Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
userD0010:
Ich würde vir der Beauftragung die Bank erst einmal fragen, welche Kosten für die sog. Nachforschung entstehen!!!
Und bevor Sie die Beauftragung tätigen, sollten Sie Ihren Energieversorger davon in Kenntnis setzen und die Kosten bei erfolgreichem Nachweis einfordern und dazu Bestätigung erbitten mit Fristsetzung ! (max. 10 Tage)
Erst danach würde ich den Nachforschungsauftrag erteilen und am gleichen Tage den Energieversorger mangels Rückantwort über die Kostenbelastung informieren.
ben100:
Aus Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachforschungsauftrag
Unstrittig ist, dass die Bank keine Bankgebühren für Nachforschungsaufträge berechnen darf, wenn der Fehler bei der Bank oder der Empfängerbank liegt. Inwieweit die Bank Entgelte berechnen darf, wenn der Kunde für die fehlerhafte Überweisung selbst verantwortlich ist (zum Beispiel durch unleserlich geschriebene Belege oder fehlerhafte Angaben) ist strittig. Eine pauschale Gebühr für die Bearbeitung von Nachforschungsaufträgen ist nach einem erstinstanzlichen Urteil des LG Frankfurt/Main vom 24. Juni 1999, (Az. 2/2 O 46/99) unzulässig, selbst wenn der Fehler beim Kunden lag. In der Praxis werden häufig Entgelte für die Nachforschung in Rechnung gestellt, sofern kein Bankfehler vorliegt. Fachlich beruft sich die Bank auf das Verursacherprinzip.
userD0010:
Ihre Bank wird Ihnen was husten, wenn Sie von denen eine kostenlose Dienstleistung verlangen bzw. erwarten.
Die werden Ihnen für jeden Buchungsnachweis garantiert mind. 2 Euro in Rechnung stellen.
Auffällig ist aber, dass von unleserlichen oder fehlerhaften Bankaufträgen die Rede ist.
Entweder man überweist per Dauerauftrag und erhält dafür einen EDV-Ausdruck, der den genauen Zahlungsvorgang darstellt und anhand dessen Monat für Monat die jeweiligen Zahlungen an den Energieversorger unter Angabe der Kunden-Nummer, des Verwendungszwecks und des Betrages auf den Kontoauszügen auftauchen.
Falls jedoch noch monatlich handschriftliche Überweisungsaufträge der Bank übergeben werden, erhält der Auftraggeber eine Belegkopie, die er mit seinem jeweiligen Kontoauszug vergleicht.
Falls jemand am EDV-Terminal der Bank seine Überweisungen monatlich tätigt, der erhält sofort einen Beleg mit allen Angaben wie zuvor und entweder der Bestätigung, dass der Auftrag ausgeführt oder dass der Auftrag entgegen genommen wurde.
Im ersten Falle wies das Konto entsprechende Deckung auf und die Zahlung erfolgte an den Empfänger. Im zweiten Fall hat die Bank zwar den Auftrag angenommen, konnte ihn aber mangels Kontodeckung (noch) nicht ausführen.
Dann sollten die nachfolgenden Kontoauszüge eventuell die Kontobelastung ausweisen oder eine Buchung ist mangels Deckung nicht erfolgt.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Energieversorger so blöd ist, Zahlungseingänge zu leugnen, wenn der Verbraucher dieren Aufträge und Belastungen auf seinem Konto mittels Listen dargestellt hat.
Wenn doch, steht doch der Vorgehensweise nichts im Wege, den Versorger nach einer Fristsetzung von einer kostenpflichtigen Beweisführung in Kenntnis zu setzen. (Einschreiben/Rückschein)
Sollte diese Frist verstreichen, steht einer Bankbeauftrgung zum Nachweis sämtlicher erfolgter Zahlungen nichts im Wege.
Und die Kosten der Bank gibt man dem Versorger zur Kenntnis und avisiert gleichzeitig die Verrechnung mit lfd. Verpflichtungen.
echtgut:
Alle Jahre wieder ...
das Ganze schleppt sich nun in die nächste Runde. Ich habe vorbehaltlich gezahlt und nun haben sie mir in der aktuellen Abrechnung schon wieder weniger Zahlungen aufgelistet als ich tatsächlich geleistet habe. Sie haben einfach bei fast jeder Zahlung ein bisschen abgezwackt und manche ganz unterschlagen, so dass in etwa der Betrag zuwenig angerechnet wurde, den ich bei der letzten Nachzahlung schon beanstandet habe.
Ich überlege mir jetzt, ob es nicht am sichersten ist, eine Meldung an den Vorstand (gibt es eine Aufsichtsbehörde für so etwas?) und eine Rückforderungsklage wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu erheben?
userD0010:
@ echtgut
Warum all die Panik?
Wenn Sie Monat für Monat Ihre Abschlagzahlungen mit dem Hinweis auf den Verwendungszweck vorgenommen haben, können Sie der Sache doch gelassen entgegensehen.
Wenn Sie zudem noch bei der Ermittlung Ihrer Abschlagzahlungen schriftlich jede anderweitige Verrechnung untersagt haben, können Sie noch gelassener bleiben.
Natürlich hofft der Energieversorger darauf, dass man als Kunde irgendwann die Segel streicht und klein bei gibt. Aber warum denn?
Und ob Sie an den Vorstand schreiben oder sonstwie den Leuten auf den Geist gehen, wird weder diese Herren noch die Welt erschüttern.
Wie gesagt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllt haben !
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