Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt

Rückstufung in Grundversorgung

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Maharik:
Hallo,


aktuell habe ich folgende - im Moment etwas dringliche Frage: der Gasversorger hat viele Gaspreisrebellen und wohl auch Kunden mit \'Altverträgen\' über die berüchtigte Inkontinenzschiene (\"...auslaufende Verträge..\") in die Grundversorgung gestuft.

Dazu kamen dann neue Verträge (\"..guten Tag, wir dürfen Sie als Neukunden...und versorgen Sie - mit 27.000 kWh !!! - im Kleinstversorgertarif..\")

Es wurde gleich eine \'Vertragsbestätigung\' mit neuer Kundennummer zugesandt, obwohl ich einem Vertrag nie zugestimmt habe. Ich habe nun meine Abschlagszahlungen für 2011 unter meiner alten Vertragsnummer überwiesen (Monat Januar) und diese kam prompt zurück. Die Stadtwerke bestehen darauf, dass sie nur Geld annehmen, wenn ich die Nummer des neuen Vertrages angebe. Was tun? Bin für jeden Rat dankbar.

Der Anwalt hier rät, unter dem üblichen Protest (Vorbehalt.. kein Einverständnis etc...) die Zahlung mit neuer Vertragsnummer zu leisten. Ich kann dem leider nicht folgen, weil ich den Sinn nicht sehe. Ein nicht existierender Vertrag kann keine Wirksamkeit entfalten. Wie kann ich dann Zahlungen unter dieser Vertragsnummer leisten? Vielleicht hat mich schon die Paranoia am Wickel, aber wenn die Stadtwerke auf Zeit spielen und sagen, das alte Kundenkonto existiert gar nicht mehr weil der Vertrag beendet wurde......(Aufbewahrungsfristen, Unterlagen ?????)

Mein Vertrag stammt wohl aus den 60er/70er Jahren, er ist natürlich nicht auffindbar, aber macht das Sinn den Stadtwerken zu \'erlauben\', den Vertrag praktisch als beendet einzustufen, obwohl es weder eine wirksame Kündigung noch was Ähnliches gibt? Ich habe etwas Sorge, dass die Strategie des Anwaltes da aufs Glatteis führt und es wäre mir lieber zu hören: sollen die doch ihrer Verpflichtung nachkommen und mir eine Zahlungsmöglichkeit einräumen anstatt zu sagen, sie könnten auf den alten Vertrag (= Kundennummer) keine Zahlungen mehr annehmen.

Besten Dank
Maharik

DieAdmin:
@Maharik,

woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass Ihr alter Vertrag nicht wirksam gekündigt wurde?

Und leider konnte ich Ihren Posting nicht entnehmen,  dass Sie die Antwort Energiebezug nach (Änderungs-) Kündigung eines Sondervertrages  beherzigt haben und Sie inzwischen einen neuen Lieferant versorgt werden.

Maharik:
@evitel2004

Zum Thema \'auslaufende Tarife\' gab es hier schon einige Anmerkungen. Nach meinem Kenntnisstand gab es keine wirksame Kündigung, weil es sich bei dem Schreiben zur Kündigung des \'Tarifes\' um ein maschinell erstelles Schreiben handelt und weil niemand weiß, welche Kündigungsfristen überhaupt vereinbar sind. Zum Thema Kündigung etc. gab es ja auch schon einige Beiträge im Forum.

Meine Frage ist außerdem nicht, warum ich nicht den Anbieter wechsle. Wenn ich das für richtig halte, kann und werde ich das bestimmt tun. Meine Frage lautet, ob und wenn ja wie ich darauf eingehen soll, wenn der Gasversorger nur Zahlungen für einen Vertrag annehmen will, der nicht zustande gekommen und damit nicht wirksam ist.

Maharik

tangocharly:
Natürlich haben Sie und dürfen dem procedere Ihres Versorgers widersprechen.

Ebenso wie @evitel sehe ich auch, dass Ihnen Ihr alter \"Sondervertrag - unter dem Hintern\" weggekündigt wurde (vorbehaltlich anderer Vertragsbedingungen in Ihrem Versorgungsvertrag).

Was allerdings sehr stutzig macht, dass Sie von Ihrem Versorger (wohl) alternativlos in die Grundversorgung überführt wurden und zwar nicht deshalb, weil Sie der Kündigung widersprochen haben, sondern weil er nichts Anderes anzubieten habe (sil.: wurde dies richtig aufgefaßt ?).

Sollte dies zutreffen, würde mich zunächst interessieren, ob der Versorger nicht vielleicht doch  und weiterhin andere Kunden zu Sonderkonditionen versorgt.

Dann wäre es denkbar, dass das Verhalten des Versorgers (seine Kündigung) unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten problematisert werden könnte.

Maharik:
@ tangocharlie

In Kurzfassung:

Im September 2009 bekam ich die Mitteilung, dass zum 1.1.2010 die Preise mal wieder gesenkt würden.

Dieser einseitigen Preisbestimmung habe ich widersprochen.

Im Januar erhielt ich dann die Nachricht, dass ich nun in einem \'Sondertarif\' versorgt würde, der bis 31.12.2010 gültig sei. Dieser Sondertarif enthielt genau die Preise, denen ich zuvor schon widersprochen hatte.

Drei Monate vor Ablauf, also im September erhielt ich dann das Inkontinenzschreiben... (auslaufender Vertrag). Gleichzeitig einen vorgefertigen Vertrag für einen neuen Tarif.

Hier war - vom Versorger - eingetragen, dass ich meine alten Vertrag (also mit selbigem Versorger) kündige, wenn ich diesen neuen Tarif (Vertrag) unterschreiben würde. Außerdem das übliche im Kleingedruckten (Kündigung bei Preisänderung).

Gleichzeitig Drohung, wenn ich nicht  unterschreiben würde würde ich \'automatisch\' ! in die Grundversorgung fallen.

Habe allem höflich widersprochen und zum 28.12. die fröhlich Mitteilung bekommen: Wir begrüßen Sie als Neukunden und senden Ihnen hiermit die Vertragsbestätigung (als Kunde in der Grundversorgung) zu.

Nach unserm hiesigen Anwalt war die oben genannte \'Tarifkündigung\' (maschinelles Schreiben ohne Orignialunterschrifen) nicht wirksam.

Nun ist es so, dass der Versorger sagt, damit bestünde aber mein Vertrag nicht mehr und ich müssen Zahlungen unter dem neuen Vertrag (Vertragsnummer) leisten, den ich nie abgeschlossen habe.

Damit habe ich aber ein Problem (s. oben)

Ich bemühe mal eine Analogie: bei Einrede nach 315 bestreite ich doch, dass nicht bewiesene Forderungen überhaupt wirksam werden, oder? Unter anderem deshalb zahle ich nicht, bzw. nur den vor mir als billig angesehenen Preis.

Für mich bedeutet der Vorschlag des Anwaltes, unter dem üblichen Vorbehalt doch unter der neuen Vertragsnummer Zahlungen zu leisten, einen Widerspruch. (Ich bediene einen Vertrag, den ich als nicht wirksam gar nicht anerkenne.)

Darum suche ich nach Rat und einer kreativeren Lösung, was man sonst machen könnte. Die Überweisungen auf meine alte Vertragsnummer kommen halt zurück.

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