Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lübeck

Ankündigung der Versorgungseinstellung

<< < (3/11) > >>

Lübeckproblem:
@Evitel 2004 Ja, wir haben bereits vorher Anwaltlichen Rat eingeholt. Insgesamt ist man hier verwirrt, ob des Vorgehens der Stadtwerke. Zuerst melden Sie eine Forderung (nach 4 jahren) und diese wird dann für 1,5 Jahre \"vergessen\" damit Sie dann in 2011 innerhalb weniger Tage volstreckt werden kann. Die Anwälte hier vor Ort können sich das Vorgehen nicht erklären....

Heute haben wir nun alle Unterlagen zur RA in geschafft, eine Einstweilige Verfügung beantragt ( ist hoffentlich schon durch) und eine Eidesstatliche versicherung dazu abgegeben.

Wenn nun noch jemand von den Stadtwerken auftauchen sollte, ohne richterlichen beschluss, sollen wir Hausverbot erteilen und auf das offene Verfahren vor Gericht hinweisen.....

Das kostet  meine letzten Nerven !

Haben schon überlegt nun monatlich an das Gericht Raten zu bezahlen und es dort verwahren zu lassen (natürlich unter Vorbehalt ) .... damit man auch weiterhin unseren Guten Willen erkennen kann.

Werde versuchen Euch auf dem laufenden zu halten.

Liebe Grüße

RR-E-ft:
Nach BGH VIII ZR 293/07 kann kein Vertrag konkludent abgeschlossen worden sein, wenn bereits ein ungekündigter Versorgungsvertrag mit einem Dritten (hier wohl der verstorbenen Dame) bestand.
Vertragspartner und Schuldner war dann wohl nur die verstorbene Dame.
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn dieser gegenüber die Abrechnungen erfolgten.

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Nach BGH VIII ZR 293/07 kann kein Vertrag konkludent abgeschlossen worden sein, wenn bereits ein ungekündigter Versorgungsvertrag mit einem Dritten (hier wohl der verstorbenen Dame) bestand.
Vertragspartner und Schuldner war dann wohl nur die verstorbene Dame.
Dies kann insbesondere dann gelten, wenn dieser gegenüber die Abrechnungen erfolgten.
--- Ende Zitat ---
Dazu muss man aber diesen Vertrag auch nachweisen können. Und wenn weder Versorger (der will vielleicht doppelt kassieren ? (natürlich nicht)  ;) ) noch Erben mitspielen, dürfte es mit dem Nachweis schwierig werden.  Behaupten hilft da wenig.

RR-E-ft:
@bolli

Sie sind ein Schlauberger vor dem Herrn. ;)
Es soll wohl solche Abrechnungen gegenüber der alten Dame gegeben haben.


--- Zitat ---Original von Lübeckproblem
 Wir bitten um die Abrechnungen der Alteigentümer, die Stadtwerke weigern sich aber diese zu zeigen(wg persönlichkeitsrechten der verstorbenen Dame).
--- Ende Zitat ---

bolli:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@bolli

Sie sind ein Schlauberger vor dem Herrn. ;)
Es soll wohl solche Abrechnungen gegenüber der alten Dame gegeben haben.

--- Ende Zitat ---
Und Sie versuchen, mir was unterzuschieben, was ich nicht bestritten habe.
Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass Lübeckproblem den Vertrag mit seinem Zähler und den daraus resultierenden Abrechnungen ggf. nachweisen muss. Wenn er das kann, kein Problem. Wenn da aber, warum auch immer, bei den verschiedenen Eigentümerwechseln Unterlagen verschwunden sind (vielleicht will man das nur nicht zugeben und schiebt daher den Datenschutz nur vor  ;) ), dann wird es möglicherweise zu seinem Problem.  ;)

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln