Energiepreis-Protest > Stadtwerke Lübeck
Ankündigung der Versorgungseinstellung
superhaase:
Eine Ankündigungfrist von 3 Tagen für eine Sperrung ist unzulässig - das müssen mindestens 14 Tage sein, soviel ich weiß.
Auf jeden Fall den \"Sperrkassierer\" nicht reinlassen und den Stadtwerken Hausverbot erteilen (schriftlich mitgeben und den Empfang auch schriftlich bestätigen lassen).
Ansonsten wird Ihr Rechtsanwalt wohl wissen, was zu tun ist.
Rechtlichen Rat kann und darf hier keiner geben.
ciao,
sh
Cremer:
Ich empfehle trotzdem am Montag
--- Zitat ---vorsorglich
--- Ende Zitat ---
eine Schutzschrift am AG schriftlich zu hinterlegen. Vordruck einer Schutzschrift hier:
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4345/
und siehe hier
http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/Versorgungssperre__1717/ContentDetail__4349/
Damit erhält man vom AG Kenntnis, wenn die Stadtwerke einen einstweilige Verfügung zum Zutritt des Hauses/Wohnung zwecks Sperrung erwirken wollen. Dies werden sie dann höchstwahrscheinlich beantragen, wenn der Sperrkassierer morgen am Montag nicht ins Haus reingelassen wird und ein Hausverbot ausgesprochen wird. Sonn kann der RA seines Vertrauens alle weiteren Schritte einleiten.
DieAdmin:
@Cremer,
Wenn morgen die Sperre durchgeführt werden soll, ist die Beantragung der Sperre am Amtsgericht schon durch. Da hat eine Schutzschrift, die sinngemäß besagen soll \"Bitte liebes Amtsgericht, ich seh das anders , die SW haben keinen Zahlungsanspruch, und dürfen somit nicht sperren, deswegen will ich auch dazu gehört werden\" zu spät.
Außerdem handelt es sich in dem Fall nicht um Rückstände aus dem Preisprotest, das sind die von dir verlinkten Mustervorlagen ungeeignet, wenn nicht gar falsch mit u.U. nicht absehbaren Folgen in einen späteres Verfahren, in dem dann über den Zahlungsanspruch der Stadtwerke entschieden wird.
Hausverbot & Die Einstweilige Verfügung ist da erstmal der wirkungsvollerer Weg zur Sperrabwehr.
@Lübeckproblem,
haben Sie eigentlich schon mal im Vorfeld rechtlichen Rat eingeholt, ob tatsächlich kein Zahlungsanspruch der SW gegen Sie besteht?
Ich erinnere mich an Fälle, wo Mieter an Vermieter die Abschläge zahlten, aber der Vermieter nicht an den EVU und dann der EVU sperrte.
Damit die Mieter wieder versorgt wurden, zahlten sie an den EVU das Geld nochmals.
Cremer:
@Evi,
ich weis, dass Versorger teilweise sehr rigiede sind und gleichzeitig eine solche Einstweilige Verfügung (EV) beantragen.
Ich gehe davon aus, dass der Versorger etwas blauäugig ist und die EV noch nicht beantragt hat. Er wird es erst mal so versuchen, die Sperre einzuleiten.
Sollte der versorger trotzdem beim Sperrtermin eine solche verfügung vorweisen, kann man hausverbot mündlich erteilen. Dann muss er erst mal unverichteter Dinge abziehen und die höhere Staatsgewalt bemühen. Man hat dann Zeit gewonnen einen RA zu kontaktieren.
So war es jedenfalls vor ca. 4 Jahren bei den SW KH gegen ein Mitglied unser BIFEP. Letztendlich nach der Sperre nachmittags wurde diese Abends um 20.00 Uhr ! wieder aufgehoben :evil:
PLUS:
Unklare Fakten! Empfehlung: Mit allen Unterlagen, Mietvertrag etc. zum Anwalt!
Wenn der Vermieter die Stromrechnung nicht bezahlt, ist die einstweiligen Verfügung gegen das EVU für den Mieter kein sicherer Weg. Siehe z.B. hier:
--- Zitat ---Das Amtsgericht hat der Antragstellerin den Erlass der beantragen einstweiligen Verfügung zu Recht versagt, weil bereits der für den Erlass der einstweiligen Verfügung erforderliche Verfügungsanspruch (vgl. §§ 935, 940 ZPO) nicht gegeben ist und außerdem auch der notwendige Verfügungsgrund nicht nachvollziehbar dargestellt ist.
--- Ende Zitat ---
LG Saarbrücken Beschluß vom 11.5.2009, 5 T 236/09
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