Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt
Rückstufung in Grundversorgung
userD0010:
@Maharik
Schon allein bei Ihrer Produktbezeichnung fiel auf, dass Ihr Versorger wohl die gleiche Methode anzuwenden versuchte, wie hier bei mir und meinen Nachbarn.
Man bot zunächst einen \"neuen\" Sondervertrag an, weil angeblich die neuen Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung dies notwendig machen würden. In der Folge kam dann eine Aufforderung, einen Grundversorgungsvertrag zu unterschreben mit der gleichen Begründung und dem Hinweis der Kündigung des Altvertrages.
Diese Aufforderung war von einer Person unterschrieben, deren Name nicht leserlich war. Auch der beiglefügte Grundversorgungsvertrag war ein Vordruck mit eingedruckten Unterschriften.
Dieser Aufforderung ist nicht nur widersprochen worden, sondern folgte mit separatem Schreiben die Anforderung der Legitimation des Unterschriftsleistenden.
Auch meine Frage, warum angebl. gesetzl. Änderungen des Sondervertrages einer Kündigung bedurften statt Änderungen in den existenten Sondervertrag einzubauen, wurde nicht beantwortet.
Es wäre wichtig, dass Sie Ihre alten Unterlagen durchforsten, vorzugsweise vll. sogar den ursprünglichen Vertrag wieder finden.
Mich wundert allerdings, dass mit Ihrem Umzug von Ihrem Versorger so einfach der alte Vertrag übernommen worden sein soll.
Zu den weiteren Zahlungen: Zahlen Sie doch einfach Ihre Abschläge weiter auf die alte Vertrags-Nummer. So lange Sie ihre Zahlungsbereitschaft bewiesen haben, wird man Ihnen keine Zahlungsunwilligkeit vorwerfen können.
bolli:
@h.terbeck
Ich vermute, der angebotene neue Vertrag bei Maharik war kein Grundversorgungs- sondern ein Sondervertrag.
--- Zitat ---Original von Maharik
Hier war - vom Versorger - eingetragen, dass ich meine alten Vertrag (also mit selbigem Versorger) kündige, wenn ich diesen neuen Tarif (Vertrag) unterschreiben würde. Außerdem das übliche im Kleingedruckten (Kündigung bei Preisänderung).
Gleichzeitig Drohung, wenn ich nicht unterschreiben würde würde ich \'automatisch\' ! in die Grundversorgung fallen.
--- Ende Zitat ---
Warum hätte man sonst den Rückfall in die Grundversorgung für die Nichtunterschrift androhen sollen.
So ist übrigens unser Versorger damals auch vorgegangen. Jedoch hatte der explizit gekündigt und dabei den neuen Vertrag angeboten. X(
@Maharik
--- Zitat ---a) Ich habe bislang die Preise von 2004 bezahlt. Kann ich jetzt noch nachträglich auf 1993 gehen?
--- Ende Zitat ---
Der BGH hat in seinem Urteil vom 14.07.2010 - ZR VIII 246/08 festgestellt, dass in Sonderverträgen mit unwirksamen oder nicht wirksam eingebundenen Preisanpassungsklausel keine Berechtigung für Preisanpassungen gegeben ist. Danach gelten die ursprünglich in dem Vertrag zu Beginn vereinbarten Preise. In Ihrem Fall also theoretisch sogar noch niedrigere, aber Sie haben ja nur den Stand von 1993 in Ihren Rechnungsunterlagen.
Danach hätten Sie also jahrelang zuviel gezahlt und könnten den überbezahlten Betrag auf Basis von §812 BGB zurückfordern. Jedoch kann der Anspruchsgegner gegen Rorderungen, die Rechnungen zur Basis haben, die länger als 3 Jahre zurück liegen, die Einwendung der verjährung erheben. Realistisch kommen Sie also derzeit nur an Beträge aus den Rechnungen von 2008 - 2010 (d.h. wenn in der Rechnung 2008 auch Verbräuche aus 2007 abgerechnet werden, dürfen auch diese gegengerechnet werden). Was davor liegt, dürfte der Verjährungseinrede unterliegen.
Inwieweit Sie ihre Ansprüche aus derartigen möglichen Ansprüchen mit gegenwärtigen Abschlagszahlungen verrechnen können (dürfen) ist eine Vertragsfrage. In Sonderverträgen besteht manchmal ein Aufrechnungsverbot, aber eben nicht immer. Ohne Vertrag ist das schwer zu überprüfen. Aber manchmal macht auch Versuch schlau. ;)
Es gibt hier im Forum einige, die viele Jahre ihre Abschläge gegengerechnet und nur sehr wenig bezahlt haben und der Versorger hat nicht reagiert. Andere hatten schnell die Mahnung und danach die Klage im Briefkasten. Das Risiko tragen letztlich Sie.
--- Zitat ---b) Der Versorger schreibt in dem Schreiben zum \'Auslaufen des Tarifes\': \"Wenn wir nichts von Ihnen hören, werden Sie automatisch zum 1.1.2011 in die Grundversorgung eingestuft.\"
--- Ende Zitat ---
Die Versorger schreiben letztlich viel, und sei es nur, um Papier zu bedrucken. Nicht alles ist dabei von Wichtigkeit und manches ist schlicht falsch. Letztlich entscheidet aber das Gericht darüber, was wie zu bewerten ist, nur kann das viele Jahre später sein und bei für Sie negativer Entscheidung sitzen Sie dann \"in der Falle\" (Grundversorgung). Bei einer langen Prozessdauer durch mehrere Instanzen gehen da schnell Jahre ins Land und wenn man dann nicht gewechselt ist, ist die Nachzahlung (incl. verzinsuung) entsprechend hoch. Daher auch daran denken, in jedem Fall das gesparte Geld nicht \"verbraten\" sondern schön auf Seite legen. ;)
Daher muss man immer abwägen, welches Risiko man zu tragen bereit ist. das ist nicht einfach und eine eindeutige Antwort zum Ausgang Ihres Verfahrens wird Ihnen niemand geben können.
BerndA:
Hallo liebe Diskussionsteilnehmer in diesem Thread,
ich darf vielleicht noch ergänzen, dass es nach meinen Informationen bei den Gaskunden, die von den Stadtwerken Steinfurt Gas bezogen haben, nie so genannte Sonderverträge (also tatsächlich geleistete Unterschriften unter einen Vertrag) gegeben hat, sondern immer nur so genannnte \"Sonderabkommen\". Das ist jedoch ein erheblicher Unterschied !
Denn diese Sonderabkommen sind nach Verbrauchsmengen gestaffelte Tarife, die bei höherem Verbrauch einen besseren Preis im Rahmen einer so genannten \"Bestabrechnung\" vorsehen.
Es liegen also definitiv hier keine Sonderverträge vor.
Das ist wohl auch das, was \"Maharik\" meinte, als er beschrieb, dass er das Haus und den entsprechenden Gastarif einfach übernommen hat, ohne eine Unterschrift unter einen neuen Vertrag setzen zu müssen.
Bei der ganzen Diskussion werden diese beiden wichtigen Unterschiede Sondervertrag und Sonderabkommen aber immer wieder verwechselt. Das führt dann natürlich zu entsprechenden Irritationen.
Fakt ist, dass die Stadtwerke Steinfurt den Gaskunden mitgeteilt hat, dass ihr bisheriger Sondertarif \"Optimo Maxi\" am 31.12.2010 \"ausläuft\".
Dies ist aber auch aus meiner Sicht keine ordentliche Kündigung, zumal die AGB`s ja auch noch klarstellen, dass der Vertrag erst nach einer Mindestlaufzeit von einem Jahr gekündigt werden könnte.
Das sieht übrigens auch der örtlich beratende Anwalt des BdEv so.
Mit freundlichen Grüßen
B. Ahlers
BdEv Münsterland
Energiesparer51:
http://www.energieverbraucher.de/files/download/file/0/1/0/13771.pdf
Hilft vielleicht bei der Wortklauberei um Sondervertag und Sonderabkommen.
Maharik:
Zunächst vielen Dank für die vielen hilfreichen Beiträge. Das Urteil aus Landshut spiegelt ganz viel von meinen Verhältnissen wider. Wobei mir klar ist, dass jedes Gericht anders urteilt.
Wenn sich alle Beteiligten hier im Forum darüber im Klaren sind, dass es sich bei meinem Vertrag unabhängig von der Namensgebung um einen Normsondervertrag handelt, würde ich in folgender Frage gerne noch qualifizierte Meinungen hören:
Im September 2009 kündigt mir mein Versorger an, er würde zum 1.1.2010 die Preise zum vierten Mal in Folge senken. Dieser einseitigen Preisänderung habe ich mit dem üblichen Schreiben widersprochen.
Kurze Zeit später bekomme ich die Unterlagen über das \"Sonderabkommen\" zugesandt, bei dem es eingangs des Themas um die Frage ging, ob die Kündigung denn rechtens sei.
Ich möchte aber nochmal die Frage stellen: ist hier überhaupt ein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen? Wenn nicht, ist das Kündigungsthema sowieso erledigt und ich BIN im alten Vertrag und nicht in der Grundversorgung.
Das genannten \'Sonderabkommen\' hat genau die Preisstruktur und den Preis in meinem Tarif, dem ich im September schon widersprochen habe.
Damit ergibt sich aus meiner Sicht folgendes Bild. Der Versorger behauptet, es sei ein Vertrag zustande gekommen, dessen wesentlichem Inhalt (Preis) ich vorher widersprochen habe? Damit habe ich doch ausdrücklich erklärt: ich möchte zu diesem Preis kein Gas von Ihnen beziehen. Spätestens da hätte der Versorger den Vertrag doch von sich aus beenden oder sagen können: ja, Pech gehabt, ab jetzt Grundversorgung. Hat er aber nicht!
Wenn das juristisch haltbar wäre, würde ich lieber Ananas in Alaska züchten...
Das zweite Argument: In den zugsandten Bedingungen des \'Sonderabkommens\' wird ja eine Kündiungsfirst vereinbart, bzw. ausgeschlossen.
Dies ist für mich so zu lesen, als würde es sich um einen zeitlich nicht begrenzten Vertrag mit befristetem Kündigungsausschluss handeln.
So wie ich das sehe, ist das ja ein Vertrag ähnlich wie bei den Festpreisgarantieverträgen. Nun frage ich mich: kann so ein Vertrag - sei es als Änderungsvertrag oder sonstwas - überhaupt ohne Unterschrift meinerseits zustandekommen?
Schließlich erkläre ich, dass ich einer Änderung eines Vertragsrechtes (Kündigungfrist) zustimme und ich kann mir nicht vorstellen, dass es dem Versorger gestattet ist, dies einseitig festzulegen. Dies auch nicht mit dem üblichen Blablaba, ich hätte von meiner Seite aus ja kündigen können oder ein Alternativangebot (anderen Tarif des Versorgers mit Vericht auf Widerspruch gegen Preiserhöhungen) annehmen können.
Hier werde ich auch noch einmal die kartellrechtliche Seite prüfen, denn das heißt doch nach meinem Verständnis, das ich - rein vertragsrechtlich - im genannten Zeitraum den Versorger gar nicht hätte wechseln können. Streng genommen noch nicht einmal innerhalb der SWST in einen neuen Vertrag, sofern der Vertrags- (Tarifwechsel) eine Kündigung vorausgesetzt hätte.
Aus beiden geannten Gründen ergibt sich für mich, dass das Sonderabkommen entgegen der Behauptungen des Versorgers zwar viel Papier und Zeit verschlungen hat, dennoch aber keinerlei Wirksamkeit oder Folgen.
Bin gespannt auf die Meinungen dazu!
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