Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach
Schlappe für die Stadtwerke Kreuznach
RR-E-ft:
Die Stadtwerke trugen die Darlegungs- und Beweislast für die insgesamt bestrittenen Zahlungsansprüche.
Sie haben jedoch - trotz Hinweises des Gerichts und Schriftsatznachlass - schon nicht vorgetragen, welche Forderungen sich bei Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss ursprünglich vereinbarten Preise überhaupt ergeben haben sollen. Insbesondere wurden keine Verbrauchsabrechnungen auf der Grundlage dieser Preise vorgelegt.
Dies geht regelmäßig zu Lasten der für den bestrittenen Kaufpreisanspruch darlegungs- und beweisbelasteten Partei.
DieAdmin:
Vielen Dank Herr Fricke für die Erklärung.
Wird wohl ein Geheimnis bleiben, warum die Stadtwerke keine entsprechende Berechnung dem Gericht vorlegten.
RR-E-ft:
Es steht zu vermuten, dass es an der Erfahrung des Prozessbevollmächtigten der Stadtwerke lag.
Schließlich hätte sich dann wohl schon nach den Darlegungen der Klägerin ergeben, dass sie nichts mehr beanspruchen konnte.
Cremer:
Brief an den Geschäftsführer der Stadtwerke:
Mit Verwunderung habe ich gestern festgestellt, dass der Gasanschluß des Hauses XXXXXXXXXX auf der Straße abgeklempt wurde. Hierzu wurde ein 2 x 2m Meter großes Loch gegraben, das Gasschiebergestänge unten an der Gashauptleitung demontiert und das Gashausanschlußrohr auf ca. 30 cm Länge abgetrennt.
Aufgrund, dass ich im September 2010 auf eine elektrische Luftwärmepumpe umgestellt habe, kann ich keine Gründe für eine solche Maßnahme erkennen und es ist technisch auch nicht notwendig dies durchzuführen. Die Stadtwerke hätten genausogut den Hausanschlußgasschieber abstellen können. Sofern künftige Mieter in der Mietwohnung einen Gasanschluß wünschen, ist dies durch diese Maßnahme verhindert.
Die Stadtwerke verursachen durch diese technisch unnötige Maßnahme Kosten, die letztlich auf die Gaspreise umgeschlagen werden. Ferner ist durch das große Loch von 2x2 Meter der Straßenbelag beschädigt worden; eine Wiederherstellung der Asphaltdecke wird später immer zu Unebenheiten führen.
Ich kann mir den Eindruck nicht verwehren, dass dies Ihre unmittelbare, höchst persönliche Reaktion auf die verlorene Klage der Stadtwerke am LG Bad Kreuznach gegen mich ist.
(Edit Evitel2004: Adresse anonymisiert)
RR-E-ft:
Gegen das ihrem Prozessbevollmächtigten am 18.04. zugestellte Urteil hat die Klägerin mit Schriftsatz vom 15.05.11 Berufung zum OLG Koblenz einlegen lassen und erklärt, dass Berufungsantrag und Begründung einem gesonderten Schriftsatz überlassen bleiben.
Die Berufung ist am OLG Koblenz unter dem Aktenzeichen U 570/11 Kart anhängig.
Abzuwarten bleibt, in welchem Umfang das Urteil angefochten wird und worauf man die Berufung stützen möchte.
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