Energiepreis-Protest > Mainova

Anbieterwechsel-Forderungen von altem Anbieter Mainova

<< < (2/6) > >>

userD0010:
@bolli
wer hat denn die Frage nach der Höhe der Rechnungen SEIT 2005 gestellt ??
Letztendlich geht und ging es doch nur um die Frage nach der Schlussrechnung, deren Höhe, den dazu geleisteten Abschlagzahlungen und einem eventuellen Rest, der zu zahlen wäre.

Was soll denn der Unsinn mit den einzelnen Rechnungen ?
Worthülsen ?

--- Zitat ---
--- Zitat ---kiepet wird ja nicht nur die Schlussrechnung haben sondern auch die jährlichen Rechnungen (hoffentlich) aufbewahrt haben. Daraus sollten sich die einzelnen Berechnungen ja ergeben.
--- Ende Zitat ---

--- Ende Zitat ---
Welche Berechnungen ???


Wenn @kiepet all die Jahre die Rechnungen auf den von ihm gebilligten Preis gekürzt und den von ihm ermittelten Gesamtpreis durch Abschlag- und Restzahlung ausgeglichen hat, stellt sich doch derzeit nur noch die Frage nach dem abschließenden Ausgleich der Schlussrechnung.

P.S. @bolli
Im Gegensatz zu Ihnen äußere ich mich nicht zu jedem in dieser Republik aufgekommenen Thema, sondern nur, wenn ich bspw. Ihre Elaborate für Problemkreise von Flensburg bis nach Rosenheim und von Saarbrücken bis nach Frankfurt/Oder lese.

Ein Kollege hier im Forum nannte Ihre Publizierungswut  OMNIPRÄSENZ.
Nicht zu verwechseln mit Omnipotenz.

kiepet:
Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

-Bei der Mainova handelt es sich hier in Frankfurt wohl um den Grundversorger und ich habe den Vertrag mit der Mainova seit 20 Jahren.

- Meine Berechnugen habe ich natürlich ;-) brav aufgehoben. Der Schlußsatz auf jeder Rechnung, auch auf der Abschlußrechnung lautete: Derzeit besteht noch eine Forderung....für die ggf. kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet sind\". Die Forderungen wurden logischerweise jedes Jahr dazu addiert.
Auf meinen Widespruch hat die Mainova  mir jedes Jahr den gleichen Standartbrief dazu geschickt:\" Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung werde wir Ihren Widerspruch und die Rechnungskürzung akzeptieren\".
Was soll ich davon halten??

-Ich werde auch die Abschlußrechnung konsequenterweise kürzen und die Restsumme überweisen. Ich bekomme zum Glück kein Geld von der Mainova.

- Wenn sie dann doch juristisch gegen mich vorgehen habe ich das Problem, dass ich keine Rechtsschutzversicherung habe und auch keinen RA kenne der auf Gas -Widerspruchs-Fälle spezialisiert ist.

Was soll ich klugerweise tun, wenn\'s eng wird?

bolli:

--- Zitat ---Original von kiepet
-Bei der Mainova handelt es sich hier in Frankfurt wohl um den Grundversorger und ich habe den Vertrag mit der Mainova seit 20 Jahren.
--- Ende Zitat ---
Die Mainova bietet sowohl den Grundversorgungstarif als auch Sondertarife (Erdgas Direkt, Erdgas komplett) an. Ob Sie sich in der Grundversorgung oder im Sondervertrag befinden sollten Sie anhand Ihrer Vertragsunterlagen und ggf. anhand Ihrer Rechnungen beurteilen können. Die Grundversorgungstarife heißen Basic und Medium.  Laut Homepage der mainova liegt die Grenze für den Sondervertrag bei 10.000 kWh/Jahr.
Die Frage nach der Vertragsart hat ggf. Auswirkungen auf Ihre Erfolgschancen im Klagefall. Bei einem Sondervertrag stehen diese Chancen nicht nur deutlich besser als in der Grundversorgung, sondern aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH ergeben sich sogar neue Möglichkeiten (Rückzahlungsansprüche wegen Vertragsanfangspreis, auch und insbesondere, wenn dieser Vertrag schon 20 Jahre existiert). In der Grundversorgung sieht die Lage leider nicht ganz so klar aus. Da gibt es viele Dinge zu beachten und die Erfolgschancen sind sehr abhängig von Anwalt und Gericht.

Auf dieser Seite ( Rechtsanwaltsliste des BdEV)[/quote] sind einige Rechtsanwälte aufgeführt, die in die Thematik eingearbeitet sein sollten. Da sind auch aus Ihrem Gebiet welche bei.


--- Zitat ---Original von kiepet
- Meine Berechnugen habe ich natürlich ;-) brav aufgehoben. Der Schlußsatz auf jeder Rechnung, auch auf der Abschlußrechnung lautete: Derzeit besteht noch eine Forderung....für die ggf. kostenpflichtige Maßnahmen eingeleitet sind\". Die Forderungen wurden logischerweise jedes Jahr dazu addiert.
--- Ende Zitat ---
Auch hier ist die entscheidende Frage, was für einen Vertrag Sie haben. Sollte Ihr Vertrag, den Sie vor 20 Jahren abgeschlossen haben, ein Sondervertrag gewesen sein und immer noch unverändert fortbestehen (was der Fall ist, wenn er nicht ordentlich gekündigt wurde), so wäre, wenn er keine wirksame Preisanpassungsklausel enthält, lediglich der Vertragsanfangspreis von vor 20 Jahren als vereinbart anzusehen und zu bezahlen. Und dieses gilt auch, wenn Sie erst seit 2005 Einspruch eingelegt haben. Dieses hat der BGH am 14.07.2010 entschieden. danach hätten Sie bestimmt deutlich zuviel bezahlt und sogar Ihrerseits Rückzahlungsansprüche. Allerdings gilt auch für Sie die Verjährungsfrist von 3 Jahren, so dass Sie nur hierfür zuviel gezahlte Gelder zurückfordern könnten.
Bveor diese Frage nicht  geklärt ist, würde ich erstmal nichts zahlen.


--- Zitat ---Original von kiepet
Auf meinen Widespruch hat die Mainova  mir jedes Jahr den gleichen Standartbrief dazu geschickt:\" Bis zu einer endgültigen juristischen Klärung werde wir Ihren Widerspruch und die Rechnungskürzung akzeptieren\".
Was soll ich davon halten??
--- Ende Zitat ---

Die Versorger äußern sich mitunter sehr unterschiedlich und bei weitem nicht immer richtig. Halten muss man davon erstmal nichts. Solange kein mahnbescheid erlassen oder Klage erhoben ist läuft die Verjährungsfrist.


--- Zitat ---Original von kiepet
-Ich werde auch die Abschlußrechnung konsequenterweise kürzen und die Restsumme überweisen. Ich bekomme zum Glück kein Geld von der Mainova.
--- Ende Zitat ---
Seien Sie sich nicht zu sicher. Vielleicht ist das stillhalten der mainova auch dadurch begründet, dass sie um ihre schlechtere Position weiss und keine \"schlafenden Hunde\" wecken will. Nochmal: Vertragssituation überprüfen. Im Grundsatzbereich finden Sie dazu auch Hilfestellungen.


--- Zitat ---Original von kiepet
Was soll ich klugerweise tun, wenn\'s eng wird?
--- Ende Zitat ---
Das müssen Sie schon selbst entscheiden. Aber zumindest im Sondervertrag sollten Sie mit einem Anwalt recht gute Chancen haben.

kiepet:
Hallo,

erst mal wieder vielen Dank- es war sehr hilfreich.

Also ich habe einen Gaslieferungs Sondervertag VH 1990 abgeschlossen und hatte in den letzten Jahren den Tarif Erdgas Komplett. Ab 2004 steht auf der Rechnung sogar Sonder Vetr. Erdgas Komplett. Das ist mir bisher noch nicht bewußt aufgefallen.
Bei der \"Preisanpassungsklausel\" blicke ich nicht wirklich durch. Im Vertrag steht u.a. dass der Preis an das Heizöl gekoppelt ist , gebildet aus dem arithmetischen Mittel der letzten 8 Monate.
Dann kommt eine Formel: Arbeispreis (PF jekWh)= 0,092 HEL-0,2  + Verbrauchssteuer für Erdgas.
Für den AP ab 1.4. ist der Heizölpreis der Monate 7-12 des Vorjahres und die Monate 1+2 des laufenden Jahres , für den AP ab 1.10. der Heizölpreis der Monate 1-8 des laufenden Jahres und für den Grundpreis ist die jeweils zuletzt veröffentlichte Lohnidexziffer maßgeblich.
Zur Preiserhöhung steht nicht explicit etwas- nur das sie in der Tagespresse bekannt gegeben werden.

Kannst Du damit etwas anfangen??

Sonnige Grüße aus Frankfurt

bolli:

--- Zitat ---Original von kiepet
Also ich habe einen Gaslieferungs Sondervertag VH 1990 abgeschlossen und hatte in den letzten Jahren den Tarif Erdgas Komplett. Ab 2004 steht auf der Rechnung sogar Sonder Vetr. Erdgas Komplett. Das ist mir bisher noch nicht bewußt aufgefallen.
--- Ende Zitat ---
Na sehen Sie. Das sieht schon mal ganz anders aus als die Allgemeine Grundversorgung und erhöht Ihre Erfolgsaussichten, bietet sogar ggf. neue Möglichkeiten.


