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Eon Avacon klagt

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RR-E-ft:
Es kommt auf den konkreten Zeitaufwand für die Betreuung eines Mandats an.

Es ist ja kein Geheimnis, was ein Handwerker pro Stunde regelmäßig in Rechnung stellt.
Der Anwalt hat demgegenüber eine längere mit einer Durststrecke verbundene Ausbildung hinter sich, die er auch refinzieren muss.

Sicher kein Geheimnis:

Ein Anwalt muss auf Dauer pro Stunde mindestens 100 EUR erwirtschaften, was einem Stundensatz von 100 EUR (netto) zzgl. Mehrwertsteuer entspricht.
Pro Arbeitstag muss ein Anwalt erfahrungsgemäß einen Umsatz von ca. 1.000 EUR (Nettohonorar) erwirtschaften, um nach Abzug aller Kosten sein Auskommen halbwegs bestreiten zu können.
Es gibt viele Anwälte, die würden damit niemals zu Rande kommen und andere, die mit weniger auskommen können bzw. müssen.

Die genannten Beträge sind wohl gute Richtwerte.

Auch kein Geheimnis:

Ausgewiesene Spezialisten erwirtschften zuweilen an einzelnen Arbeitstagen auch Umsätze von 20.000 EUR und mehr und würden sich gern um mehr solcher Aufträge bemühen.
Entsprechend gering ist deren Interesse, ihre begrenzte Zeit auf Mandate zu verwenden, die nicht so viel hergeben. Völlig logisch.
Einige dieser Spezialisten wiederum haben jedoch eine helle Freude an ausgesprochen sportlichen Herausforderungen.
Die bieten dann die entsprechende Vertretung  wegen des eigenen Spaßes an der Sache auch mal zu deutlich günstigeren Konditionen an.
Dies aber nur, weil sie es sowohl fachlich wie auch wirtschaftlich können.
Solche Angebote sind demnach auch nicht uneigennützig.

Fakt ist, dass ein Umsatz unterhalb der o. g. Richtwerte auf Dauer leicht in prekäre Verhältnisse führen kann.
Und daran wiederum kann niemandem gelegen sein.

userD0010:
Auch wenn die eON-Avacon-Kunden von ihrem Lieferanten in gewisser Weise preislich vergewaltigt wurden, so bietet ein diesbezogenes Mandat sicherlich keine Publicity und auch keine tägliche mediale Präsenz.
Wenn es sich aber gegenüber dem Duett um ein Sextett mit gleichlautenden Vorbedingungen handelt, dürfte man doch den persönlichen und administrativen Aufwand mit etxa X Stunden beziffern können zuzüglich einer Summe Y für An-/Abreise und Gerichtstermin.

Kein derartiges Mandat darf zu prekären Verhältnissen bei einem Anwalt führen, denn wenn er verhungert oder seine Kanzlei in die Insolvenz geführt hat, steht er trotz erfolgreichen Tuns für künftige Mandate nicht mehr zur Verfügung.
Und das ist nicht gewüscht und wäre für die Solidargemeinschaft kontraproduktiv.

energienetz:

--- Zitat ---Original von thomas.wiegand
Guten Tag,
mir scheint, es wird zuviel um den heißen Brei diskutiert.
Es bieten doch Aktivitäten an:
1, Der BdE führt einen Musterprozess/Verteitigung für viele Verbraucher.
2, Man sucht Verbraucher mit gleicher Problematik und schließt sich zusammen, um einen Musterprozess/Verteitigung zu führen
Die Interessengemeinschaft Energiepreise Lüneburg-IGEL- würde hierbei gerne helfen.
Wichtig ist vor allem Verbraucher zu finden, die eine Rechtsschutzversicherung haben und somit keine zusätzlichen Kosten anfallen.
Bisher hat die E.ON Avacon in Lüneburg keinen Erfolg gehabt mit ihrem Klagen.
Es ist Aktivität gefragt und weniger Diskussion. Unter www.igel-lueneburg.de sind wir ereichbar.
--- Ende Zitat ---
Das ist alles richtig, leider kann der bde mangels finanzen keine musterprozesse führen, auch der fonds kann nur unter klar und eng umrissenen voraussetzungen die verteidigung finanzieren, sonst wäre er längst schon leer.

RR-E-ft:
Strompreisklage E.ON.
Aktivlegitimation bestritten und aus die Maus:

AG Stadthagen, Urt. v. 25.10.10 Az. 40 C 315/09 (II) Fehlende Aktivlegitimation der E.ON...Vertrieb

http://www.energieverbraucher.de/de/site/Preisprotest/site/site__2771/

uwes:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Ein Anwalt muss auf Dauer pro Stunde mindestens 100 EUR erwirtschaften, was einem Stundensatz von 100 EUR (netto) zzgl. Mehrwertsteuer entspricht.

--- Ende Zitat ---

Das ist doch etwas wenig. € 150,-- zzgl Auslagen und Steuer  sind viel eher üblich.

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