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Autor Thema: Flexstrom muss Jahresbonus zahlen  (Gelesen 40110 mal)

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Offline bolli

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #30 am: 16. Dezember 2011, 08:11:07 »
Zitat
Original von andix
Ich habe die Befürchtung, dass die von Flexstrom betriebene Bonuspolitik juristisch nicht mehr anfechtbar ist sofern man den AGBs vom 18.11.2010 nicht fristgerecht widersprochen hat.
Darüber hinaus sollte nicht unerwähnt bleiben, dass neue AGB nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart werden. Dabei reicht die Verkündung neuer AGB mit Widerspruchsmöglichkeit nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung wohl nicht aus (da Nichthandeln nicht als Zuspruch gewertet werden kann). Also immer schön ruhig bleiben und sich nicht ins \"Bockshorn\" jagen lassen.

Offline andix

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #31 am: 16. Dezember 2011, 22:47:15 »
Entschuldigung, ich habe in der Tat die Daten der AGB-Änderung verwechselt. Ich habe nicht vor falsche Informationen zu streuen, auch nicht unnötige Ängste zu schüren, aber möchte um so mehr folgende Frage beantwortet (s.o.):
Ist es irgendjemandem gelungen sein seinen Bonus nach den neuen AGB zu erhalten, dann bitte beschreiben wie! Falls es diese Möglichkeit noch gibt wäre es super alle daran teilhaben zu lassen, falls nicht: naja, es wäre gut es zu wissen um nicht auf eventuellen Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Ich kann  mich täuschen, und ich hoffe dass es so ist, aber ich glaube schon lange niemanden mehr von Erfolgen berichten gehört zu haben (oder nur Erfolge die sich auf ältere Verträge beziehen).

Schöne Grüße.

Offline heinz1234

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #32 am: 17. Dezember 2011, 16:04:29 »
Zitat
Original von Evitel2004
@heinz1234,

zu der Sache mit der \"Sammelkage\": Suchen Sie da mal im Forum nach \"Sammelklage\" und \"Streitgenossenschaft\". Denn solche Sammelklagen sind, was den Widerstand gegen die Gaspreiserhöhungen angeht, schon öfters passiert.
Danke für die Info.

Zum Thema: Ich weiß nach wie vor nicht, was ich bzgl. Flexstrom noch machen soll. Auf mehrere Schreiben wurde immer wieder beschwichtigend reagiert, u. a. mit der irreführenden Auflistung von Gerichtsverfahren, welche für Flexstrom entschieden wurden.

Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.

Offline PLUS

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #33 am: 17. Dezember 2011, 17:05:04 »
Zitat
Original von heinz1234
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
    Wenn bereits zum Jahreswechsel die Verjährung droht, ist Eile geboten und das empfohlen Mahnverfahren ist dann so gut wie die letzte Chance. Ohne Einsatz und ganz ohne Risiko geht nichts.

Zum Mahnverfahren braucht man noch keinen Anwalt. Es geht sogar online und kostet nicht die Welt.[/list]

Offline heinz1234

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #34 am: 18. Dezember 2011, 13:31:59 »
Zitat
Original von PLUS
Zitat
Original von heinz1234
Der nächste Schritt meinerseits wäre wohl das von der Verbraucherzentrale RP empfohlene Mahnverfahren. Da ich keine Rechtschutzversicherung besitze, bin ich mir aber nach wie vor unsicher, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht.
    Wenn bereits zum Jahreswechsel die Verjährung droht, ist Eile geboten und das empfohlen Mahnverfahren ist dann so gut wie die letzte Chance. Ohne Einsatz und ganz ohne Risiko geht nichts.

Zum Mahnverfahren braucht man noch keinen Anwalt. Es geht sogar online und kostet nicht die Welt.[/list]
Wann gibt es denn die Gefahr der Verjährung? Mein Vertrag ist zum 31.08.2011 gekündigt worden; die Kündigung ist bereits vor der Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt.

Offline bolli

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #35 am: 19. Dezember 2011, 08:19:55 »
Zitat
Original von heinz1234
Wann gibt es denn die Gefahr der Verjährung? Mein Vertrag ist zum 31.08.2011 gekündigt worden; die Kündigung ist bereits vor der Bekanntgabe der neuen AGB erfolgt.
Dann dürfte bei Ihnen keine Verjährung drohen, da diese erst 3 Jahre nach Fälligkeit einer Forderung drpht, und das immer auf das Ende des Jahres bezogen. Also bei Fälligkeit Ihres Bonusses zum 31.08.2011 würde vermutlich zum 31.12.2014 die Verjährung drohen.

Jedoch ist zu überlegen, ob man mittels des Mahnverfahrens mal versucht, Flexstrom \"unter Druck zusetzen\". Ja nachdem, ob es aus Ihrem Gerichtsbereich schon Erfahrungen für die gibt, könnte es sie zur Zahlung bewegen. Übrigens darf man das Mahnverfahren auch mehrmals anwenden (also man kann zum Ende der 3 Jahres-Frist nochmals mahnen, um die Verjährungsfrist rauszuzögern, dabei aber wohl nur einmal, danach muss man klagen. wenn man noch was will).

