Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt

Androhung Versorgungssperre

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Maharik:
@schwalmtaler


Vielen Dank für die Mühe. Noch immer überkommt mich aber die Verweiflung ob dessen, dass ich mich anscheinend nicht verständlich machen kann. Woran liegt das?

Haben Sie die Frage verstanden, ob ein konkludenter Vertrag zustande kommen kann, BEVOR mein alter Vertrag beendet ist und BEVOR ich quasi im vertragsfreien Zustand durch eine konkludente Willensentscheidung bekundet habe, dass ich weiter Gas entnehmen will?

Falls Sie auf diese Frage geantwortet haben und ich dies übersehen haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.

bolli:

--- Zitat ---Original von Maharik
Haben Sie die Frage verstanden, ob ein konkludenter Vertrag zustande kommen kann, BEVOR mein alter Vertrag beendet ist und BEVOR ich quasi im vertragsfreien Zustand durch eine konkludente Willensentscheidung bekundet habe, dass ich weiter Gas entnehmen will?
--- Ende Zitat ---
Sollte DAS tatsächlich Ihre Frage von Anfang an gewesen sein, hat sie hier glaube ich, niemand richtig verstanden.

Der konkludente Vertragsschluss kommt natürlich NUR zustande WENN ihr alter Sondervertrag rechtswirksam gekündigt wurde und Sie keinen neuen Sondervertrag mit einem anderen Anbieter abschließen. Ist dieser alte Vertrag NICHT rechtswirksam gekündigt, verschiebt Sie  auch niemand in ein konkludent abgeschlossenes Grundversorgungsverhältnis.

Nur ist manchmal nicht ganz sicher, ob denn nun eine ordnungsgemäße Kündigung des Altvertragsverhältnisses vorliegt oder nicht und falls man rechtlich dagegen vorgeht, stellt sich dieses manchmal auch erst nach Jahren heraus. Sollte dann festgestellt werden, man wurde tatsächlich rechtmäßig und fristgerecht gekündigt, hätte man sich eben ab dem Zeitpunkt der Beendigung des alten Vertragsverhältnisses mittels der Gasentnahme in einem (konkludent abgeschlossenen) Grundversorgungsverhältnis befunden (mit der Folge, dass man JEDER Preiserhöhung wegen Unbilligkeit widersprechen muss und nicht wie im Sondervertrag später noch auf Basis einer möglicherweise unwirksamen Preisanpassungsklausel Zahlungen zurück fordern kann).

chr74:
Hallo,
mal angenommen, der Sondervertrag wurde rechtsgültig gekündigt (was ich nicht glaube):

Dann bin ich auch der Meinung, dass zu dem Zeitpunkt, zu dem die Stadtwerke den \"Vertrag\" in der Grundversorgung \"bestätigt\" haben, noch gar kein Vertrag zustande gekommen war. Der Sondervertrag wurde zum 31.12.2010 gekündigt, das Bestätigungsschreiben wurde im Dezember 2010 verschickt. Insofern war das Schreiben der Stadtwerke falsch.

Das ist aber aus folgendem Grund egal: am 01.01.2011 wurde ja Gas entnommen und dadurch ist dann der Vertrag -konkludent- zustande gekommen. Auch ohne weitere Bestätigung der Satdwerke.

Also: Das Schreiben der Stadtwerke (Bestätigung) hat keine Rechtsfolge, die Gasentnehme am 01.01. aber wohl.

Maharik:
@bolli


Natürlich bin ich eitel und denke, dass ich meine Frage von Anfang an verständlich formuliert habe.

Ich sehe aber, dass es schwierig ist eine gemeinsame Sprache zu finden.

Ich rede nicht von gekündigt, sondern von beendet. Ich bin mir bewusst, dass Analogien oft schlecht sind und versuche trotzdem einen Vergleich.

Wenn Sie einen Mietvertrag bis zum 31.12. haben in dem steht: \"Wenn der Mitvertrag gekündigt ist und sie sich am 1. Januar noch in der Wohnung befinden, entsteht automatisch ein neuer Vertrag.\", was würden Sie dann sagen, wenn Sie am 21. Dezember ein Schreiben mit dem Inhalt erhielten:

\"Guten Tag @bolli ! Wir begrüßen Sie als neuen Mieter. Sie haben neuen Vertrag mit uns abgeschlossen, dessen Zustandekommen wir Ihnen hiermit bestätigen. Zu den Konditionen siehe Anlage etc. etc.\"

Ich als Laie denke: was immer dieses Schreiben bedeutet, ein neuer Vertrag ist JETZT (am 21.12.) nicht zustande gekommmen. Die Bedingung, unter denen das Verhältnis sich gründet, sind ja noch gar nicht eintreten. Ich bin doch noch gar nicht - als Vergleich -  in den Bus eingestiegen.

Wenn ich nun in der Wohnung bleibe, kann der Vermieter natürlich nach dem 1.1. schreiben: Angesichts der Vereinbarungen sind Sie in der Wohnung geblieben, deshalb kommt nun ein neuer Vertrag zustande....


Ist das jetzt deutlich genug?

Wenn mein Versorger aus dem obigen Vertrag Ansprüche ableitet, ich aber - und darum geht es doch hier nur - bestreite, dass es zum 21.12. einen Vertrag dieses Inhaltes gab oder überhaupt hätte geben können, dann ist für mich die Ausgangslage eine andere, weil ich - prinzipiell - einem nicht zustande gekommenen Vertrag auch nicht widersprechen muss, sondern die Rechtswirksamkeit bestreiten würde.

@chr74


Ich bin ja Ihrer Ansicht. Nur für mich heißt das: die Androhung der Versorgungssperre bezieht sich auf einen \'angeblichen\' Vertrag, der vor dem 21. 12. auf unbekannte Weise zustande gekommen sein soll. Wenn die dargelegte Argumentation stimmt, ist die Sperrandrohung wirkungslos bzw. bleibt ohne Rechtsfolgen, weil es den Vertrag gar nicht gibt. Dass das Rechtsverhältnis - jetzt, nach dem 1.1.2011 - besteht, ist eine andere Sache. Die Stadtwerke könnten jetzt eine neue \'Vertragsbestätigung\' abschicken (ich bin inzwischen ja auch tatsächlich in den Bus eingestiegen) und dann könnte ich z.B. Stellung nehmen: ich könnte die Höhe der Abschlagsberechnung bestreiten, die Einordnung in den Kleinverbrauchertarif, ggf. den Preis usw. Die Stadtwerke müssten dann zumindest neue Abschlagszahlungen festlegen und sonstwas machen. Aber die Sperrandrohung wäre damit doch wohl erst einmal vom Tisch, oder?

chr74:
Hallo,

wenn ich aber in den Bus gestiegen bin, bekomme ich doch auch keine Vertragsbestätigung mehr,  oder? Soll heißen: Ist für einen rechtswirksamen Vertrag (der durch konkludentes Handeln entsteht) überhaupt eine Bestätigung der Stadtwerke (hier nach dem 31.12.) erforderlich?

Fraglich ist aber -da gebe ich Maharik recht- ob die Abschläge nicht nach dem 31.12. neu festgesetzt werden müssen, NACHDEM der Vertrag zustande gekommen ist. Ohne rechtswirksame Festsetzung der Abschläge keine fällige Forderung und kein Zahlungsverzug. Und auch kein Grund zur Einstellung der Versorgung.

Oder kann man die Abschläge auch vorher festsetzen?

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