Energiepreis-Protest > Stadtwerke Kreuznach

Schlappe für die Stadtwerke Kreuznach

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RR-E-ft:
Alle können Geld zurückfordern

Geld zurück für alle?

RR-E-ft:
Das LG Bad Kreuznach hat heute endlich sein Urteil zum Aktenzeichen 5 HK O 36/09 verkündet und damit die I.Instanz abgeschlossen.
Die zu Grunde liegende Klage war am 03.09.2007 zugestellt worden.

Die Zahlungsklage der Stadtwerke wird abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Urteilsausfertigung wird den Prozessbevollmächtigten in den nächsten Tagen zugestellt.

Großer Jubel beim Rechtsanwalt aus Lichtstadt, wohl eher verhalten beim Kollegen in Dortmund.

Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Kampfzwerg:
@RR-E-ft  @Cremer

Herzlichen Glückwunsch!  :)

Vielleicht war der Jubel Ihres Kollegen in Dortmund auch zusätzlich deshalb eher verhalten, weil dieser nach der Anzahl der Seiten seiner Schriftsätze bezahlt wird?  ;)
Nicht dass er sich sonst noch ob seiner erzielten Einkünfte in diesem äusserst langwierigen Verfahren hätte schämen müssen.  :D

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Viele, viele Seiten der Klageschrift wurden darauf verwendet, warum es für die Streitentscheidung nicht auf die Unbilligkeitseinreden des Beklagten ankomme. Wie recht die Stadtwerke damit haben, sollten diese jedoch erst Jahre später erfahren. Ihre Mühen sollen insoweit nicht ohne Lohn bleiben.
--- Ende Zitat ---

Cremer:
Heute in der Tagespresse Allgemeine Zeitung

http://www.allgemeine-zeitung.de/region/bad-kreuznach-bad-sobernheim-kirn/stadt-bad-kreuznach/10621883.htm

Ich hab\'s geschafft !!


Urteil kommt in die Sammlung sobald es vorliegt.

RR-E-ft:
Der Anwalt, der die ganze Arbeit damit hatte, hat es geschafft.  ;)

Der Beitrag des Mandanten lag im Mut zum Widerspruch, ein paar kurzen Widerspruchsschreiben und darin, einen entsprechenden Anwalt für sich streiten zu lassen.

Endgültig ist das Ergebnis erst mit der Rechtskraft der Entscheidung.


--- Zitat ---Die Kreuznacher Stadtwerke werden das vorliegende Urteil zunächst analysieren und dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden, hieß es gestern in einer Pressemitteilung.
--- Ende Zitat ---

Ein Monat ab Zustellung der Entscheidung verbleibt den Stadtwerken zur Einlegung einer Berufung.

Ob das gestern verkündete Urteil des LG Kreuznach in der \"Bibel\" Hempel, \"Inkasso der Versorgungswirtschaft\" abgedruckt wird, bleibt abzuwarten. ;)

Kollege Dr. Hempel kann nun einmal mehr darüber referieren, wie man es besser nicht macht.

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