Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Der Sockelpreis - wohin soll er gehen ...

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Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Wenn die bisherige Tarifbestimmung unbillig war, dann verbleibt für zurückliegende Zeiträume wohl nur die Möglichkeit, die betroffenen Kunden wegen einer gerichtlichen Ersatzbestimmung zu verklagen. Jedenfalls dann, wenn der Versorger Zahlung beanspruchen wollte. Dies folgt unmittelbar aus § 315 Abs. 3 BGB (vgl. nur BGH X ZR 60/04 unter II.1).
--- Ende Zitat ---

Das bedeutet, der Versorger müßte in dem von mir gewählten Beispiel nach Ihrer Auffasssung alle seine Kunden (mit Ausnahme von Kunde 1 und Kunde 2) verklagen.

RR-E-ft:
@Black

Es bedeutet zunächst, dass Sie unaufmerksam lesen. ;)

Bringen Sie erst mal die Antwort, wie der Grundversorger nun als ehrbarer Kaufmann verfährt, wenn er selbst feststellt oder sogar vom Gericht festgestellt bekommen hat, dass seine bisherige Tarifbestimmung jedenfalls nicht ordnungsgemäß war und der Tarif deshalb bisher überhöht ist.

Black:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Bringen Sie erst mal die Antwort, wie der Grundversorger nun als ehrbarer Kaufmann verfährt, wenn er selbst feststellt oder sogar vom Gericht festgestellt bekommen hat, dass seine bisherige Tarifbestimmung jedenfalls nicht ordnungsgemäß war und der Tarif deshalb bisher überhöht ist.
--- Ende Zitat ---


Nein.

Es ging zuletzt darum, ob eine Preisspaltung zulässig ist. Mein Beispiel belegt, dass eine solche Preisspaltung durch unterschiedliche Urteile eintreten kann.

Das Thema kann natürlich abgehakt werden, wenn es keine Gegenargumente mehr gibt.

Auch meine Folgefrage an Sie, ob denn der Versorger in diesem Fall alle anderen Kunden verklagen muss habe ich vor Ihrer Gegenfrage, wie sich der Grundversorger in dieser Situation als ehrbarer Kaufmann sonst noch so verhalten könnnte, gestellt.

RR-E-ft:
@Black

Es bleibt festzustellen, dass Sie unaufmerksam lesen.

Meine Frage nach dem Verhalten des Grundversorgers (als ehrbarer Kaufmann) ist schon vom gestrigen Tage, 20.31 Uhr.
Zu verweisen ist auf meinen vorhergehenden Beitrag vom gestrigen Tage, 13.18 Uhr.  

Ich merke schon, dass Sie sich wohl unter einem Grundversorger als ehrbaren Kaufmann wenig vorstellen können, weshalb Ihnen die Antwort schwer fällt, wie der sich verhält, wenn er feststellt, dass sein Tarif bisher - aus Versehen- zu hoch kalkuliert ist, die Tarifbestimmung nicht ordnungsgemäß ist.

Soll der Grundversorger nach seiner entsprechenden Feststellung, dass der Tarif bisher zu hoch kalkuliert ist, den falsch kalkulierten Tarif den betroffenen Kunden einfach weiter zur Abrechnung stellen, also darauf vertrauen, dass die betroffenen Kunden den Schwindel nicht bemerken und auch der Staatsanwalt ein Brett vor dem Kopf hat [BGH 5 StR 394/08] ?!

Das hätte jedenfalls nichts mit einem ehrbaren Kaufmann zu tun. Von einer entsprechenden Anstiftung wäre dringend abzuraten.

Black:
Der Versorger könnte den aktuellen Preis anpassen und für die Vergangenheit denjenigen Kunden, die den Preisanpassungen widersprochen und damit keinen neuen Preis vereinbart haben eine Erstattung anbieten.

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