Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?

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RR-E-ft:

--- Zitat ---Original von Black

Auf der Sachebene ist der Fall geklärt.
--- Ende Zitat ---

Wo denn?


--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Für die Titulierung eines Anspruchs, der sich im Zweifel nicht zwangsweise gerichtlich durchsetzen lässt, fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis.


--- Ende Zitat ---

Black:
In der realen Welt ausserhalb dieses Forums.

RR-E-ft:
Wie wird denn in der realen Welt außerhalb dieses Forums ein solcher Titel zwangsweise gerichtlich durchgesetzt, wenn der Netzbetreiber dabei nicht mitspielt?

Black:
Der Anspruch des GV auf Duldung gegenüber dem Kunden ist dann bereits tituliert.

Der Anspruch des GV gegen den Netzbetreiber müßte gesondert durchgesetzt werden, wenn dieser sich weigern würde.

RR-E-ft:
Die Frage stand doch, wie ein titulierter Anspruch gerichtlich zwangsweise durchgesetzt werden soll, nämlich vermittels des Gerichtsvollziehers als Volltreckungsorgan.


--- Zitat ---Original von RR-E-ft

Für die Titulierung eines Anspruchs, der sich im Zweifel nicht zwangsweise gerichtlich durchsetzen lässt, fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis.


--- Ende Zitat ---

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