Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen
Prozesstandschaft des Versorgers für Netzbetreiber wegen Zutrittsrecht?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von Black
Auf der Sachebene ist der Fall geklärt.
--- Ende Zitat ---
Wo denn?
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Für die Titulierung eines Anspruchs, der sich im Zweifel nicht zwangsweise gerichtlich durchsetzen lässt, fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis.
--- Ende Zitat ---
Black:
In der realen Welt ausserhalb dieses Forums.
RR-E-ft:
Wie wird denn in der realen Welt außerhalb dieses Forums ein solcher Titel zwangsweise gerichtlich durchgesetzt, wenn der Netzbetreiber dabei nicht mitspielt?
Black:
Der Anspruch des GV auf Duldung gegenüber dem Kunden ist dann bereits tituliert.
Der Anspruch des GV gegen den Netzbetreiber müßte gesondert durchgesetzt werden, wenn dieser sich weigern würde.
RR-E-ft:
Die Frage stand doch, wie ein titulierter Anspruch gerichtlich zwangsweise durchgesetzt werden soll, nämlich vermittels des Gerichtsvollziehers als Volltreckungsorgan.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Für die Titulierung eines Anspruchs, der sich im Zweifel nicht zwangsweise gerichtlich durchsetzen lässt, fehlt in der Regel das Rechtsschutzbedürfnis.
--- Ende Zitat ---
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln