Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Machen sich Versorger durch unbillige Preisbestimmungen strafbar?
RR-E-ft:
@Lothar Gutsche
Gehen Sie getrost davon aus, dass ich immer alle Entscheidungen sehr gründlich studiert (nicht nur gelesen) habe. Dass Sie nicht verstehen, was Ihnen die Kollegen hier wie dort umfangreich schreiben, mag seine Ursache haben. Wenn Sie meinen, Sie hätten es jedenfalls besser verstanden als diejenigen die das Studium des Strafrechts erfolgreich abgeschlossen haben, dann wird dies wohl eine durch nichts zu begründende Annahme bleiben müssen. Breiten Sie Ihr Unverständnis hier bitte nicht weiter aus, sondern behalten Sie es besser für sich. Müssen Sie eben weiter mit dieser Sicht auf die Welt leben.
--- Zitat ---Original von Lothar Gutsche
Wer die Unterschiede zwischen den beiden Entscheidungen nicht sieht, sollte sich von strafrechtlichen Empfehlungen und Wertungen besser fernhalten
--- Ende Zitat ---
Folgen Sie Ihren Empfehlungen!
Im ganz stillen Kämmerlein sollten Sie zu ergründen suchen, weshalb Ihre Strafanzeigen etc. pp. sinnlos bleiben mussten.
Das lag wohl nicht an den Kollegen bei der Staatsanwaltschaft, auch nicht an einer Justizverschwörung, sondern an den Anzeigen selbst.
--- Zitat ---Original von Lothar Gutsche
Denn viele Staatsanwälte halten sich nicht an Recht und Gesetz, sondern entwickeln ihre eigenen Rechtsmaßstäbe, um bestimmte Kreise vor Strafverfolgung von Wirtschaftsdelikten zu schützen. Man nennt das Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt, aber diese beiden Straftaten existieren in Deutschland praktisch nicht mehr.
--- Ende Zitat ---
Von wegen.
Die Staatsanwaltschaft halten sich gerade wegen ihrer Gesetzesbindung nicht daran, was Eiferer nach selbst geschöpfter Auffassung allein für Recht halten.
Wie so oft haben Sie wohl sehr viel gelesen, sehr viel zitiert, sehr viel geschrieben, aber nichts davon wie ein Jurist verstanden.
Kampfzwerg:
ist zwar off topic - aber dient vielleicht der allgemeinen Entspannung ;)
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Am Anfang stand das Wort, aber nun zählt die Tat.
Nun Du Zwerg erhebe Dich. ;)
--- Ende Zitat ---
Fundstelle:
http://www.beepworld.de/members30/meinfeenreich1/gnome.htm
Die gescheitesten Leute der Welt werden von ganzen Heeren von Gnomen verfolgt. Jedoch nicht ohne Grund: Als Hüter der Weisheit und des alten Wissens hoffen sie, das Licht der Weisheit in den Reden der Menschen aufschimmern zu se hen und die Worte in ihre Richtung lenken zu können. Sie freuen sich, wen sie sehen, dass altes Wissen wieder neu emporsteigt. Sie freuen sich über jede Erkenntnis, die ein Mensch auf seiner Lebensreise gewinnt. Denn jedes Licht, das im Menschen aufglimmt, führt ihn zurück zur Schöpfung und damit auch in die Welt des kleinen Volkes, das die Natur erhält und erhellt, und damit zur wahren Natur, zur Einheit mit allem, was ist.
Zitatanfang
Erwacht! Erwacht! Ihr schlafenden Formen, seht ihr nicht euer wahres Gesicht? Verlasst eure enggesteckten Normen, verlasst das kleine Erdengericht. Lange, lange sitz\' ich schon hier und habe gesehen Äonen von Zeiten, die kommen und gehen. Hüte das Wissen, hüte den Schatz, hüte die Gaben, hüte den Platz.
Erwacht! Erwacht! Wisst ihr denn nicht, ihr Menschenkinder: Ihr seid die suchenden Gottesfinder. Erkennt eure Kraft in euch verborgen, verlasst den selbstgeschaffenen Kummer und die Sorgen. Ich sitze in alten, starken Bäumen und rufe: \"Erwacht aus euren Träumen!\" Seid ganz da und schaut euch um, ja, hier bin ich verborgen und stumm.
Ihr könnt mich fragen, ich kann es euch sagen. An heiligen Quellen, mystischen Orten gibt es uns in vielerlei Sorten. Bin Hüter der vielen alten Berge. Bin der Weise des Volkes der Zwerge. Gnomenhaft vom langen Warten sitz\' ich hier und lass\' dich raten. Was ist die Zeit? Was ist der Raum? Was ist gescheit und was ist weise? Was ist Illusion und was der Traum? Wanderer, frage dich das auf deiner Erdenreise.
Erwacht! Erwacht! Ich kann warten, bis es Tag wird auch bei Nacht.
Zitatende
RR-E-ft:
Trolle sollten nicht geweckt werden. ;)
Kampfzwerg:
Ich entschuldige mich höflichst, das war sicher nicht meine Absicht, also zurück zum Sachthema ;)
Lothar Gutsche:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Dass Sie nicht verstehen, was Ihnen die Kollegen hier wie dort umfangreich schreiben, mag seine Ursache haben. Wenn Sie meinen, Sie hätten es jedenfalls besser verstanden als diejenigen die das Studium des Strafrechts erfolgreich abgeschlossen haben, dann wird dies wohl eine durch nichts zu begründende Annahme bleiben müssen.
--- Ende Zitat ---
Ein sachlich falsches Argument bleibt falsch, auch wenn es von einem \"Volljuristen\" stammt. Das Studium des Strafrechts allein verbürgt noch keine Qualität, erst recht nicht die Praxis, besonders willige und ergebene Juristen zu befördern. Sie selbst gehen mit keinem Wort darauf ein, dass die beiden Entscheidungen \"BGH NJW 1990, S. 2005 f\" und \"OLG Stuttgart NStZ 2003, S. 554\", die von der Staatsanwaltschaft Würzburg ins Feld geführt werden, völlig ungeeignet sind, um die vorsätzliche Forderung eines überhöhten Energiepreises zu beurteilen. Auch dass die Staatsanwaltschaft das BGH-Urteil 5 StR 394/08 auf einen Rechenfehler reduziert und die Perspektive des Energieversorgers statt die Sicht des Rechnungsempfängers einnimmt, wird von Ihnen inhaltlich überhaupt nicht erörtert. Es genügt, dass ein Volljurist das tut. Als selbständig und meist logisch denkender Mensch sehe ich das anders.
Ihr eigener Vorschlag, den von Ihnen vorformulierten Brief an den Compliance Officer des eigenen Versorgers zu schicken, besitzt in Punkt 11 einen großen Mangel:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Erkennt der Versorger, dass seine gesetzlich geschuldete Tarifbestimmung bisher in gesetzwidriger Weise getroffen wurde, weil sie ihm und nicht den Kunden vorteilhaft ist, so ist er gesetzlich verpflichtet, für die Zukunft schnellstmöglich eine neue Tarifbestimmung zu treffen, die tatsächlich seiner gesetzlichen Verpflichtung entspricht.
--- Ende Zitat ---
Warum sollte den Versorger diese gesetzliche Pflicht kümmern, wenn er sich vorher schon nicht genötigt sah, die gesetzlichen Regelungen zur Preisgünstigkeit oder Kostenorientierung aus dem EnWG, GWB oder Kommunalgesetzen anzuwenden? Der Energieverbraucher hat im allgemeinen keinerlei Anhaltspunkte, die Unbilligkeit, Kartellrechtswidrigkeit oder Verletzung von Kommunalrecht zu erkennen. Deshalb führt Ihr Vorschlag mit dem Brief an den Compliance Officer letztlich wieder zu dem Grundproblem der fehlenden Preistransparenz und des mangelhaften Verbraucherschutzes.
Was soll denn passieren, wenn der Compliance Officer feststellt, dass vorsätzlich unbillige Energiepreise abgerechnet werden? In Ihrem Musterbrief schreiben Sie unter Verweis auf das BGH-Urteil 5 StR 394/08 vom 17.7.2009 etwas von Betrugsstrafbarkeit. Meine konkrete Erfahrung, die auch von einigen Volljuristen geteilt wird, ist die, dass viele Staatsanwaltschaften selbst in dem Fall der vorsätzlichen Abrechnung überhöhter Energiepreise Mittel und Wege finden werden, die Verantwortlichen vor Strafverfolgung zu schützen.
Viele Grüße
Lothar Gutsche
Email: Lothar.Gutsche@arcor.de
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