Energiepreis-Protest > E.ON Avacon
Eon Avacon klagt
Cremer:
@arme-kundin,
Normalerweise wären die Jahre 2005/2006 und 2006/2007 bereits verjährt.
Dies hängt allerdings von der Rechnungstellung des Versorgers bei Ihnen ab.
Normalerweise sind Rechnungen mit Ausstellungsdatum aus 2007 mit Ablauf des 31.12.2010 verjährt.
RR-E-ft:
Guten Morgen!
Der 31.12.2010 ist noch nicht abgelaufen und zudem ging der bereits zugestellten Klage auch noch ein Mahnbescheidsverfahren voraus, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Normalerweise sollte man sich mit Ratschlägen besser zurückhalten, wenn man den maßgeblichen Sachverhalt nicht würdigen kann, zB. weil er unbekannt geblieben ist.
ElCattivo:
Nichts für ungut, aber da hat jemand offensichtlich keine Ahnung von der Materie und kürzt dennoch jahrelang Rechnungen. Warum eigentlich? Weil irgendwer irgendwo im Internet \"Mach nur!\" geschrieben hat?
RR-E-ft:
--- Zitat ---Original von ElCattivo
Nichts für ungut, aber da hat jemand offensichtlich keine Ahnung von der Materie und kürzt dennoch jahrelang Rechnungen. Warum eigentlich? Weil irgendwer irgendwo im Internet \"Mach nur!\" geschrieben hat?
--- Ende Zitat ---
Wie kommt man denn darauf?
Offensichtlich ist allenfalls, dass hier jemand seinen Senf ablädt, der von der konkreten Sache überhaupt nichts weiß.
Viele Verbraucher haben sich gegen einseitige Preisänderungen zur Wehr gesetzt, auch gegenüber Stromlieferanten.
Da gilt das selbe wie beim Gas, wie der BGH bereits entschieden hat.
Es geht dabei immer um die Frage der wirksamen Einbeziehung einer Preisänderungsklausel, ggf. um die Billigkeit des neu festgesetzten Preises bzw. der jeweiligen Preisänderung.
Dies gilt insbesondere wo eine gesetzliche Preisbestimmungspflicht des Versorgers besteht und vom Versorger einseitig geänderten Preisen widersprochen und diese als unbillig gerügt wurden.
Es ist nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, dass Betroffene an dieser Stelle den Inhalt ihres konkreten Streites mit dem Versorger schildern.
Dass Betroffene keine Ahnung vom Prozessrecht haben und sich deshalb im Streitfall gern anwaltlich vertreten lassen möchten, liegt auf der Hand.
arme-kundin:
Hi nochmal,
so, da ich die letzten Tage meine Zeit mit dem Eon Avacon-Ärger zugebracht habe, kann ich noch folgendes sagen:
Den Mahnbescheid habe ich am 17.12.2009 erhalten. Die Eon Avacon beruft sich darin auf ihre Rechnung vom 26.02.2009. Diese sog. Rechnung war jedoch eine Mahnung. Und in dieser Mahnung geht die Eon Avacon von falschen Beträgen aus. Der Hauptforderung im Mahnbescheid beläuft sich auf
€ 1.167,59. Die Forderung ist nicht korrekt, da die Eon Avacon bereits in ihrer letzten (und auch den vorangegangenen Mahnungen) Abschläge von mir gar nicht berücksichtigt hat oder Abschläge nach gut Dünken verrechnet hat. Ich hatte bei meinen Überweisungen für die monatlichen Abschläge stets angegeben wofür genau diese verbucht werden sollen (Abschlag Monat xy).
Für die Klage beschränkt sich die Eon Avacon nun ausdrücklich auf den Anteil für Strom, die Klage für Gas haben sie wohl zurückgenommen. So steht es jedenfalls in der Schrift, ich habe diesbezüglich (Gas) nie eine Klageschrift erhalten.
Meinen ursprünglichen Vertrag habe ich mit der Avacon AG geschlossen. Die erste Abrechnung für den Zeitraum vom 27.09.2004 - 19.01.2005 habe ich erhalten mit Datum 28.02.2005. Diese Rechnung habe ich vollständig bezahlt.
Dann kam die zweite Abrechnung am 19.02.2006 für den Zeitraum vom 20.01.2005 - 15.01.2006. Diese Rechnung wurde mir gestellt von der Eon Avacon AG. Hier habe ich das erste Mal widersprochen (mit Datum vom 11.03.2006) und für Strom und Gas die Preise der letzten Abrechnung zugrunde gelegt. Den gekürzten Rechnungsbetrag habe ich dann überwiesen und meine Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung widerrufen. Abschläge habe ich weiterhin monatlich gezahlt, allerdings die alten, die sich aus der ersten Abrechnung ergeben hatten.
Die dritte Abrechnung erhielt ich mit Datum vom 14.02.2007 für den Abrechnungszeitraum vom 16.01.2006 - 21.01.2007. Wieder von der Eon Avacon AG. Erneut Widerspruch, Kürzung, Überweisung des neu errechneten Betrages und weiterhin Zahlung der monatlichen Abschläge wie bisher.
Die vierte Abrechnung erhielt ich mit Datum vom 11.02.2008 für den Abrechnungszeitraum vom 22.01.2007 - 24.01.2008. Gleiches Prozedere wie bisher.
Die fünfte und letzte Abrechnung (Schlussrechnung) erhielt ich mit Datum vom 22.01.2009 für den Zeitraum vom 25.01.2008 - 31.10.2008. Wieder gleiches Prozedere.
Für alle Rechnungen wurde das Produkt \"Duett\" (Strom Alpha + Erdgas Classic) zugrundegelegt vom Versorger.
Die Avacon hat meine Abschläge nicht so zugeordnet wie sie das hätte tun müssen, sie halt willkürlich verrechnet. Ich bin noch dabei, dass Durcheinander auseinanderzuklüseln.
--- Zitat ---Nichts für ungut, aber da hat jemand offensichtlich keine Ahnung von der Materie und kürzt dennoch jahrelang Rechnungen. Warum eigentlich? Weil irgendwer irgendwo im Internet \"Mach nur!\" geschrieben hat?
--- Ende Zitat ---
Diesen Kommentar finde ich nunmehr ziemlich fies. Man hatte mich damals auf den Bund der Energieverbraucher aufmerksam gemacht und hier hatte ich mich für meine Widersprüche informiert. Da fühlte ich mich dann ein wenig gewappnet. Letztendlich hat es dafür gesorgt, dass ich mich irgendwann getraut habe, den Versorger zu wechseln. Es war ja dann auch gar nicht so schlimm wie gedacht (bis auf kleine Querelen die die Avacon veranstaltet hat...., das war aber mit einem Briefwechsel und ein paar Telefonaten relativ schnell vom Tisch) . Mir hatten die ganzen vielen üblen Berichte von Problemen beim Wechseln des Versorgers dann doch Respekt eingeflößt - sonst hätte ich eher gewechselt.
So, und nun schau\' ich mal weiter und werde mich weiter durch die Berge von Urteilen und die Klageschrift wühlen. Vielleicht finde ich ja noch einen Anwalt, der - wenn ich gleich genügend Infos auf den Tisch werfe - mich vertreten mag.
Ansonsten - inspirierende Ideen von dem einen oder anderen hier werden weiterhin gerne angenommen, etwas mehr Infos konnte ich ja nun hoffentlich geben.
Viele Grüße von Susanne.
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