Energiepreis-Protest > E.ON Avacon

Eon Avacon klagt

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RR-E-ft:
Es geht ja nicht um die Übernahme einer Klage, sondern um die Übernahme der Verteidigung gegen eine Klage.
Möglicherweise sieht es da anders aus.

arme-kundin:
Hi,


--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Hinsichtlich der Klageerwiderungsfrist kann innerhalb der selben - also vor deren Ablauf - mit guter Begründung Fristverlängerung beantragt werden, die in der Regel mindestens um beantragte zwei Wochen verlängert wird.

Einen solchen Fristverlängerungsantrag sollte man jedoch dem Anwalt überlassen, wenn man einen gefunden hat, der Willens und in der Lage ist, das Mandat zu übernehmen.

Zuweilen kommt es vor, dass statt eines schriftlichen Vorverfahrens (mit Notfrist zur Anzeige der Verteidigungsabsicht) sogleich ein früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung und eine Klageerwiderungsfrist von nur zwei Wochen nach Zustellung der Klage bestimmt wird.

Dann ist besondere Eile geboten. Aber auch dann kann mit guter Begründung erfolgreich die Verlängerung der Klageerwiderungsfrist und die Aufhebung des bisherigen frühen ersten Termins beim Gericht innerhalb der Klageerwiderungsfrist beantragt werden. Das sollte man jedoch nach Möglichkeit auch dem Anwalt überlassen.

So ist es hier geschehen, dass Energiekunden am 18.12.10 die Klageschrift zugestellt wurde, die Klageerwiderungsfrist von zwei Wochen (Fristende 03.01.11) gesetzt und früher erster Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 05.01.11. bestimmt wurde. Auf begründeten Antrag wurde die Klageerwiderungsfrist bis 17.01.11 verlängert und der auf den 05.01.11 bestimmte Termin aufgehoben und neuer Termin bestimmt auf den 27.01.11 bestimmt.
--- Ende Zitat ---

mir wird langsam schlecht.....

Im Schreiben des AG Helmstedt steht:

\"Das Gericht wird gemäß § 495 a ZPO ein modifiziertes schriftliches Verfahren gemäß anliegendem Beschluss durchführen.....\"

Im beigefügten Beschluss steht das halt genauso nochmal und es wird auf den Streitwert hingewiesen. Desweiteren stehen dort noch \"wichtige Hinweise bei ³ 495 a ZPO\" (ich gehe davon aus, dass das überall die gleichen sind und schreibe sie hier deswegen nicht ab).

WIE soll man sowas ohne RA schaffen? Und die Zeit drängt.

Mann, ist das fies. Und welche Lektion soll ich daraus ziehen: Legt Dich nicht an mit den Großen??

Ich könnte vor Wut die Wand eintreten....

Viele Grüße von Susanne.

RR-E-ft:
Ein schriftliches Verfahren gem. § 495a ZPO nach billigem Ermessen des Gerichts  kommt bei Streitwertenunter 600 EUR in Betracht, bei denen regelmäßig  keine Berufungsmöglichkeit besteht. Auf entsprechenden Beschluss kann über die Klage ohne mündliche Verhandlung entschieden werden. Es muss jedoch mündlich verhandelt werden, wenn eine der Parteien es  nach Zustellung des entsprechenden Beschlusses beim Gericht beantragt. Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung sollte spätestens innerhalb der Klageerwiderung gestellt werden.

arme-kundin:
Hi,

ich dank\' euch allen erstmal für die Infos!

Werde morgen mal schauen, ob ich noch irgendwas erreichen kann, was ein wenig Mut macht in dieser Sache.

Und wegen Ritter, Gent + Coll. verriet mir eben der Blick in meine Unterlagen, dass dies die erste Kanzlei war, die ich anrief und um ihre Hilfe bat. Man teilte mir mit, dass man keine Privatkunden in diesem Bereich vertrete. Angerufen habe ich bei der Niederlassung (sagt man das bei Kanzleien so???) in Braunschweig. Werde aber morgen nochmal bei den Hannoveranern anrufen.

Viele Grüße von Susanne.

Didakt:
@ arme-kundin

Keine Panik. Alles ist regelbar. Ihnen geht es doch in erster Linie darum, zunächst einmal Zeit zu gewinnen.  8) bleiben!

Herr RA Fricke alias RR-E-ft ist hier im Forum der Experte und hat bereits die wichtigsten Dinge im Vorfeld der weiteren Maßnahmen ausgeführt.

Dazu von mir ergänzend noch soviel im Klartext:

Schreiben Sie dem Gericht nicht, Sie „gedenken sich zu verteidigen“, sondern kurz und knapp folgendes (denn bei Gericht wird jede Aussage auf die Goldwaage gelegt):

„Sehr geehrte Damen und Herren, (die höfliche Anrede ist nicht notwendig, schadet aber auch nicht!)

in dem Rechtsstreit

E.ON Avacon Vertrieb GmbH ./. (Ihr Name)

Az.:

zeige ich Ihnen hiermit fristgerecht an, dass ich mich gegen die Klage verteidige.

Da das Gericht nach vorliegendem Beschluss beabsichtigt, im vereinfachten Verfahren zu entscheiden, wird bereits jetzt gemäß § 495a Satz 2 ZPO beantragt, mündlich zu verhandeln.

Mit freundlichen Grüßen (kann auch wegfallen, siehe oben)
Unterschrift
(Name)“

RR-E-ft wird mich sicher korrigieren, wenn er dies für notwendig hält.

Alles weitere überlassen Sie dann Ihrem/Ihrer noch zu findenden Rechtsanwalt/Rechtsanwältin.

MfG

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