Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt

Androhung Versorgungssperre

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Maharik:
@bolli

Schade, ich will Ihr Engagement nicht kritisieren. Aber es scheint mir, Sie haben nur den letzten Satz meines letzten Beitrages gelesen und die vorher schon vorgetragenen Argumente wiederholt.


Wenn Sie wenigsten schreiben würden: Die Frage, wann der Grundversorgungsvertrag zustande gekommen sein soll ist aus den und den Gründen irrelevant, dann  würden Sie auch auch meine Frage eingehen.

Leider bleibt die Frage so für mich noch immer offen.


Dennoch besten Dank.

Cremer:
@Maharik,

wurde denn jetzt der Sondervertrag rechtkonform und rechtzeitig von den Stadtwerken gekündigt ja oder nein?

Geben Sie dsoch dazu mal eine Darstellung der Sachlage.

Wenn ja, dann sind Sie in der Grundversorgung eingestuft. Bei vorliegendem Widerspruch (§307) Ihrerseits dürfte es aber nicht zu einer Versorgungssperre kommen.
Wenn Ja, dann sollte Ihr RA wissen, wie man dies abwendet.

Maharik:
@cremer

a) Sondervertrag ist nicht rechtswirksam gekündigt, sagt auch Anwalt vor Ort.

b) Es geht um die - aus meiner Sicht - grundsätzliche Frage, ob und wie ein \'Grundversorgungsvertrag\' zustande kommen kann. Ob und inwieweit für diese Frage die Antwort a) relevant ist, weiß ich nicht.

c) Meine Frage lautet, ob der Grundversorgungsvertrag \'automatisch\' zustande kommen kann, was ich mit guten Gründen bezweifele. Leider ist bisher niemand auf meine Zweifel eingangen, die alle aus den obigen Beiträgen zu ersehen sind.

d) Der Versorger \'behauptet\', es sei \'automatisch\' ein Vertrag zustande gekommen. Ich möchte hier im Forum bitte die Gründe hören, ob dies so stimmt oder ggf. nicht doch anzuzweifeln ist.

e) Die GasGVV § 2 ist meines Erachtens insofern eindeutig, als dass im Sinner einer \'Automatik\' nur der konkludente Abschluss in Frage kommen kann.

f) Dann lautet meine Frage wie oben: Kommt die konkludente Zustimmung zum Beförderungsvertrag zustande, BEVOR ich in den Bus gestiegen bin?

Ich würde mich freuen, zu diesen Fragen etwas zu hören.

Vielen Dank

Schwalmtaler:
Durch die Entnahme von Gas/Strom ohne vorher abgeschlossenen Vertrag kommt automatisch ein Grundversorgungsvertrag zustande.

Endet ein bisheriger Vertrag ohne das dem Netzbetreiber ein neuer Versorger bekannt wird, versorgt sie der Grundversorger automatisch im Rahmen der Ersatzversorgung (deren Preise meistens gleich der Grundversorgung sind).
Ist ihr bisheriger Vertrag nun rechtskonform zum 31.12. beendet worden und Sie haben sich bisher nicht um einen neuen Anbieter und damit Vertrag gekümmert, bezahlen sie die Ersatzversorgungspreise an ihren Grundversorger, der ggf. identisch mit ihrem bisherigen Versorger ist.
Ist der alte Vertrag nicht rechtswirksam beendet worden, sollte sich ihr Anwalt um die klärung dringend kümmern!

oh, falschen Button genutzt, sollte eine Antwort auf den letzten Beitrag von maharik sein!

DieAdmin:

--- Zitat ---Original von Schwalmtaler
...

oh, falschen Button genutzt, sollte eine Antwort auf den letzten Beitrag von maharik sein!
--- Ende Zitat ---

Kein Drama, der Fehler lässt sich schnell beheben. Die Threads sind zusammgefügt

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