Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
echtgut:
Ich muss mir mal Luft machen, kann das denn wahr sein:
Ein Stromversorger schreibt Fantasiezahlen in die Rechnung unter der Rubrik \"eingegangene Beträge\" (natürlich wesentlich geringere als die tatsächlich eingezahlten). Nach Reklamation werden Quittungen verlangt von allen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Motto: Beweisen Sie erstmal, dass unsere ausgedachten Zahlen nicht stimmen.
Kann man gegen diese Schikane irgendwie vorgehen?
ESG-Rebell:
--- Zitat ---Original von echtgut
Ich muss mir mal Luft machen,
--- Ende Zitat ---
So - nachdem das geschafft ist, können Sie auch wieder auf den Boden der Tatsachen zurückkehren ;)
--- Zitat ---Original von echtgut
. . . natürlich wesentlich geringere als die tatsächlich eingezahlten). Nach Reklamation werden Quittungen verlangt von allen Einzahlungen des vergangenen Jahres. Motto: Beweisen Sie erstmal, dass unsere ausgedachten Zahlen nicht stimmen.
Kann man gegen diese Schikane irgendwie vorgehen?
--- Ende Zitat ---
Angenommen, die von Ihnen geleisteten Zahlungen wurden durch einen Fehler tatsächlich nicht Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben: Was soll der Sachbearbeiter in diesem Fall Ihrer Ansicht nach tun? Er hat doch gar keinen Anhaltspunkt dafür wann warum welche Zahlung wo gelandet sein könnte!
Wenn Sie dem Unternehmen die Details der betreffenden Zahlungen mitteilen (Datum, Adressat, Konto, BLZ, Verwendungszweck), dann hat dieses einen Ansatzpunkt zum Nachforschen. Für Sie sind das vielleicht 12 fragliche Zahlungen; auf dem Konto des Versorgers gehen Tausende Zahlungen jeden Monat ein. Ist es in einem solchen Fall nicht verständlich, dass Sie um Mitwirkung bei der Aufklärung gebeten werden? Warum unterstellen Sie da gleich Schikane?
Wenn Sie danach noch mit Textbausteinen abgebügelt werden, dann haben Sie m.E. einen Grund, sich zu beschweren, aber so . . .
Gruss,
ESG-Rebell.
jofri46:
@echtgut
Wenn Sie keinen Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren) für Ihre Zahlungen erteilt haben, haben Sie eine \"Bringschuld\", d. h. Sie müssen das Geld zum Empfänger bringen und im Zweifelsfall beweisen, dass bei diesem das Geld auch eingegangen ist. Teilen Sie zu diesem Zweck doch erst einmal dem Stromversorger die Einzelheiten zu Ihren Zahlungen mit, wie von ESG-Rebell beschrieben.
Sollte der Versorger dann immer noch Zahlungseingänge bestreiten, können Sie bei Ihrer Bank einen sog. \"Nachforschungsantrag\" stellen. Ihre Bank stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, wann und welchem Konto mit welchem Kontoinhaber Ihre Zahlungen gutgeschrieben worden sind.
Gruß
Jofri
hko:
@echtgut,
--- Zitat ---Original von jofri46
Sollte der Versorger dann immer noch Zahlungseingänge bestreiten, können Sie bei Ihrer Bank einen sog. \"Nachforschungsantrag\" stellen. Ihre Bank stellt Ihnen dann eine Bescheinigung aus, wann und welchem Konto mit welchem Kontoinhaber Ihre Zahlungen gutgeschrieben worden sind.
--- Ende Zitat ---
ich habe meinem Versorger EON zusätzlich mitgeteilt, dass meine Bank für Nachforschungsanträge Geld verlangt. Die werde ich dann EON in Rechnung stellen, wenn sich herausstellen sollte, dass deren Buchhaltung meine Abschläge nicht oder falsch verbucht hat.
Gruß hko
userD0010:
@echtgut
Entweder haben Sie abbuchen lassen, Dauerauftrag erteilt oder Monat für Monat die Abschlagbeträge überwiesen.
All das lässt sich relativ einfach durch die -hoffentlich- vorhandenen Kontoauszüge nachweisen.
Dies allein dürfte im Ansatz genügen, dem Energieversorger die Zahlung(en) nachzuweisen.
Hierzu eine entspr. Aufstellung und mögl. Kopie der Bankauszüge (Rest geschwärzt) übersenden.
Sollte dann der Energieversorger immer noch den Zahlungseingang abstreiten, liegt es an der Bank, den Transfer nachzuweisen.
Sollten diese Transfers erfolgreich verlaufen und nachgewiesen sein, hat der Zahlungsempfänger Nachweiskosten zu tragen.
Da er dies vermutlich nicht freiwillig akzeptiert, lässt sich die Verrechnung doch einfach bewerkstelligen. Spätestens bei der Jahresabrechnung die Restforderung korrigieren und um die Bankkosten reduzieren, natürlich mit entspr. Begründungsschreiben.
Wenn dann der Energieversorger aufsässig wird, kann er doch die gekürzte Summe einklagen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln