Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lübeck
Ankündigung der Versorgungseinstellung
Lübeckproblem:
Hallo Liebe Forennutzer,
Gestern haben wir nicht ganz überraschend eine Ankündigung der Versorgungseinstellung zum 24.01.2010 bekommen, ich versuche nun einen rat zu bekommen, wie wir weiter vorgehen sollen, dazu muss ich leider weiter ausholen:
in 02/2005 in Mehrfamilienhaus einer alten Dame (96) eingezogen, diese hat alles selbst gemacht incl. Stromabrechnungen, unser Strom wurde von ihr bezahlt.
In 2008 ist Sie dann leider verstorben, Ihre Erben haben das Haus übernommen, alles lief weiter wie bisher
In 12/2008 wird das Haus erneut verkauft. Dieser Eigentümer erblickt bei der Stromabrechnung unseren Stromzähler auf seiner Abrechnung und meldet uns ( natürlich ohne Rücksprache) zum02/2005 rückwirkend erneut an
Daraufhin fordern die Stadtwerke von uns 4 Jahre Stromnachzahlung ( wir argunmentieren, dass der Strom gezahlt wurde von den Eigentümern). Wir bitten um die Abrechnungen der Alteigentümer, die Stadtwerke weigern sich aber diese zu zeigen(wg persönlichkeitsrechten der verstorbenen Dame).
Wir wiedersprechen daher den Rechnungen und zahlen ab 04/2009 nun unseren Strom extra.
Nun möchten die Stadtwerke Lübeck die versorgung zum 24.01.2010 einstellen, wegen der \"Altschulden\" von 2005-2008 (die unserer meinung nicht existent sind).
Die Abrechnung für 2009 wurde richtig durchgeführt und Abschläge werden pünktlich gezahlt. Wie sollen wir uns nun weiter verhalten ? Wir bekomme keine Akteieinsicht in die Abrechnunen der alten Eigentümer ( dort war unser Zähler aber gelistet).
Zudem bin ich gesundheitlich stark angeschlagen ( Schwerbehinderung 60 % + \"G\" , und beginnende psychische behinderung. Ab nächster Woche habe ich eine ambulante Betreuung der Diakonie, aber der Dame sind da wohl die Hände gebunden.....
Muss ich nun befürchten ab Montag keinen Strom mehr zu haben ?
Die Stadtwerke haben übrigens eine ratenzahlung unter Vorbehalt abgelehnt.
Danke für Eure Hilfe
Cremer:
m.E. ist eine solche kurze Sperrandrohung rechtsunwirksam.
- Erteilen Sie zunächst dem Sperrkassierer am Montag Hausverbot
- Hinterlegen Sie am zuständigen Amtsgericht eine Schutzschrift
und
- Empfehle sodann umgehend einen Rechtsanwalt einzuschalten
- suchen Sie alle Unterlagen, vor allem beweise der Zahlung aus der Zeit von 2005 bis heute zusammen
Lübeckproblem:
Hallo Herr Cremer,
herzlichen dank für Ihre Antwort. Werden also nun dem Sperrkassierer, wenn wir Ihn denn am Montag antreffen ( da steht ab dem 24.01.2011 ohne Zeitangabe) Hausverbot erteilen. Oder machen wir das besser vorab per Fax an die Stadtwerke Lübeck insgesamt ?
Morgen werde ich dann auch um 9 Uhr beim Amtsgericht sein um diese Schutzschrift dort abzugeben ( wo genau denn da ?).
Rechtsanwaltstreffen ist für Montag um 8 Uhr geplant.
Unterlagen : Unsere Zahlungsbelege ab 2009 sind kein Problem dafür gibts ja auch eine korrekte Abrechnung der Stadtwerke.
Alles andere können wir leider nicht belegen . Wir haben von unserer bereits verstorbenen Vermieterin Abrechnungen auf gelbem Durchschrifftpapier die man kaum noch entzifern kann. Ihre Erben haben keine NK Abrechnung durchgeführt und auch unser jetziger Vermieter verweigert uns die Einsicht in seine Abrechnugnsunterlagen (NK Abrechnungen immer fehlerhaft, anderes Problem).
Genauso wie die Stadtwerke Lübeck.
herzlichen Dank für Ihre Hilfe !
DieAdmin:
@Lübeckproblem
Für die Schutzschrift-Hinterlegung dürfte es zu spät sein. Den nächsten dringenden Schritt müsste eigentlich Ihr RA Ihnen mitgeteilt haben.
So wie Sie es schildern, ist wohl ziemlich kurzfristig die Sperrankündigung eingetroffen. Haben Sie vorher nie ein Schreiben bekommen, dass sinngemäß Passagen enthält, \"wenn Sie nicht zahlen, sperren wir Ihnen die Stromversorgung\"
Übrigens intensiv mit den Stadtwerk Lübeck beschäftigt sich die Regionalgruppe Lübeck des :bdev:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Verein/Regionalgruppen/Luebeck__2250/
Lübeckproblem:
Hallo Evitel 2004,
am Montag geht es ja auch zum Amtsgericht wegen einer Einstweiligen Verfügung gegen Die Stadtwerke, ich denke das meinten Sie .... ?
Natürlich haben wir vorher ( am 24.12.2010) eine Mahnung bekommen, wo man uns bittet die 1670 Euro zu zahlen. Wir haben daraufhin erneut nachweisbar zurück geschrieben, dass dieser Betrag nicht offen ist, da er unserer Meinung nach bereits von den Alteigentümern bezahlt wurde.
Die \"Mahnkosten\" von 3 x 3,70 haben wir genauso wiedersprochen. ( diese Mahnungen gibt es übrigens nicht, sondern existieren nur in Form von den 3,70 als Gebühren auf Papier)
Mit Schreiben vom 12.01.2011 verweisen die Stadwerke nun darauf, dass sich für sie keine neuer Sachverhalt ergeben hätte und Sie daher keinen Zweifel an der Richtigkeit ihrer Forderung haben.
Wir haben wiederum dieser Auffassung wiedersprochen.
Daraufhin haben wir dann am 21.01.2011 diese Ankündigung der Versorgungseinstaellung erhalten. Leider konnten wir am Freitag nicht mehr darauf reagieren, da das Amtsgericht bereits geschlossen hatte.
Liebe Grüße
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