Offline DieAdmin

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #36 am: 13. Februar 2012, 09:21:44 »
ein weiteres Urteil zu dem Aktionsbonus neu in der Entscheidungssammlung:

Urteil AG Esslingen v. 28.09.11 - Az: 1 C 1219/11

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2939/

Offline GUMPi

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #37 am: 14. Februar 2012, 17:05:26 »
LG Berlin bestätigt im Berufungsverfahren FlexStrom in ihrer Sicht zur strittigen Bonusklausel:

http://www.flexstrom-presse.de/pressemitteilungen/flexstrom/2012/02/berufungsgericht-bestatigt-flexstrom-bonusklausel-eindeutig-und-transparent/

Das Urteil (LG Berlin vom 13.01.2012, Az.: 56 S 58/11):

http://www.download.flexstrom.de/urteile/Landgericht_Berlin_Az_56S5811_13.01.2012.pdf

Zitat
Auszug aus dem o.g. Urteil:

Entgegen der Auffassung des Klägers und Landgerichts Heidelberg ... ist die unterschiedliche Bedeutung von \"nach Ablauf\" und \"zum Ablauf\" oder \"mit Ablauf\" auch für einen Durchschnittskunden eindeutig erkenn- und begreifbar.

Die Revison wurde zugelassen.

Offline DieAdmin

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #38 am: 14. Februar 2012, 18:13:00 »
Soweit ich das jetzt im Schnelldurchsicht erkenne, ist bei der LG Berlin Berufungsentscheidung, der Wortlaut der sagenhaften 7.3. -Klausel wesentlich anders und auch neueren Datums.

Offline GUMPi

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #39 am: 14. Februar 2012, 22:14:24 »
Liebe Evitel2004,

da täuscht Dich Dein erster Eindruck jedoch, denn leider handelt es sich eben genau um die strittige Klausel (letzter Satz der Ziffer 7.3), die in den AGB vom Stand 10.07.2009 bis einschl. 20.04.2011 vorzufinden ist. Es handelt sich hier offensichtlich um die AGB mit Stand vom 02.11.2009. Ziffer 7.3 wurde bis auf den ausschlaggebenden letzten Satz mit den AGB vom 18.11.2010 umformuliert, weshalb Dein Eindruck entstanden sein dürfte.

Gruß

P.S.: Falls benötigt, hier sind alle relevanten AGB in einem Paket zu finden: FlexStrom AGB 10.07.2009 - 20.04.2011.rar

Offline verkehrsschau

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #40 am: 06. Mai 2012, 19:22:04 »
Hallo Lilly,

ich habe weder zum 01.12. noch bis heute eine Preiserhöhung bekommen. Jetzt warte ich auf das Angebot von Flexstrom für das zweite Jahr. Wenn mir das nicht zusagt, kündige ich eben und suche mir einen neuen Versorger. So einfach ist das! Also bitte nicht wider besseres Wissen Schreckensnachrichten verbreiten!

Viele Grüße!

Offline userD0003

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #41 am: 06. Mai 2012, 20:34:41 »
Zitat
Original von superstar
@verkehrsschau
schön, aber was hat das mit diesem Thema hier zu tun? Sie können gerne ein eigenes Thema erstellen, wo Sie dann die Lobeshymnen auf Flexstrom zum besten geben.
@verkehrsschau, Ihre \"Lobeshymnen\" auf Flexstrom sind schon auffällig...... und woher beziehen Sie die Erkenntnis, dass von @Lilly hier \"wider besseres Wissen\" Schreckensnachrichten verbreitet werden ?(

Offline verkehrsschau

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #42 am: 06. Mai 2012, 21:04:22 »
Ich habe mit Flexstrom nichts am Hut, außer das ich von dort zur Zeit Strom beziehe, ganz einfach, weil es günstig ist. Und wenn das demnächst nicht mehr so ist, dann wechsele ich von Flexstrom zum nächsten günstigen Anbieter!
Was mich stört, ist diese einseitige Verteufelung einzelner Anbieter, die in diesem Forum stattfindet. Dabei macht Flexstrom das normalste von der Welt: Es lockt neue Kunden mit günstigen Angeboten. Was ist dagegen einzuwenden? Wer seine Autoversicherung wechselt, wird auch mit günstigen Tarifen geködert, die sich nach einem Jahr meist als nicht mehr so attraktiv erweisen. Entweder bleibt man dann bei der Versicherung oder sucht sich eine neue. Nicht anders ist es bei Strom und Gas und in diesem Fall bei Flexstrom.

Also Lilly: Wie war das mit der von Ihnen als quasi sicher angekündigten Preiserhöhung zum 01.12.2011, die der Grünschnabel \" verkehrsschau\" noch zu spüren bekommen wird? Ich habe bis heute keine bekommen und möchte hier nicht als Flexstrom ergebener Trottel hingestellt werden.

Offline userD0003

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #43 am: 06. Mai 2012, 21:19:57 »
Zitat
Original von verkehrsschau
... Was mich stört, ist diese einseitige Verteufelung einzelner Anbieter, die in diesem Forum stattfindet. Dabei macht Flexstrom das normalste von der Welt: Es lockt neue Kunden mit günstigen Angeboten. Was ist dagegen einzuwenden?
@verkehrsschau,
haben Sie sich eigentlich über die Geschäftspraktiken von Flexstrom, z.B. hier im Forum oder z.B. hier: http://www.strom-magazin.de/forum , umfassend informiert? Und falls das so ist, dann sind diese Praktiken für Sie trotzdem \"das normalste von der Welt\"?  8o

Offline verkehrsschau

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Flexstrom muss Jahresbonus zahlen
« Antwort #44 am: 06. Mai 2012, 21:28:34 »
Natürlich. ich kann ja lesen! Und ich lese auch die AGB von Flexstrom, so dass ich weiß, worauf ich mich einlasse.

Deshalb nochmal die Frage an Lilly: Wie war das mit \"saftigen\" Preiserhöhung zum 01.12.2011? Ich habe bis heute keine! So macht man Stimmung mit Behauptungen, die nicht zu belegen sind. Was hat das mit der Geschäftspolitik von Flexstrom zu tun?

 

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