Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt

Rückstufung in Grundversorgung

<< < (7/9) > >>

bolli:

--- Zitat ---Original von Maharik
Ich hoffe sehr, dass es nicht noch unerkannte Fallstricke gibt und die Stadtwerke sich noch damit herausreden können, dass die so genannten „Bedingungen zum Sonderabkommen“ mit Stand vom Oktober 2009 auch ohne meine Zustimmung in Kraft treten könnten, weil dieses Schreiben


http://www.stadtwerke-steinfurt.de/steinfurt/downloads/Bed_u_Preise_Sonderabkommen_Optimo_maxi_-_extra_01_01_2010.pdf

ja nur eine Änderung/Ergänzung im Rahmen eines bestehenden Sonderabkommens im \'Rahmen des Zumutbaren\' gewesen sei, wo der Kunde halt nicht zustimmen muss, sondern nur informiert wird....


Gibt es dafür Auslegungsbeispiele, was da geht und was nicht?

--- Ende Zitat ---
Diesbezüglich brauchen Sie keine Angst zu haben, dass sind komplette AGB und keine \"Ergänzung im Rahmen des Zumutbaren\" (wobei selbst solch eine Änderung meiner Meinung nach der Zustimmung bedürfte).
Aber hier werden Regelungen über Preise und Kündigungsfristen getroffen, die DIE wesentlichen Dinge des Vertragsverhältnisses betreffen. Insofern gibt\'s zwischen nachweislicher Zustimmung Ihrerseits und sonst Kündigung des Versorgers keinen Zwischenschritt.

Übrigens

--- Zitat ---Original von Maharik
Seit 2008 hat der Versorger halt versucht, die Kunden zu einem Tarifwechsel zu bewegen. Außer dem zitierten Satz: „Wenn wir nichts von Ihnen hören, werden Sie automatisch in die Grundversorgung eingestuft…“ gibt es nach meiner Kenntnis keine verknüpfende Bedingung im Sinne von wenn – dann.
--- Ende Zitat ---
Wenn im Vorsatz nicht explizit die Kündigung des Altvertrages ausgesprochen wurde (was nach Ihrer Aussage ja nicht der Fall war) dürfte diese Variante mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zur Beendigung des alten Vertragsverhältnisses geführt haben. Da wäre ich ganz entspannt. Es ist schon erstaunlich, dass die Versorger sich immer wieder gescheut haben, klar Farbe zu bekennen und sauber zu kündigen. Aber man glaubte/glaubt wohl immer noch, genug Kunden einschüchtern zu können und so um eine Kündigung drum rum zu kommen.  8)

Maharik:
@bolli


Diese Zeilen beruhigen mein Gemüt noch einmal deutlich. Ich habe heute Abend die Akten gewälzt und alles seit 1994 nachgerechnet...

Aber: Sie haben recht. Ich habe bislang auch nicht verstanden, warum sich manche Versorger diesen Stress antun.

Ich habe in den letzten Jahren mehrere Mahnbescheide bishin zur Ankündigung bekommen,dass der Versorger den Vorschuss für die Prozesskosten entrichtet  und das Verfahren vom Mahngericht zu Amtsgericht abgegeben habe. Die Frist, die Klage einzureichen, wurde dann aber wieder versäumt.


Jetzt bin ich mal gespannt, wie es hier weiter geht................

Kampfzwerg:
Wieso sollten Versorger bei dieser Methode denn in Stress geraten?

Sie verschicken doch lediglich regelmäßig kostengünstige Serienbriefe mit Textbausteinen. Und in hartnäckigen Fällen ein paar Mahnbescheide.
Einfacher kommen sie wohl kaum an das Geld völlig eingeschüchterter Kunden, die oftmals die ganze Sache nur halbherzig verfolgt haben und/oder in letzter Konsequenz einen Rechtstreit vermeiden wollen!
Zusätzliche Anwaltskosten haben Sie ebenfalls nicht, meist gibt es eine interne Rechtsabteilung.

Und vor allem ! kassieren sie keine für sie negativen Urteile, und damit auch keine negative Presseberichterstattung, die wiederum eventuell geeignet wäre, anderer Kunden aufzuschrecken und zu animieren, ebenfalls ihr Glück zu versuchen.
Und in der Zwischenzeit gehen die Jahre ins Land und die Ansprüche der Kunden können verjähren.

Den Stress habe die Verbraucher!  ;)

Didakt:

--- Zitat --- von Kampfzwerg

Wieso sollten Versorger bei dieser Methode denn in Stress geraten?

Den Stress habe die Verbraucher!
--- Ende Zitat ---

Wohl wahr!

@ Kampfzwerg und bolli

Ihre Einschätzung der vertraglichen Gegebenheiten in vorliegender Sache teile ich zwar, aber dennoch: Sie kennen doch das Sprichwort von den k…….. Pferden vor der Apotheke.
Bei Gericht sind schon ganz andere, von der Verbraucherseite als zweifelsfrei betrachtete Dinge ins Gegenteil verkehrt worden.
Es mangelt hier an eindeutigen Unterlagen, sodass im Fall einer Klage die gerichtsseitige Auslegung entscheidend sein wird. Die Angelegenheit bleibt insofern risikobehaftet.

MfG

bolli:

--- Zitat ---Original von Didakt
Ihre Einschätzung der vertraglichen Gegebenheiten in vorliegender Sache teile ich zwar, aber dennoch: Sie kennen doch das Sprichwort von den k…….. Pferden vor der Apotheke.
Bei Gericht sind schon ganz andere, von der Verbraucherseite als zweifelsfrei betrachtete Dinge ins Gegenteil verkehrt worden.
Es mangelt hier an eindeutigen Unterlagen, sodass im Fall einer Klage die gerichtsseitige Auslegung entscheidend sein wird. Die Angelegenheit bleibt insofern risikobehaftet.

--- Ende Zitat ---
Darauf hatte ich weiter vorne auch schon mal hingewiesen und selbst wenn die Aktenlage klar scheint, gibt\'s noch Richter, die das hochherrschaftlich anders sehen. Von daher würde ich NIE von einer 100% sicheren Sache ausgehen, aber die grobe Richtung scheint (nach den vorliegenden Unterlagen) zumindest nicht so unsicher, dass man ne Obsiegenschance von unter 50% hätte.  ;)



--- Zitat ---Original von kampfzwerg
Wieso sollten Versorger bei dieser Methode denn in Stress geraten?
--- Ende Zitat ---
Meine persönliche Meinung ist, dass die Unternehmen mit einer sauberen Linie über Kündigungen mit dem Angebot des neuen Vertrages einen deutlich besseren Schnitt gemacht hätten.
Sie hätten vielleicht einige wenige Kunden verloren, die sich nach günstigeren Anbietern informiert hätten (sind immer noch viel zu wenige , die das machen) hätten dafür aber saubere Vertragsverhältnisse gehabt und müssten sich nicht nun alle Nase lang auf Basis der alten Verträge Urteile um die Nase hauen lassen.
Letztlich kommen sie eh nicht um eine Kündigung (oder einen freiwilligen Neuabschluss des Kunden) herum, wenn sie sicher sien wollen, dass da nicht noch Forderungen mit Uraltpreisen in der Luft hängen bleiben, auch wenn diese (meist) nur 3 Jahre rückwirkend geleistet werden müssen (Verjährung).
Und die Außenwirkung wäre vielleicht einmal schlecht gewesen, so zieht sich das ja über Jahre hin, bei jedem Urteil auf\'s neue.

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