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Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben

<< < (3/10) > >>

hko:
@Goetz-lebt,


--- Zitat ---Original von Goetz-lebt
Und wenn Sie genug Zeit und Mumm haben, dann können Sie z.B. frei verkäufliche Sportgeräte erwerben, um Ihre Interessen zu schützen (weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten...).
--- Ende Zitat ---
wie ist das gemeint? Was sagen unsere Juristen dazu?

Gruß hko

userD0010:
Wenn feststeht, dass tatsächlich alle bzw. die streitigen Zahlungen erfolgt sind und entspr. Nachweis möglich ist, warum sollte ich dann meine Zeit mit Anwälten vergeuden, die zu 99 % nur abkassieren wollen und daher ihre \"Kundschaft\" gerne in Gerichtsverfahren drängen (wird halt mehr mit verdient) und vom Problem der außergerichtlichen Kostenerstattung abgesehen; wer glaubt an die freiwillige Kostenübernahme für Bankauskünfte etc. oder dass eine spätere Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung akzeptiert wird
--- Zitat ---(im Falle der Kürzung um eigene Kosten - so wie hier vorgeschlagen - kommt umgehend die nächste Mahnung wegen der Differenz plus Mahnkosten), alles - gelinde gesagt - lebensfremd.[/B]
--- Ende Zitat ---

Irgendwie ist die Logik verloren gegangen! Wenn Sie alle streitigen Zahlungen nachweisen können, dürfte der Vorgang erledigt sein. Und wenn dann der Versorger dennoch juristisch, beginnend mit einem MB glaubt, Sie weiter ärgern zu können, dürften Sie doch jedem Gerichtsverfahren gelassen entgegen sehen.
Das Ergebnis dürfte garantiert nicht \"\"lebensfremd\"\" ausfallen.


--- Zitat ---weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten
--- Ende Zitat ---
Genau da ist lebensfremd, um eine dezente Variante der Beurteilung zu wählen.

Goetz-lebt:

--- Zitat ---Original von echtgut
 
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!

--- Ende Zitat ---

Genau das ist die Ausgangssituation, mit der sich der Themenstarter (nach seiner Aussage unverschuldet) konfrontiert sieht bzw. realistischerweise erwartet.
Mit weiterem guten Zureden scheint es nicht mehr zu funktionieren...
Die Gründe für die Weigerung des Versorgers zuzugeben, Zahlungen nicht erhalten bzw. unrichtig verbucht zu haben, liegen in dessen Sphäre.

Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.

Dann hängt es von den konkreten Örtlichkeiten ab, ob der Außendienstmann im Rahmen des (ohne Datum) angekündigten Besuchs die \"Entnahmestelle\" ohne Mitwirkung des Betroffenen erreichen kann, um diese abzudrehen und zu verplomben.

Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !

Wenn die geplante Sperre der Entnahmestelle durch den Außendienstmann aus technischen o. anderen Gründen nicht gelingt, wird der Versorger sein Vorhaben, die Stromsperre durchzuführen, durch Erhebung einer Klage auf Zugang zur Entnahmestelle nebst Sperre verfolgen (allgm. Leistungsklage, die nicht auf Geld gerichtet ist).

Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.

Nun gibt es aber auch die Konstellation, dass Unbefugte auf das befriedete Grundstück gelangen (z.B. weil diese Gestalten genau wissen, wann die arbeitende Bevölkerung nicht zu Hause ist, dafür aber ältere Damen, denen gegenüber man sich auch mal als Mitarbeiter einer Behörde ausgeben kann, damit die den Türöffner drücken und zur Not auch den Keller aufschließen).

Das ist nunmal gerade bei Altbauten etc. leider Realität.
Und jetzt ist die Frage, wie sich wehren.
Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.

Herr lass Hirn regnen...

userD0010:

--- Zitat ---Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
--- Ende Zitat ---

Was heißt  \"wie üblich\" ?  Etwa ein wiederkehrender Vorfall/Vorgang


--- Zitat ---Wenn nämlich die Drohung der Stromsperre umgesetzt werden soll, fragt sich der gute Mann zu Recht, wie er sich wehren kann oder muss.
--- Ende Zitat ---

Wenn der Versorger (schriftloch) die Sperre androht, reicht die Zeit für eine gerichtl. Anordnung gegen den Versorger !
Und dieser wird sich dieser Anordnung nicht widersetzen, weil´s teuer werden kann.

DAS sind die Abläufe !

--- Zitat ---Wer diesen Ablauf nicht kennt bzw. ignoriert, hat absolut keinen Dunst !
--- Ende Zitat ---

Wenn der Versorger Ansprüche auf rückständige Forderungen erhebt, wird er üblicher Weise nach unzähligen Mahnungen zunächst mittels Mahnbescheid vorgehen, es sei denn, alle einschließlich dieses Versuches sind (mehrfach ??) gescheitert.

--- Zitat ---Das gerichtliche Mahnverfahren ist unzulässig, da nicht auf Geldzahlung gerichtet. Wenn und wer hier vom \"Mahnbescheid\" schwafelt, hat null Ahnung.
--- Ende Zitat ---

Warum droht der Versorger mit der Einstellung der Lieferung?
Weil ihm das Gesicht des Kunden nicht gefällt?

Doch wohl, weil angebliche Zahlungen des Kunden bestritten werden.
Folglich handelt es sich um ausstehende Geldzahlungen, die in zivilisierten Gegenden zumindest zunächst via gesetzl. Mahnverfahren geregelt werden.
Wir sind hier nicht in Texas, wo der Inkasso- oder Sperrbeauftragte mittels Colt ins Haus eindringt und die Zähler \"verplombt\".


--- Zitat ---Wer dann, um das Ganze zu toppen, auch noch keine Ahnung von der Wirkung eines Hausverbots hat, dass Hausfriedensbruch genauso notwehrfähig ist, wie jeder andere rechtswidrige Angriff, kann ja noch die andere Wange hinhalten.
--- Ende Zitat ---

Zu viel ferngesehen ?

--- Zitat ---Herr lass Hirn regnen...
--- Ende Zitat ---
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echtgut:

--- Zitat ---Nachweise sammeln das - alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
--- Ende Zitat ---
Habe ich doch schon.
Daraufhin kam eine E-Mail mit dem sinngemäßen Inhalt, dass sie Recht hätten und ich Unrecht. Einige Tage später nun wieder eine Mahnung mit Sperrandrohung.


--- Zitat ---(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken) - nicht telefonieren, faxen usw..
--- Ende Zitat ---
Selbst nicht, aber die schicken gerne Antworten per E-Mail. Wegen der Umwelt. ;-)

--- Zitat ---kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw.. - Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
--- Ende Zitat ---
Was ist VZ?
Und welche Erfahrungen habt Ihr mit Strafanzeigen gemacht? Bringt das überhaupt was?
An die Bundesnetzagentur habe ich mich schon einmal gewendet als mir wegen des Billigkeitseinwandes auch ständig mit Sperrung gedroht wurde, von der BNA kommt jedenfalls Null Reaktion.
Da habe ich lieber gezahlt, weil ich mich zu der Zeit mit dieser Angelegenheit nicht beschäftigen wollte. Aber irgendwo reichts langsam. Man zahlt alles, was die verlangen und es kommen trotzdem Drohungen.


--- Zitat ---- Hausverbot erteilen und GUT ist
--- Ende Zitat ---

Ich fürchte, damit ist es nicht gut, denn bisher haben sie sich auch völlig uneinsichtig gezeigt, die werden den Strom einfach abstellen und darauf will ich es nicht ankommen lassen.


--- Zitat ---Wenn der Versorger (schriftloch) die Sperre androht, reicht die Zeit für eine gerichtl. Anordnung gegen den Versorger ! Und dieser wird sich dieser Anordnung nicht widersetzen, weil´s teuer werden kann.
--- Ende Zitat ---
Kann ich diese Anordnung auch schon erwirken, wenn die noch keinen konkreten Sperrtermin genannt haben?

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