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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben

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echtgut:
Wieso muss ich denn im Zahlungsbetreff ausdrücklich anderweitige Verrechnung untersagen?

Ich stelle mir das jetzt so vor, dass ich den Versorger auf Rückzahlung bzw. Korrektur der Rechnung verklage. Keine gute Idee?

userD0010:
@ echtgut

In Ihren monatlichen Überweisungen müssen Sie nicht ausdrücklich jegliche Verrechnung/Aufrechnung untersagen.
Das macht man üblicher Weise zu dem Zeitpunkt, an dem man die gerade eingetroffene Rechnung auf den gebilligten Preis korrigert, seine Annahmen für das beginnende Lieferjahr darlegt und auf der Basis des gebilligten Preises seine Hochrechnung für die kommenden zwölf Monate anstellt, aus denen sich dann der jeweils monatliche Abschlag ergibt. Diese Darstellung lässt man natürlich auch den Energieversorger wissen, kündigt die monatlichen Abschlagzahlungen an und untersagt jede anderweitige Verrechnung und Verwendung. Und in den monatlichen Abschlagüberweisungen gibt man den Verwendungszweck (Abschlag Monat XX, vgl. Schreiben vom xxxxx) an.
Damit schließt man Missverständnisse hinsichtlich seiner Zahlungen und deren Buchung aus, kann notfalls auf die jeweiligen Überweisungen bzw. sein Ankündigungsschreiben verweisen.
Auf dieser Basis dürfte es dem Versorger äußerst schwer fallen, seine unsinnigen Behauptungen aufrecht zu erhalten.
Pürfen Sie also, wie sie bislang vorgegangen sind, bevor Sie den Versuch einer Rcükzahlungsklage riskieren. Und was soll eine Rechnungskorrektur bringen?
Listen Sie doch einfach Ihre monatlichen Abschlagzahlungen und deren beabsichtigten Verwendungszweck auf, verweisen auf den (hoffentlich vorhandenen) Schriftsatz zu Anfang des Lieferjahres mit Bezug auf den von Ihnen gebilligten Preis.
Dem können Sie dann ggf. anschießend noch einen etwas \"deutlicheren\" Brief folgen lassen, in dem Sie andeuten, dass Sie sich des Gefühls nicht erwehren können, dass Ihr Versorger zweckgebundene Zahlungen unterschlagen haben könnte.

echtgut:
Ich habe natürlich nicht jedes Mal einen expliziten Verwendungszweck aufgeführt, sondern nur die Vertragsnummer (die von seiten des Versorgers übrigens einfach mal geändert wurde) und einen Vorbehalt in den Verwendungszweck geschrieben. Ich bin der Meinung, dass es aber auch dann nicht angeht, unter der Rubrik \"geleistete Zahlungen\" einfach Fantasiebeträge aufzuführen, die überhaupt nicht nachvollziehbar sind.


--- Zitat ---Und was soll eine Rechnungskorrektur bringen?
--- Ende Zitat ---
HM? Dass derartiges zukünftig unterlassen wird und keine Zahlungen mehr unterschlagen werden, vielleicht?
Sie schreiben doch selbst, dass der Versorger Unsinn macht. Wieso soll es dann ein Risiko sein, auf Rückzahlung zu klagen?
Es auf eine Sperre ankommen zu lassen, sehe ich als riskanter an.

userD0010:
@echtgut
Es wird Ihnen bei der geschilderten Sachlage äußerst schwer fallen, eine Klage auf Rückzahlung erfolgreich durchzuziehen.
Man hat halt Ihre monatlichen Zahlungen anteilig mit früheren Rückständen verrechnet und die verbliebene Differenz, die Sie glauben als Phantasiebeträge definieren zu wollen, auf die laufenden Leistungen angerechnet. Dass damit für das laufende Lieferjahr wieder Rückstände registriert sind, ist bei Ihrer bisherigen Vorgehensweise nur das Normalste.

Stellen Sie sich doch selbst einmal die Frage, welche \"unberechtigten\" Beträge Sie zurückklagen wollen oder können?
Man hat Ihre Zahlungen mit den Forderungen des Energieversorgers VERRECHNET, und zwr auch nur anteilig, wie ich vermute.
Die -wenn auch mehrfach geänderte- Vertragsnummer dient dem Versorger lediglich als Mittel zur Kontoführung, und wenn die Vertragsnummer mehrfach geändert wurde, dann vermutlich nach vorheriger Ankündigung.

Wie ich Ihre Situation einschätze, würde ein Klageversuch zu einem Kassensturz beim Energieversorger führen, der dann Ihre kumulierten Rückstände zur sofortigen Zahlung fällig stellt.  Und dann?

echtgut:
Also erstens mal ist die Abrechnung doch schlicht nicht nachvollziehbar.
Ich muss doch nicht eine Forderung akzeptieren, die schon nicht verständlich aufgestellt wurde.

Zweitens hatte ich die Forderung aus der vorangegangenen Abrechnung ja vorbehaltlich beglichen.
Wenn ich nun meine laufenden Zahlungen zusammenrechne, ergibt sich, dass ich etwa 200.- mehr gezahlt habe als mir angerechnet wurde. Der Rest fällt einfach unter den Tisch. Da ist noch nicht einmal die Rede davon, dass das irgendwie mit Mahngebühren oder Rückständen verrechnet worden ist, zumal unter den genannten Zahlbeträgen so krumme Zahlen auftauchen, dass man erstrecht nicht mehr versteht, wie die zustandegekommen sein sollen. Wenn ich zum 1.5. € 100.- gezahlt habe und da steht \"Zahlungseingang 1.5.: 31,43\", dann wollen Sie mir weismachen, dass man das so zu akzeptieren hat?

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