Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lübeck
Ankündigung der Versorgungseinstellung
bjo:
--- Zitat ---Original von Lübeckproblem
Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.
\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"
Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?
Liebe Grüße
--- Ende Zitat ---
Hallo,
eine Frist von 3 Tagen wie hier ist unzulässig! Behörden informieren
Hausverbot erteilen, Schriftlich
falls die Herrschaften doch auftauchen, Polzei holen!
Vielleicht hilft es auch den ganze Vorgang mit Namensnennung an den Vorstand des Versorgers schicken. Die wissen offt nicht was die Damen und Herren vor Ort falsch machen!
Lübeckproblem:
Hallo Liebe Leute, eben haben wir telefonisch erfahren, dass die Einstweilige Verfügung vom Gericht , ohne Begründung, abgelehnt wurde....
Was können wir nun noch machen bzw. wie müssen wir nun weiter vorgehen ?
Fangen nun irgendwelche Fristen von vorn an ?
Danke Für Eure Hilfe !
RR-E-ft:
Die Gerichtsentscheidung sollten Sie sich zeigen lassen!
Wenn keine mündliche Verhandlung über den Antrag erfolgte, kann über diesen nur im Beschlusswege entschieden worden sein.
Jede Gerichtsentscheidung muss begründet werden.
Gegen einen ablehenden Beschluss kann sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Die ablehnende Entscheidung kann ihre Gründe beim Antragsteller (dessen Antragsschrift) oder auch beim Gericht haben.
Welche Erfolgsaussichten eine solche sofortige Beschwerde hat, kann nicht beurteilt werden, weil schon die Güte des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, insbesondere hinsichtlich der Darlegungen zu Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund sowie deren Glaubhaftmachung nicht beurteilt werden kann.
Möglicherweise hilft einfach ein Hausverbot.
Dann müsste sich der Versorger/ Netzbetreiber ein für die Sperrung notwendiges Zutrittsrecht erst über das Gericht erstreiten, wofür er auch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen kann, gegen den man in Form einer Schutzschrift vorsorglich Widerspruch einlegen kann.
PLUS:
BGH, Urt. v. 15.12.10 VIII ZR 113/10 Keine Mietminderung bei Stromsperre durch Versorger
argumentum e contrario: - hier vermutlich schon
RR-E-ft:
Lübeckproblem hat wohl Streit mit einem Versorger wegen angedrohter Versorgungseinstellung.
Das Urteil des BGH betrifft den Streit eines Mieters mit seinem Vermieter.
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