurteilen. Da diese ganze Materie aber nicht ganz einfach ist und ja auch immer wieder Nebelkerzen der Versorger in ihren Schreiben auftauchen, wird hier auch schon mal geholfen, ohne das sich der andere durch hunderte von beiträge arbeiten muss. Zumindest von mir, wenn ich Zeit und Lust habe.  :D

Warum die Versorger den Widersprüchlern nicht schon früher gekündigt haben, ist zum teil zumindest einfach erklärt. Seinerzeit dachte man noch, der Kelh werde wohl an einem vorüber gehen und die Rechtsprechung werde sich \"einfach\" hinter die Versorger stellen und ihnen somit schon die Kunden erhalten. In den letzten Jahren erfolgten aber, zum Leidwesen der Versorger, immer mehr Urteile, die aufzeigten, dass die Versorger zu Unrecht höhere Preise forderten. In den meisten Fällen waren es zwar formale Gründe, die zu den entsprechenden Entscheidungen führten (unwirksame oder nicht wirksam einbezogene Preisanpassungsklauseln in Sonderverträgen), aber das ändert nichts daran, dass die Versorger die Preise nicht mehr durchsetzen konnten. Nunmehr nach weitestgehender höchstrichterlicher Klärung verschiedener Sachfragen gehen immer mehr Versorger dazu über, die alten verträge tatsächlich zu kündigen, vor allem bei Widerständlern, da sie bei denen Gefahr laufen, keine kostendeckenden Preise mehr zu erhalten. Neue Verträge haben den \"Charme\", neue Vertragsanfangspreise vereinbart zu haben und somit eine neue \"Preisbasis\" gelegt zu haben.

Wenn Sie Ihre eigene Rechnung aufgemacht haben, können Sie bis Ende des Jahres ja immer noch entscheiden, ob Sie diese Summe auf noch einfordern wollen. Ab 01.01.12 kann dann von der Mainova gegen Rückforderungsansprüche aus der Jahresrechnung 2008 die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden. Gehen Sie aber davon aus, dass diese Rückforderung nicht ohne Rückforderungsklage vonstatten geht.

Erkenntlich zeigen können Sie sich hier nur, indem Sie ihr Wissen auch mit anderen teilen, auch wenn dieses derzeit vielleicht nicht so viel ist. Für Ihren Versorger wissen Sie ja nun schon einiges und können dieses auch anderen Betroffenen mitteilen. Das ist dann Dank genug.

Schwalmtaler:
um bolli nur kurz zu ergänzen, machen Sie bei Bekannten und Nachbarn \"Werbung\" für den Kampf gegen überteuerte Preise!

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