Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
userD0010:
@echtgut
1. will ich Ihnen n i c h t s weismachen
2. können Sie mir nicht weismachen, dass Ihr Energieversorger bei Ihrer
Zahlung von 100,00 Euro \"nur\" 31,43 Euro Ihnen gutschreibt, wenn
die Differenz von 68,57 Euro nicht aus Rückständen plus Mahngebühr
bestehen sollte.
3. Wenn Sie tatsächlich Ihre vorherige Jahresrechnung vollständig beglichen
haben und ebenfalls die geforderten Abschlagzahlungen bedient haben,
können Sie doch alle Daten auflisten, per EBF dem Versorger zukommen
lassen und ihn mit Frist auffordern, die Unklarheiten darzulegen.
4. Wenn Sie dann also keine Rückstände festgestellt haben und wenn Sie
per dato mehr als per Abschlag insgesamt gezahlt haben, sollte doch
kein Problem vorhanden sein, die restlichen Abschläge für das laufende
Geschäftsjahr mit 1,00 Euro zu bedienen, natürlich per Vorankündigung.
Wie gesagt, wenn Sie keine Rückstände zu bedienen haben und wenn
Sie mit den noch folgenden Zahlungen nicht enorm ins Obligo geraten.
echtgut:
--- Zitat ---können Sie mir nicht weismachen, dass Ihr Energieversorger bei IhrerZahlung von 100,00 Euro \"nur\" 31,43 Euro Ihnen gutschreibt, wenndie Differenz von 68,57 Euro nicht aus Rückständen plus Mahngebührbestehen sollte.
--- Ende Zitat ---
Es ist doch unerheblich, ob es Rückstände gibt - 100 gezahlte Euro sind 100 gezahlte Euro.
Wenn Sie mir 34,40 Euro schulden würden und geben mir 100.- und ich würde Ihnen erzählen, Sie hätten mir nur 65,60 gegeben und verlange nun noch einmal Geld hinterher, würden Sie dann nicht meinen, ich hätte den Rest unterschlagen?
Worauf ich hinaus will ist, dass die Soll- und Habenseite sauber aufgelistet sein muss und nicht der Adressat herumrätseln muss, wie es zu der Summe kommt.
Selbst wenn Mahngebühren dabei wären, komme ich nicht auf diese krummen Zahlen, wie sie der Versorger aufgelistet hat.
userD0010:
@echtgut
Es ist doch unerheblich, ob es Rückstände gibt - 100 gezahlte Euro sind 100 gezahlte Euro.
Allein diese Aussage schmerzt schon !
Hieß es nicht schon einmal in Ihren \"Ausführungen\", dass Sie aus der vorausgegangen Abrechnung alles beglichen hätten?
Wie wär´s denn, mal bei Ihren Kontoauszügen nachzuschauen. Wenn Sie da Ihr Konto überzogen haben und die nächste Gehaltsabrechnung kommt, wird Ihre Bank das aufgelaufene Minus mit den Eingängen verrechnen, oder?
Können Sie auch das nicht nachvollziehen und akzeptieren?
Aber Sie scheinen sich in etwas verrannt zu haben, bei dem Ihnen nur noch Ihr Anwalt helfen kann.
Der muss sich nicht einmal mit Energierecht auskennen, um Ihnen das zu erklären.
Für mich ist Ihr Thema abgeschlossen!
echtgut:
--- Zitat ---Hieß es nicht schon einmal in Ihren \"Ausführungen\", dass Sie aus der vorausgegangen Abrechnung alles beglichen hätten?
--- Ende Zitat ---
Ja, aber das spielt doch keine Rolle!
Vielen Dank für das Beispiel mit den Kontoauszügen: Wenn das Konto, sagen wir mal, um 34,40 Euro überzogen ist und es kommen 100.- drauf, dann wird die Bank doch nicht auf der Habenseite nur 65,60 verbuchen. Die 65,60 stehen höchstens nachher als Kontostand da, aber die Bank wird nicht behaupten, es sei nur dieser Betrag EINGEGANGEN. Oder macht Ihre Bank das etwa so?
bolli:
Ich glaube, hier redet man aneinander vorbei.
Es kann ja tatsächlich sein, dass der Energieversorger bei den Zahlungseingängen des im Zahlungsbetreff angegebenen Vertrages nicht die komplette Summe aufführt und den Rest mit anderen Forderungen, eventuell unter einer anderen Vertragsnummer geführt und daher nicht Gegenstand der augenblicklichen Auflistung, verrechnet (auch wenn es sich immer noch um den gleichen Vertrag handelt und Zahlungen hierauf da hingehören. Aber das ist die Vernebelungstaktik der Versorger).
Aber dann kann und sollte man den Versorger dann mal dringend schriftlich und mit Nachweis auffordern, darzulegen wo die Einzahlungen hin sind. Dieses durchaus im deutlichen Ton und mit der Androhung ggf. zukünftige Zahlungen zu kürzen, wenn der Nachweis der Verbuchung der kompletten Zahlungen nicht dargelegt wird.
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