Energiepreis-Protest > Stadtwerke Steinfurt
Rückstufung in Grundversorgung
Maharik:
Hallo, es gibt Neuigkeiten!
Vielleicht kann hier jemand mit juristischer Sachkenntis sagen, ob ich das richtig lese.
Ich habe mir noch einmal die alten Schreiben meines Versorgers angesehen.
Er schreibt in \"Bedingungen zum Sonderabkommen SWST- Naturgas-Optimo\" unter Punkt 4:
Dieses Sonderabkommen hat eine Laufzeit von MINDESTENS einem Jahr. Es kann DANACH vom Kunden oder den SWSt mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Abrechnungsjahres - gleich einem Kalenderjahr - schriftlich gekündigt werden.
Das Sonderabkommen beginnt am 1.1.2010. (!)
Kann es sein, dass sich die Spezis da einfach verrechnet haben !!!!!
DANACH heißt ja nicht WÄHREND oder VORHER. Wenn es erst NACH einer garantierten Mindestlaufzeit von einem Jahr gekündigt werden kann, wäre das nach meiner Rechnung nicht VOR dem 1.1.2011 Und hier ist dann das früheste Datum der September 2011, oder sehe ich das falsch???
Bitte um klare Einschätzungen, ob das ein Eigentor war!
Maharik
Energiesparer51:
http://www.stadtwerke-steinfurt.de/steinfurt/downloads/Bed_u_Preise_Sonderabkommen_Optimo_maxi_-_extra_01_01_2010.pdf
Das ist ja schon in sich widersprüchlich. Darf man erst nach einem Jahr kündigen, so würde das praktisch eine Mindestvertragslaufzeit von 2 Jahren bedeuten.
PS: Ich dachte, es ginge um einen wesentlich älteren Vertrag.
Maharik:
Der Vertrag ist im aus den 60er Jahren, ich bin als Käufer des Hauses 1993 eingestiegen.
Das Sonderabkommen ist ein Trick gewesen., um die Leute aus den alten Verträgen herauszudrängen.. (bitte oben die Beiträge lesen)
Maharik
userD0010:
Da scheinen die Stadtwerke Steinfurt die gleiche Masche reiten zu wollen, wie bei mir und meinen Nachbarn die RWE versucht haben.
Man behauptete, dass nach der Grundversorgungsverordnung Sonderverträge bisheriger Art nicht mehr weiterzuführen seien und in einen Grundversorgervertrag umgeändert werden müssten. Gleiche Kündigungsfrist 3 Monate zum Jahresende. Wohlgemerkt JAHRESENDE. Das ist m.E. auch die einzig nachvollziehbare Definition, da die Jahresrechnungen Jahr für Jahr unterschiedliche Zeiten hatten.
Die behaupteten Kündigungen waren unwirksam, allerdings hatte man schon während der angebl. Kündigungsfrist Grundversorgertarife abgerechnet.
Auskünfte dazu sind nur Ausreden oder die Zusage, dass man das alles prüfen würde.
Wenn in Ihrem Fall der angebl. Vertrag am 01.01.2010 begonnen hat, wäre die frühestmögliche Kündigung am 30. Sept. 2011 zum 31.12.2011 möglich.
Allerdings verstehe ich nicht, wieso es einen Sondervertrag vom 01.01.2010 geben soll, wenn Sie weit früher in diese Bleibe eingezogen sind?
Da sollten alle Unterlagen sorgfältig gesichtet werden.
Energiesparer51:
Wieso soll es dann erheblich sein, was (evtl. auch an Unsinn) in diesem Vertragsmuster steht? Sie haben den ja nicht abgeschlossen. Weder nach eigener Ansicht, noch nach Ansicht des Versorgers. Sie sind nach Ihrer Position im unbekannten Altvertrag, nach Ansicht des Versorgers in der Grundversorgung.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln