Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt

Rückstufung in Grundversorgung

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Kampfzwerg:
@bolli
Danke, genau dieses Wort wollte mir gestern partout nicht einfallen  ;)

Ich hatte, wohl im Gegensatz zu Ihnen, allerdings bisher überhaupt nicht das Gefühl, es mit einem absoluten Anfänger zu tun zu haben, auch wenn es sich bei @Maharik formal noch um einen Jungspund handelt.  ;)
Auch kann man idealerweise im Forum schon lange mitgelesen haben, bevor man sich anmeldet.  
Die Beiträge lassen ebenfalls sowohl (mindestens) Grundwissen als auch einen gesunden Menschenverstand erkennen und es wurde explizit um Meinungen und Einschätzungen gebeten. Und nichtum eine Garantie, die sowieso niemand in der Lage ist zu geben.

Widersprüche gegen einseitige Preisänderungen sind bereits erfolgt und  ein Anwalt wurde ebenfalls bereits konsultiert und um juristische Einschätzung gebeten.
Falls es dabei bisher nur um die Wirksamkeit der Kündigung ging, sollte vorsichtshalber allerdings noch geprüft werden, ob und seit wann der Sondervertrag geschlossen wurde bzw. gültig ist. Und ob es überhaupt eine Preisänderungsklausel gibt. Da der Anwalt alle schriftlichen Unterlagen bereits vorliegen hat....



--- Zitat ---Original von bolli
Wenn die Stadtwerke nicht nachweisen können, dass SIE diese Bedingungen VOR Vertragsschluss übergeben bekommen haben oder in zumutbarrer Weise Kenntnis erlangt haben (und da zählt die Übersendung auf Anforderung gemäß BGH-Rechtsprechung nicht zu), dann dürften wohl keine AGB\'s wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein.
--- Ende Zitat ---
Ich habe den Eindruck, dass Sie im hiesigen Fall von falschen Voraussetzungen ausgehen?
Es handelt sich ja gerade nicht um einen von @Maharik neu abgeschlossenen Vertrag.

Ansonsten sind wir einer Meinung, dass man bei einem Blick in die Zukunft durchaus gelassen bleiben kann.  ;)

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