Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lübeck

Ankündigung der Versorgungseinstellung

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von bolli
Wenn da aber, warum auch immer, bei den verschiedenen Eigentümerwechseln Unterlagen verschwunden sind (vielleicht will man das nur nicht zugeben und schiebt daher den Datenschutz nur vor  ;) ), dann wird es möglicherweise zu seinem Problem.  ;)
--- Ende Zitat ---

Kann sich sein bisheriges Problem dadurch vergrößern? ;)

Lübeckproblem:
Liebe Forennutzer und Helfer,

herzlichen Dank für die rege Teinahme an der Diskussion. In der Zwischenzeit haben sich leider nur \"Verdachtsmomente\" ergeben, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte :

- die von uns beantragte Einstweiliger Verfügung gegen die Stadtwerke ist immer noch nicht durch ( laut Anwältin könnte es daran liegen, dass die Stadtwerke selbst eine Schutzschrift hinterlegt haben)

- laut einem Schreiben der Stadtwerke aus 2009 wurde bis dahin (05/2009) ein Herr M. von dem wir noch nie etwas gehört hatten , als Kunde geführt. Das war nicht unser Vormieter sondern der Vor-Vormieter, wie sich gestern herausstellte .

- haben vorsorglich bei der Stadt Lübeck ein Darlehen unter Vorbehalt beantragt um unseren guten Willen zu signalisieren

- halten zudem die Stadtwerke in Rücksprache mit unserer Anwältin auf dem neuesten Stand

- die Stadtwerke haben sich bis heute nicht blicken lassen, eine erneute Sperrandrohung kam bisher nicht

- unsere Anwältin hat von den Erben der Frau T. die Unterlagen zur NK Abrechnung angefordert. Diese sollten nach 6 jahren wohl noch vorhanden sein.

Wenn es Neues zu berichten gibt , melde ich mich wieder.

Liebe Grüße

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Kann sich sein bisheriges Problem dadurch vergrößern? ;)
--- Ende Zitat ---
Nicht vergrößern aber verlagern. Falls nämlich gar kein Vertrag mit der Alten Dame über die Energieabnahme, die über den Zähler von Lübeckproblem gemessen wurde, bestand, braucht er sich mit den Stadtwerken wegen der Nachzahlungen nur begrenzt zu streiten (fraglich wäre dann weniger OB sondern lediglich WIEVIEL sie nachfordern können).
Statt dessen müsste er sich ggf. mit den Erben der Alten Dame beschäftigen und schauen, ob er von denen noch was von dem gezahlten Geld zurück bekommt.

Da sehe ich schon gewisse Unterschiede im Vorgehen. Sonst bleibt nachher doch mal die Bude kalt.  ;)


--- Zitat ---Original von Lübeckproblem
- die von uns beantragte Einstweiliger Verfügung gegen die Stadtwerke ist immer noch nicht durch ( laut Anwältin könnte es daran liegen, dass die Stadtwerke selbst eine Schutzschrift hinterlegt haben)
--- Ende Zitat ---
Na, das ist ja mal ne ganz neue Variante. Da hab ich ja noch nie von gehört, dass nun tatsächlich auch schon Versorger Schutzschriften beantragen sollten.  8)

Da würde mich aber wirklich das Ergebnis interessieren, ob dem so war (ich will\'s gar nicht Glauben  :rolleyes: ).

RR-E-ft:
Logisch beantragen auch Versorger Schutzschriften, wenn sie gegen sich gerichtete Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung besorgen.

Lübeckproblem:
Hallo Liebe Forennutzer und Mitstreiter uns bewegen derzeit einige Fragen, die sich offensichtlich nicht einfach beantworten lassen, aber vielleicht wisst ihr einen Rat ?

Wir haben ja am 21.01.2011 eine Ankündigung zur Versorungseinstellung zum 24.01.2011 erhalten. Der haben wir Widersprochen und am 24.01.2011 eine Einstweilige Verfügung beantragt.

Seitdem ist vom Amtsgericht und von den Stadtwerken nichts mehr zu hören gewesen.

Können die Stadtwerke nun einfach vorbeikommen und in unsere Wohnung eindringen, wenn wir nicht zu Haus sind ?

Wir trauen uns zur Zeit kaum noch Freunde und Verwandte zu besuchen, auf der Ankündigung der Stadtwerke steht ja:

\"Wir empfehlen Ihnen entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, und sicherzustellen, dass wir ab dem benannten Termin Zugang zu den Messeinrichtungen haben.\"

Ist dies nun rechtens , oder müssten die Stadtwerke soundso nochmals einen konkreten Termin bennenen, wenn Sie an einer Versorgungseinstellung festhalten ?

Trotz der Ankündigung der Versorgungseinstellung haben wir den Abschlag für Februar bereits bezahlt (zweckgebunden) . Das ist wohl hoffentlich richtig gewesen ?

Habt Ihr sonst noch Tipps, bzw könnt Ihr uns vielleicht sogar beruhigen ?

Liebe Grüße

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