Energiepreis-Protest > E.ON Mitte
Mahnung, Verjährung, Hemmung
RR-E-ft:
Dieser Thread geht auf die eindeutige Frage von fabita zurück.
Selbstredend liegt es beim Fall der Stadtwerke Münster, den Amazone wohl im Hintersinn hatte, umgekehrt. Fraglich jedoch, warum man jenen Fall hier anschleppt.
baxmann:
Abgesehen von der rein rechtlichen Beurteilung dieser Fälle ist es m. A. durchaus lohnenswert, die Vorgehensweise des Energieversorgers mit dem am 26.01.2010 vom Vorstand der E.ON AG erlassenen Verhaltens-kodex abzugleichen. Dieser Kodex gilt angeblich nicht nur für die AG sondern auch für alle 6 Vertriebstöchter des Konzerns.
Durch den Abgleich erfährt man dann sehr schnell, wie ernst E.ON und deren Mitarbeiter in Wirklichkeit die Einhaltung dieser Festlegungen nehmen.
Betroffene sollten es einmal auf einen Test ankommen lassen und die AG über die Fälle informieren, in denen sich die Mitarbeiter der Vertriebstöchter nicht an die eindeutigen Festlegungen des Verhaltenskodex gehalten haben.
Viele Grüße
baxmann
Amazone:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Dieser Thread geht auf die eindeutige Frage von fabita zurück.
Selbstredend liegt es beim Fall der Stadtwerke Münster, den Amazone wohl im Hintersinn hatte, umgekehrt. Fraglich jedoch, warum man jenen Fall hier anschleppt.
--- Ende Zitat ---
Man schleppt den Fall hier an, weil jemand an anderer Stelle (hier) eine generelle und keineswegs auf den speziellen Fabita-Fall beschränkte Ermahnung exponiert hatte, bei Vergleichsangeboten des Versorgers Vorsicht walten zu lassen. Da der eilige Leser so nur zu leicht auf die Idee kommt, dass man sich jedenfalls und unabhängig davon, ob das Vergleichsangebot vom Schuldner oder Gläubiger ausgeht, vor Vergleichsangeboten zu hüten habe, schien ein differenzierender Hinweis angebracht.
luispold:
Hallo,
wie ging es denn weiter in der Angelegenheit.
Wurde eklagt oder verglichen?
Amazone:
Verglichen - wobei 95 Prozent meiner Forderungen erfüllt wurden. ;-)
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln