Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Schlappe für die Stadtwerke Kreuznach
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Der Anwalt, der die ganze Arbeit damit hatte, hat es geschafft. ;)Der Beitrag des Mandanten lag im Mut zum Widerspruch, ein paar kurzen Widerspruchsschreiben und darin, einen entsprechenden Anwalt für sich streiten zu lassen.
--- Ende Zitat ---
Ohne einen entsprechenden Mandanten hätte der Anwalt wohl gar keine Arbeit gehabt. ;)
Man sollte einen solchen daher generell - auch im Hinblick auf vielleicht weniger risikofreudige Zeitgenossen, die durch Herrn Cremer Mut zu entsprechenden Aktionen fanden - nicht geringschätzen.
Vielleicht einigen Sie beide sich daher noch auf eine obligatorische Symbiose? ;)
Herr RA Dr. Hempel scheint überhaupt ein sehr umtriebiger Zeitgenosse zu sein, der seine Pfründe auf mannigfaltige Art zu mehren weiß.
Cremer:
Hallo Herr Fricke,
natürlich gebührt Ihnen auch der große Dank für die tolle juristische Leistung.
Einfach top kann man sagen.
Jedoch ohne meine in 2004 getroffene Entscheidung, Widerspruch gegen die Energiepreise einzulegen, die Abschläge zu kürzen, eigene Jahresrechnugnen zu erstellen und bei jeder Preiserhöhung den Widerspruch zu bekräftigen, wäre dies wohl nicht zustande gekommen.
Viele meiner Bekannten hatten gesagt \"Das lohnt sich nicht, man verliert ja sowieso\"
Nachdem die Stadtwerke am 14. August 2007 Klage erhoben haben, war meine Entscheidung genau richtig, Sie mit dem Mandat zu beauftragen.
Cremer:
Die Urteilsbegründung ist da.
Das Urteil beinhaltet 26 Seiten. Die Kammer hat hier sehr ausführlich die Gründe der Kalgeabweisung dargelegt.
Vermutlich auch deshalb so ausführlich, da 3 weitere Verfahren am Amtsgericht Bad Kreuznach seit letztem Jahr anhängig sind. Das Amtsgericht hatte bisher noch keine Verhandlungstermine angesetzt.
Diese sind:
- Feststellungsklage auf 10-jähre Verjährungsfrist durch den 2. Vorsitzenden der BIFEP
- Bei 2 von 3 Widerspprüchen der Mahnverfahren hatte die SW KH Klage eingereicht. Eine Klage gegen den 3. Widerspruch haben die wohl vergessen:-) Rüge hat das Amtsgericht den SW KH erteilt, dass die Klagen wohl zu spät eingereicht wurden.
- 20 Rückforderungssammelkläger hatten gegen die SW KH Klage auf Rückzahlung von ca. 60.000 € eingereicht.
Jetzt wird es auch hier weitergehen.
Gemäß dem Geschäftsbericht haben die SW KH auch bereits Rückstellungen gebildet.
Die BIFEP fordert alle Kunden auf, Rückforderungsklagen für die Jahre 2008 bis 2010 einzureichen.
Hierzu wird die BIFEP einen Informationsstand demnächst in der Fußgängerzone betreiben.
Kampfzwerg:
--- Zitat ---Original von Cremer
Vermutlich auch deshalb so ausführlich, da 3 weitere Verfahren am Amtsgericht Bad Kreuznach seit letztem Jahr anhängig sind. Das Amtsgericht hatte bisher noch keine Verhandlungstermine angesetzt.
Diese sind:
- Feststellungsklage auf 10-jähre Verjährungsfrist durch den 2. Vorsitzenden der BIFEP
--- Ende Zitat ---
Das ist ja spannend! Bitte so bald wie nur irgendwie möglich nähere Info!
Um dieses eventuelle Risiko auch noch abzudecken, man denke nur an die abgeschlossenen Sonderverträge und deren Einstandspreise von annodazumal, müssten die STW Rückstellungen in wahrhaft astronomischer Höhe bilden ;)
DieAdmin:
Das Urteil ist in der Entscheidungssammlung:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2823/
Interessant fand ich im besonderen, das nicht immer berechnet werden konnte, ob denn ein Zahlungsanspruch unter Zugrundelegung der damals vereinbarten Preise besteht: \"mangels ordnungsgemäßer Abrechnung\"
@Cremer,
sind die Abrechnungen von den Stadtwerken so wüst?
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