Energiebezug > Strom (Allgemein)
Stromversorger will Zahlungen nicht erhalten haben
echtgut:
--- Zitat ---
--- Zitat ---Original von h.terbeck @echtgut Entweder haben Sie abbuchen lassen, Dauerauftrag erteilt oder Monat für Monat die Abschlagbeträge überwiesen. All das lässt sich relativ einfach durch die -hoffentlich- vorhandenen Kontoauszüge nachweisen. Dies allein dürfte im Ansatz genügen, dem Energieversorger die Zahlung(en) nachzuweisen. Hierzu eine entspr. Aufstellung und mögl. Kopie der Bankauszüge (Rest geschwärzt) übersenden. Sollte dann der Energieversorger immer noch den Zahlungseingang abstreiten, liegt es an der Bank, den Transfer nachzuweisen.
--- Ende Zitat ---
Ja, es wird weiterhin lapidar behauptet, deren Buchung sei korrekt gewesen.
--- Zitat ---Sollten diese Transfers erfolgreich verlaufen und nachgewiesen sein, hat der Zahlungsempfänger Nachweiskosten zu tragen. Da er dies vermutlich nicht freiwillig akzeptiert, lässt sich die Verrechnung doch einfach bewerkstelligen. Spätestens bei der Jahresabrechnung die Restforderung korrigieren und um die Bankkosten reduzieren, natürlich mit entspr. Begründungsschreiben. Wenn dann der Energieversorger aufsässig wird, kann er doch die gekürzte Summe einklagen.
--- Ende Zitat ---
Leider wird er das nicht machen, sondern wie üblich mit Sperrung drohen.
Ich möchte mir aber nicht ständig drohen lassen, nur weil die meinen, ich hätte weniger gezahlt, als ich tatsächlich gezahlt habe!
Kann man da nicht eine Unterlassung einklagen?
--- Ende Zitat ---
userD0010:
Schreiben Sie ihm doch kurz und knapp, dass lt. den Ihnen vorliegenden Bankbelegen die Zahlungen, wie nachfolgend aufgeführt, an Ihren Energieversorger vollzogen worden sind.
Sollte der Energieversorger dies nicht in seiner Buchhaltung nachvollziehen können, steht es ihm frei, weitergehende Nachweise gegen erklärte Kostenerstattung anzufordern.
Ansonsten gehen Sie davon aus, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen vollumfänglich nachgekommen sind.
Sollte der Versorger mit Sperrung drohen, kündigen Sie ihm entsprechende Rechtsmittel an.
xxxx
bjo:
was der Versorger macht ist egal,
Nachweise sammeln das
- alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken)
- nicht telefonieren, faxen usw..
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw..
- Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
- Hausverbot erteilen
und GUT ist
der Rest muss der Versorger machen
userD0010:
Wenn der Zahlungspflichtige nachweist, dass der von ihm erteilte Überweisungsauftrag an den Energieversorger lt. Auszug aus den jeweiligen Kontoauszügen durchgeführt wurde, dürfte für den Zahlungspflichtigen der Vorgang erledigt sein. Es ist nicht seine Aufgabe, nachzuweisen, dass bzw. wo der Zahlungsempfanger das Geld wie gebucht hat.
Seine Pflichten hat der Kunde mit der ordnungsgemäßen Zahlung erfüllt und ebenso nachgewiesen.
Dem Zahlungsempfänger kann der Zahlungspflichtige doch nur raten, im Falle weiteren Mißverständnisses Klage zu erheben.
Und dieser kann doch der Zahlungspflichtige gelassen entgegen sehen.
Sollte der Zahlungspflichtige dennoch \"in Sorge\" sein, wäre der Besuch eines Anwaltes nicht falsch. Bei der genannten Aktenlage dürfte der Vorgang einfach und zu Lasten des Zahlungsempfängers ausgehen.
Goetz-lebt:
--- Zitat ---Original von bjo
was der Versorger macht ist egal,
Nachweise sammeln das
- alle Zahlungen den Empfänger mit der richtigen Kundennummer erreicht haben
(Kopien usw.. per Einschreiben an den Versorger schicken)
- nicht telefonieren, faxen usw..
kommen Dennoch Mahnungen, Rechnungen usw..
- Strafanzeige, VZ, Bundesnetzagentur, Örtliche Presse einschalten!
- Hausverbot erteilen
und GUT ist
der Rest muss der Versorger machen
--- Ende Zitat ---
D àccord !
Da diese \"versehentlichen\" Buchhaltungsfehler gar nicht so selten auftreten (und die Kunden normalerweise nie erfahren, welche Gründe tatsächlich vorgelegen haben, z.B. Umstellung der software o. interne Änderungen etc.),
kann nur Gegenwehr helfen, die kurz und bündig ist.
Wenn feststeht, dass tatsächlich alle bzw. die streitigen Zahlungen erfolgt sind und entspr. Nachweis möglich ist, warum sollte ich dann meine Zeit mit Anwälten vergeuden, die zu 99 % nur abkassieren wollen und daher ihre \"Kundschaft\" gerne in Gerichtsverfahren drängen (wird halt mehr mit verdient) und vom Problem der außergerichtlichen Kostenerstattung abgesehen; wer glaubt an die freiwillige Kostenübernahme für Bankauskünfte etc. oder dass eine spätere Verrechnung mit der nächsten Jahresabrechnung akzeptiert wird (im Falle der Kürzung um eigene Kosten - so wie hier vorgeschlagen - kommt umgehend die nächste Mahnung wegen der Differenz plus Mahnkosten), alles - gelinde gesagt - lebensfremd.
Wie der Themenstarter selbst erlebt hat, reagiert die Gegenseite (eigentlich) immer mit lapidaren \"Antworten\" (bzw. Textbausteinen). Der \"schwarze\" Peter wird dabei immer dem Verbraucher zugeschoben - außer es geht ans
Gericht - dort ist der klagende Versorger beweispflichtig.
ABER vorher wird der Versorger im Regelfall die Stromsperre mit seiner Außendiensttruppe versuchen.
Von unberechtigten Kosten, die dabei ebenfalls regelmäßig berechnet werden, abgesehen, muss der von einer Sperrandrohung betroffene Kunde zusehen, dass seine \"Entnahmestelle\" bzw. der Zähler vor dem Zugriff dieser Gangster geschützt wird.
Bei einem abgeschlossenen Haus kommen diese Gestalten meist nicht weiter.
Bei einem Mehrfamilienhaus etc. ist die Gefahr schon viel größer, dass ein solcher Halunke sich Zutritt ins Haus und dann auch regelmäßig in den Keller verschafft. Dann nützt Ihnen Ihr Hausverbot faktisch erstmal gar nix.
Der Hahn wird abgedreht bzw. der Zähler verplombt und Sie sind gefickt !
Sofern baulich möglich bzw. sinnvoll, vorher den Zutritt für \"Unbefugte\" in die entsprechenden Räumlichkeiten verhindern o. erschweren.
Und wenn Sie genug Zeit und Mumm haben, dann können Sie z.B. frei verkäufliche Sportgeräte erwerben, um Ihre Interessen zu schützen (weil das erteilte Hausverbot ist notwehrfähig - es muss ja nicht gleich in einen Exzess ausarten...).
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