Energiebezug > Vertragliches
Hilfe, Hilfe, Ärger mit PrimaGas
Transi:
mein Anwalt meint das die Kündigung nicht rechtmäßig ist, ich bis 10.03.11 an dem die den Tank leer gemacht haben, hätte ich noch heizen dürfen, danach mit Strom, denn ich bin zu Schadensverminderung verpflichtet soweit es mir möglich ist. Den Strom dafür und die Anschlusskosten für den neuen Versorger kann ich Primagas in Rechnung stellen, auch die Differenz wenn ich jetzt einen höheren Gaspreis bezahle. Schäden im Haus muß ich nachweisen und zwar so das es auch glaubhaft ist das sie durch Kälte entstanden sind, ja das soll mal einer hinbekommen. Schmerzensgeld fürs frieren gibt es nicht. Ich könnt kotzen was es für Gesetze und Gummiparagraphen gibt. mfg
Watzl:
Wo bleibt der Verbraucherschutz?
Dieser Versteckt sich wohl hinter der Vertragsfreiheit in unserem Lande!
Vertragsfreiheit findet aber doch wohl seine Grenzen in der Sittlichkeit.
Es darf nicht alles zugelassen werden, was möglich ist!
Da macht die Presse um das traurige Schicksal eines Eisbären mehr Tamtam las um die Vertragspraxis von Gasliefer- und Wartungsfirmen.
Könnte man damit Einschaltquoten nach oben treiben, würden sich die Sender wohl auch dafür interessieren. Wo aber bleibt hier die Presse, die immer soviel recherchiert, rausfindet, aufklärt und brandmarkt?
H. Watzl
Transi:
bekommst ne Lungenentzündung und verreckst daran hast Du Dir die Lungenentzündung wo anders geholt aber nicht in Deinem kalten Haus weil Primagas Dir die Heizung einen Monat bei Frost abknipst und auch keinen anderen Versorger an Deine Heizung lässt.
Ich heize nach der sofortigen Kündigung einfach weiter denn im Tank war ja bis 10.03.11 noch 75% Gas, nun passiert was und ich bin der Blöde? Primagas lacht sich einen und sagt er hätte bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit nicht mehr mit unserem Tank oder Gas heizen dürfen!
Ich stell mich mal hin und bin Hartz IV Empfänger mit Frau und 3 kleinen Kindern, ja von was und wie denn nun mit Strom heizen? Diese Kosten übersteigen bei weitem die Gaskosten und wer weiß ob Du die wieder bekommst!
Was kann man für die Zukunft mit der Primagas machen, das die Menschen die Ihnen nicht passen einfach frieren lassen?
THX
Transi:
habe jetzt die Rechnung von 821,00 EUR für die Rückführung bekommen, war gestern beim Anwalt und er schreibt Primagas erstmal das die Kündigung mit sofortiger Wirkung rechtswidrig ist denn Schaden habe ich der Primagas nie zugefügt auch an der Anlage habe ich nichts verändert oder Fremdbefüllt.
\"Nun steht in meinem Vertrag: 2 Jahre Vertrag, dann automatische Verlängerung von 1 Jahr und 3 Monate vor Ablauf des Jahres kann gekündigt werden, bei Beendigung des Vertrags zahlt der Kunde die Rückführungskosten.\"
Der Vertrag wurde aber rechtswidrig gekündigt, also hilt Primagas sich nicht an den Vertrag, Primagas kündigte mich mit sofortiger Wirkung am 21.02.11 ohne es vorher anzukündigen, veranlasste am 10.03.11 das abpumpen des Tanks, auf meine Beschwerde hin das die Kündigung rechtswidrig ist, ich friere, das Schäden am und im Haus entstanden sind und sie mir den Zugang eines anderen Versorgers verwehren organisierte Primagas den Rückbau ihrer Anlage bis 21.03.11. Also ein Monat brauchte Primagas für den Rückbau. Um meiner Schadensminderungspflicht nachzukommen kümmerte ich mich um einen neuen Versorger, der am selben Tag 21.03.11 Tank, Gasleitung und Zähler montierte und am 22.03.11 den Tank füllte, ich so ab 22.03.11 mein Haus wieder mit Wärme versorgen konnte.
Trage ich bei dieser rechtswidrigen Kündigung die Rückführungskosten?
THX
Transi:
Meine Kündigungen wegen Datenschutzverletzung im Umgang mit meinen persönlichen Daten hatte Primagas nicht akzeptiert und im gleichen Schreiben mich am 21.02.11 mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Mein Anwalt hatte PrimaG erstmal ein Schreiben mit der Aufforderung der Rücknahme ihrer Kündigung geschickt und angegeben das eine ordentliche Kündigung frühestens im August 11 möglich ist. Mein Anwalt hat nun Post von PrimaG vertreten durch eine Kanzlei bekommen. Sie nehmen die Kündigung mit sofortiger Wirkung vom 21.02.11 nicht zurück, sie schreiben die 821 EUR Rückführungskosten hätte ich nach meinen beiden Kündigungen wegen Datenschutzverletzung auch gehabt und soll sie bezahlen, muß ich das bezahlen? Einen Auftrag zum Rückbau habe ich denen nicht erteilt oder unterschrieben. Dazu kommen noch 103 EUR für die Kanzlei. heul
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