Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt
Androhung Versorgungssperre
Maharik:
@chr74
Nach meiner Auffassung ist alles, was vor dem 31.12. von den Stadtwerken geschrieben wurde, rechtlich nicht wirksam und darum als Grundlage für irgendwas einfach nicht existent. Mit dem 1.1.2011 beginnt nach meiner Auffassung die Stunde null.
Die Stadtwerke \'schließen\', dass ich weiter Gas entnehme und müssen nun davon ausgehen, dass mit Datum vom 1.1.2011 0.01 Uhr ein wirksamer neuer Vertrag zustande gekommen ist.
Den müssen sie mir auch bestätigen, weil dies die GasGVV vorschreibt. Unerheblich scheint dabei, ob ich die Stadtwerke informiern MUSS, oder ob der Vertrag nicht auch dann zustande kommt, wenn ich die Gasentnahme eben nicht anzeige (wozu ich nach GasGVV \"unverzüglich verpflichtet\" wäre.)
Dennoch, sage ich: der eigentliche Vertrag, soweit ich nicht vorher einem Vertrag schriftlich zugestimmt habe, zu dessen Vereinbarungen es zählen soll, dass dieser Vertrag mit dem 1.1.2011 beginnen soll, auf konkludente Weise erst nach dem 1.1.2011 zustande kommen.
Die Stadtwerke können die Abschläge natürlich festsetzen wann und wie sie wollen. Sofern diese aber Bestandteil eines Vertrages sind oder werden sollen, muss dieser Vertrag rechtlich wirksam sein. Die Stadtwerke können sich m.E. deshalb nicht einfach auf die alten Angaben beziehen, sondern können höchstens diese erneut zum Bestandteil des Vertrages machen, der nun nach dem 1.1.2011 zustande gekommen ist. Dann kann man aber auch erst einmal Widerspruch gegen die Höhe etc. einlegen und damit wiederum die Höhe der Abschlagzahlungen bestreiten, so dass ggf. eine neue Sperrandrohung mit geänderten Forderungen nötig ist. Bis dahin ist aber wieder Zeit vergangen....... :-)
bolli:
Haben Sie denn schon mal nachgefragt, ab wann denn die Stadtwerke Sie in der Grundversorgung führen (unabhängig von dem Begrüßungsschreiben vom 21.12., aus dem ja sprachlich schon ein Vollzug des Übergangs in die GV hervorgeht)?
Vielleicht wollten die Ihnen nur rechtzeitig vor dem 1.1. mitteilen, dass Sie ab diesem Zeitpunkt nach deren Meinung in der GV sind (sofern Sie nach dem 31.12. noch Gas entnehmen), schließlich standen ja die Weihnachtstage an, zu denen viele Betriebe zu hatten. ;)
Ob durch diese Verhaltensweise möglicherweise KEIN GV-Vertrag zustande gekommen ist, wird, wenn überhaupt , nur ein Jurist beantworten können.
Da aber ja bei Ihnen sogar fraglich sien dürfte, ob Ihr Altvertrag denn überhaupt rechtswirksam gekündigt wurde, würde ich mir hier nicht soviele Gedanken machen. Alles kann man nicht vorher beantworten. Manches bleibt bis zur juristischen Klärung im Dunkeln.
Maharik:
@bolli
Ich sehe, dass es manchmal schwierig zu sein scheint, Dinge zu konkretisieren. Ich habe am 21.12 ein Schreiben erhalten mit der Überschrift: Vertragsbestätigung und Abschlagsrechnung.
Darunter seht dann eine neue Vertrags- oder Kundennummer.
Darunter steht dann Vertragsbeginn: 1.1.2011
Darunter steht dann: Wir begrüßen Sie als Neukunden....Gleichzeitig bestätigen wird den zwischen uns zustande gekommenen Grundversorgungsvertrag.
Nach meiner Auffassung wird mir hier mitgeteilt, dass ich einen Vertrag geschlossen habe, bei dem ein Versorgungsbeginn ab dem 1.1.2011 vereinbart wird etc.etc.
Ich halte dieses Schreiben nicht für rechtswirksam, weil es nach GasGVV zu diesem Zeitpunkt keinen Vertrag gibt oder geben kann, der am 21.12. bzw. schon vorher zustande gekommen sein soll.
Nur darum geht es zunächst. Die anderen Fragen, ob der \'angebliche\' Vertrag nichtig oder unwirksam sein könnte, steht dann auf einem anderen Blatt.
Ich hätte halt gerne die Fachmeinung zu dem obigen Sachverhalt.
bolli:
Zu diesem Zeitpunkt (21.12.) ist der Vertrag mit Sicherheit nicht zustande gekommen, zumindest nicht durch konkludentes Handeln durch die Abnahme von Gas. Das heißt aber nicht, dass dieser Vertrag gänzlich NIE zustande gekommen ist. Möglicherweise entfaltet Ihr Schriftstück auch am 1.1. noch eine Wirkung oder es gibt einen anderen neuen Vertrag ab dem 1.1., zu dem Sie nur noch keine Bestätigung erhalten haben. Möglichkeiten gibt\'s da viele. Ich würde da wegen DIESES Sachverhalts kein Risiko eingehen und mir da lieber nen neuen Anbieter suchen, denn was soll die Diskussion bringen. Wenn Sie Gas abnehmen, werden Sie es bezahlen müssen, ob als Grundversorgungskunde oder als Erstzversorgungskunde (für max. 3 Monate) ist doch pillepalle. Die Preise sind identisch, es KÖNNTE lediglich beim Sockelpreis nen UNterschied machen (und das ja auch nur für drei Monate). Da dürfte der zu betreibende Aufwand in keinem gesunden wirtschaftlichen Verhältnis zum Erfolg stehen. Für genauere rechtliche Bewertungen werden Sie sich wohl nen Anwalt suchen müssen.
Maharik:
@bolli
Mir geht es nur darum zu klären, dass - wie Sie mit Ihrer Einschätzung ja auch vermuten - dieses Schreiben vom 21.12. kein Vertrag ist oder keinen Vertrag begründet, der durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein kann. Deshalb kann aus diesem sogenannten Vertrag auch keine Forderung abgeleitet werden, die dann zu einer Sperrandrohung führt.
Ich sage noch einmal: die Stadtwerke hier versuchen mit allen Mitteln solange am Baum zu schütteln, bis möglichst viele Gaspreisrebellen runter fallen. Hier ist ein Verfahren anhängig - ich glaube am Landgericht in Dortmund - wobei die erste Instanz wohl die Klage zurückgewiesen hat, weil die Stadtwerke die Kalkulation nicht offen legen wollten. Das Verfahren zieht sich aber schon ein Jahr oder länger und es kann ja sein, dass die Stadtwerke angesichts der Entwicklung hier im Münsterland und bei der EWE die Kunden am liebsten noch mit den letzten Mitteln wie Grundversorgung und Sperrandrohung etc. loswerden wollen. Ob es sinnvoll ist, dieser Drohung nachzugeben und den Versorger zu wechseln oder ob nicht das Festhalten am Widerstand besser ist, kann ich jetzt auch nicht sagen.
Ich finde nur, dass - mal mit Wut formuliert - die Politik der Stadtwerke hier das Maß der guten Sitten weit übersteigt. Die Schikane mit Mahnbescheiden, sogenannten Privatgutachten von Wirtschaftsprüfern, gezinkten Wechselverträgen, sogenannten \'Sonderabkommen\' und nun Grundversorgungsverträgen, die in dieser Weise nicht zustande gekommen sein können, sind für einen Versorger, der gerade einen \'Stadtwerkeskandal\' mit einem vermuteten Schaden von bis zu 2 Millionen Euro hinter sich hat, nun auch keine \"Wende zu mehr Transparenz und Kundenfreundlichkeit.\"
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