--- Zitat ---Original von kiepet
Bei der \"Preisanpassungsklausel\" blicke ich nicht wirklich durch. Im Vertrag steht u.a. dass der Preis an das Heizöl gekoppelt ist , gebildet aus dem arithmetischen Mittel der letzten 8 Monate.
Dann kommt eine Formel: Arbeispreis (PF jekWh)= 0,092 HEL-0,2  + Verbrauchssteuer für Erdgas.
Für den AP ab 1.4. ist der Heizölpreis der Monate 7-12 des Vorjahres und die Monate 1+2 des laufenden Jahres , für den AP ab 1.10. der Heizölpreis der Monate 1-8 des laufenden Jahres und für den Grundpreis ist die jeweils zuletzt veröffentlichte Lohnidexziffer maßgeblich.
Zur Preiserhöhung steht nicht explicit etwas- nur das sie in der Tagespresse bekannt gegeben werden.
--- Ende Zitat ---
Nun, bei der sogenannten HEL-Klausel hat der BGH letzte Jahr ein Entscheidung getroffen, dass diese Koppelung unzulässig ist.(Siehe auch hier: BGH, Urt. v. 24.03.10 VIII ZR 178/08 HEL-Klausel unzulässig (RheinEnergie) ). Des weiteren enthielten alte Klauseln meist auch keine VERPFLICHTUNG zur Preissenkung, wenn die (Gaseinkaufs-)Preise fallen oder die preisbildenden Faktoren sich ändern und verstißen somit gegen § 307 BGB. Insofern können Sie sicherlich davon ausgehen, dass Ihre Preisanpassungsklausel ebenfalls unwirksam ist. Bei einer nicht wirksamen Preisanpassungsklausel hat der Versorger aber keine Berechtigung mehr, die Preise überhaupt zu erhöhen und somit wurde zwischen Ihnen und dem Versorger bisher nur eine einvernehmliche Preisvereinbarung mit dem Anfangspreis zu Beginn des Vertrages geschlossen. Später geforderte höhere Preise waren nicht berechtigt, auch wenn Sie sie gezahlt haben. Wenn Sie nun kundtun, dass Sie die rechtsgrundlos gezahlten Mehrbeträge zurückfordern (Stichwort: Ungerechtfertigte Bereicherung, § 812 BGB), muss der Versorger sie Ihnen normalerweise zurückzahlen, sofern diese Überzahlungen bzw. die Möglichkeit, diese zurückzufordern, nicht bereits verjährt sind. Die Verjährungsfrist beträgt nach herrschender Meinung für das vorliegende Rechtsgeschäft gem. §§ 199 i.v.m. 195 BGB wohl 3 Jahre. D.h. alle Rechnungen, die vor dem 1.1.2008 gestellt wurden, können nicht mehr angegriffen werden bzw. der Gegner kann die Einrede der Verjährung geltend machen. Sie kommen also, genau wie Ihr Versorger, nur noch an Ansprüche, die nach dem 31.12.2007 entstanden sind. Ich würde daher die Berechnungen der Rechnungen 2008, 2009 und 2010 sowie der Schlussrechnung auf der Basis der Vertragsanfangspreise neu vornehmen und diese Berechnung dem Versorger zukommen lassen (Einschreiben/Rückschein, Persönliche Übergabe mit Quittung) und gleichzeitig eine Rückforderung in das Schreiben aufnehmen, wenn dabei ein Guthaben rauskommt (was anzunehmen ist).

Und zwei Dinge noch:
1.) Haben Sie kein schlechtes Gewissen, dass Sie dem versorger \"nur\" die Preise vom Vertragsanfang zugestehen. Für den Zeitraum, der der Verjährung unterliegt, bekommen Sie schließlich diese höhere Summe nicht zurück, obwohl der versorger auch dafür keine Berechtigung hatte, sie iHnen abzunehmen. Von den hundertausenden von Verbrauchern, die ohne Widerspruch/Kürzung der Abschläge unberechtigt zuviel bezahlen und so die riesigen Gewinne der Versorger erzeugen, ganz zu schweigen.

2.) Ihr derzeitiger Streit hat keinen Einfluss auf Ihr neues Lieferverhältnis. Der Alt-Versorger darf Ihnen nicht den Gasanschluss sperren lassen, weil Sie seine Schlußrechnungsforderung nicht bezahlen. Ggf. muss er sie halt einklagen. Wenn er Sie zu sehr bedrängt, nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt, der das für Sie regelt.

Viel Glück.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln