Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung + Grundversorgung  (Gelesen 67354 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« am: 22. Dezember 2010, 20:18:17 »
Hallo Leute,
Thema ist bestimmt schon 100 mal behandelt worden, habe auch schon einiges gelesen, nur ist das Thema ja unerschöpflich.
War hier schon mal angemeldet, nur klappt es mit meinen alten Daten nicht mehr. Deswegen meine Neuanmeldung.
Hätte gerne ein paar Tips .
Bin bei eon Thüringen Gas. Beziehe mich seit 2005 auf die Abrechnung 2004 und zahle den damaligen Gaspreis. Wegen Unbilligkeit. Nun haben die mir mal wieder die Kündigung ausgesprochen und wollen mich ab 2011 in die Grudversorgung stecken. Stört mich erst mal nicht, weil wenns unterschiedliche Preise gibt, können die ja sowieso nicht der Billigkeit entsprechen.
Aber muß ich jetzt irgend einer Formalität entsprechen ? Irgend einen Einspruch einlegen ? Ab wann sollte ich aktiv werden ?
Sie beziehen sich im neuestem Schreiben auf das BGH Urteil vom 19.11.2008,
wonach sie angeblich die Billigkeit nicht nachweisen müssen,wegen \"konkreten Gerschäfts-und Betriebsgeheimnissen\" . Habe da mal nachgelesen und kann es nicht ganz nachvollziehen.
Deswegen akzeptieren sie nicht mein \"ANGEBOT/Rechnung\" bzw. lehnen es ab.
Hatte meine Gegenrechnung zur Jahresrechnung gesendet.
Danke für Eure Tips

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #2 am: 22. Dezember 2010, 22:18:04 »
Hallo, Wiederspruch zur Kündigung einlegen oder laufen lassen ?
Gruß

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #3 am: 22. Dezember 2010, 22:31:50 »
welche frist für kündigung?
was für widerspruch zu welcher kündigung?
was laufen lassen?
warum nicht wechsel lieferant u. winke winke?
aktiv werden muss man immer,
insb. bis 31.12.10 rückforderungen bei gericht anbringen

wenns den betroffenen kunden nicht stört, in die grundversorgung gesteckt zu werden, wen soll es sonst erstmal oder überhaupt stören?
den gasmann?

hätte gerne .. immer wieder planmäßig am 24.12.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #4 am: 22. Dezember 2010, 23:00:33 »
hallo,
gekündigt wurde zum 31.12. jedoch mindestens 4 Wochen.
Gekündigt wurde mir zum bestehenden Vertrag, welcher dies ist kann ich selbst nicht sagen.
Habe mich 1992 mit eon bzw. dessen Vorläufer TEAG oder SEAG vetraglich eingelassen.
Seitdem nie wieder etwas unterschrieben oder geändert.
Gekündigt wurde nun der bestehende Vertrag ( welcher ??? ) habe auch gerade das Schreiben nicht zur Hand.
\" was laufen lassen \" meine ich, soll ich was tun oder abwarten  was kommt ?
Warum soll ich Lieferant wechseln ? doch alle viel zu teuer und jede Menge Hintertürchen.
ist die Unbilligkeit kein Thema mehr ?
gekündigt wurde welcher Vetrag ? ( könnte ja mal nachfragen ) keine Ahnung, zumindest soll ich ab 1.1. in die Grundversorgung abrutschen.
Da ich aber eh nur den Preis von 2004 zahle (bisher ) wohl egal.

Hier meine konkrete Frage , was ändert sich mit der Kündigung zum 01.01.2011 ?
Kann ich mich nicht mehr auf die Billigkeit berufen ?
Deshalb die Frage , was ist zu tun ?
Gruß

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #5 am: 22. Dezember 2010, 23:38:55 »
wer weiß schon, mit wem man sich 1992 worauf eingelassen hatte?
jedenfalls weder bei e.on, noch bei teag oder seag gab es zu jener zeit gas, auch nicht etwa bei enag oder otev.
was man deshalb tun könnte, ist nicht ersichtlich,
insb. wenn man das schreiben nicht zur hand hat.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #6 am: 22. Dezember 2010, 23:53:35 »
Hallo RR-E-ft ,
ist mir schon klar, daß man ohne konkrete Fakten nichts sagen kann.
Habe heute schon 3 Stunden lang den Kündigungsbrief gesucht aber nicht gefunden.
Der ist niicht weg , aber wo is er ?
Kannst Du mir natürlich nicht sagen.
Jedenfalls ist sicher, daß meine Heizung seit 1992 mit Erdgas läuft. wenn es da die SEAG noch nicht gab, ist es deren Vorläufer, mit denen ich vertraglich band.
Wie die vorher hießen weiß ich nicht mehr. Kann Dir nur die Ostbezeichnung nennen \"ENERGIE\" .
Gruß

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #7 am: 23. Dezember 2010, 00:48:18 »
manche werden von dahergelaufenen neubekanntschaften ungern sogleich geduzt.

aus dem veb energiekombinat süd war 1990 die seag hervorgegangen mit sitz in meiningen. bei der gab es jedoch kein gas. seag war reiner stromversorger, so wie auch enag mit sitz in erfurt und otev als rechtsnachfolger des veb energiekombinates gera, sitz jena. enag, seag und otev fusionierten 1994 unter verschmelzung auf enag und deren umfirmierung in teag. so lieferte auch die teag fortan nur strom, aber kein gas.

vertraglich band? hübsch.
fraglich mit wem?

wer selbst bei seag, enag und otev sowie teag beruflich zu tun hatte und jeweils am firmensitz an zentraler stelle (der ENERGIE) beschäftigt war, weiß, dass es dort jedenfalls - wegen der abspaltung der kohle- und gasversorgung aus den vorherigen veb energiekombinaten - kein gas gab.

wer weiß also, was da ggf. gekündigt wurde?
wenn jemand aus dem forum hier  wüsste, wo das so vermisste kündigungsschreiben liegt, hätte man wohl ein erhebliches problem.

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #8 am: 23. Dezember 2010, 10:16:33 »
Hallo Herr RR-E-ft ,
entschuldigen Sie bitte das Du.
Bin ich aus anderen Boards so gewohnt.
Kenne die Gepflogenheiten hier nicht.
Vertraglich band, ist klar etwas unglücklich ausgedrückt, doch weiß vermutlich jeder was ich damit meine.
Seag , Teag ist tatsächlich falsch. Hätte ich beschwören können. Kommt vermutlich daher, daß eine Bekannte von mir, welche bis zur Wende bei der \"Energie\" war, bei der Verlegung der Gasleitung mitwirkte.
Habe jetzt eine alte Rechnung aus dem Jahre 1997 gefunden, wenigstens schon mal was ;-)).  Mein Vertragspartner hieß damals Gasversorgung Thüringen GmbH Betriebsbereich Süd.
Kündigung finde ich auch noch.
Jedenfalls habe ich nie einer vertraglichen Umstellung zugestimmt.
Somit dürfte der ursprüngliche Vertrag aus 1992 die Grundlage meines heutigen sein.
Wie sollte ich mich nun verhalten ?
Gruß

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #9 am: 23. Dezember 2010, 11:08:26 »
nicht ersichtlich, welchen inhalts der vertrag sein soll, der 1992 abgeschlossen wurde.
was wurde denn seinerzeit als vertragliches band vereinbart?
was steht denn in diesem vertrag aus dem jahre 1992?
wurde etwa grundversorgung vereinbart, die der versorger gem. par. 20 abs. 1 satz 3 gasgvv gar nicht kündigen darf?
wurde überhaupt vertraglich vereinbart, dass der versorger verpflichtet sein soll, nach vertragsabschluss den jeweiligen gaspreis zu bestimmen (par. 315 abs. 1 bgb)?
was wurde zur kündigung und zu kündigungsfristen 1992 vereinbart?
was wurde zu preisänderungen 1992 vereinbart?

wer war den bei dem vertragsabschluss 1992 dabei und erinnert sich ggf. noch an diesen?
wie erinnert sich dieser daran und woran erinnert er sich dabei?
wer sollte es sonst wie wissen können?!

es kennt im osten wohl  fast jeder einen, der bei der verlegung der gasleitung mitgewirkt hatte.
die \"trasse\" war ja ein großes projekt, die mitwirkenden helden jener zeit.

in jedem falle sollte man sich anständig verhalten.

Offline winampdevil

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #10 am: 23. Dezember 2010, 12:02:26 »
Zitat
Original von contragas
keine Ahnung
Schlecht, ganz schlecht.

Wenn man seit 2004 Widerdersprüche einlegt sollte man natürlich auch wissen, wogegen. Ich weiß ja nicht, was Sie so zwischen den Jahren vorhaben, aber mal die Unterlagen zusammensuchen, zeitlich ordnen und zumindest versuchen zu verstehen, was man eigentlich tut wäre vielleicht hilfreich.

Klingt zwar oberlehrerhaft, aber wenn man in die selbstgeschaufelte Grube nicht selber reinfallen will muss man auch aufpassen, wo man gebuddelt hat.

Schöne Weihnachten

Offline contragas

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 28
  • Karma: +0/-0
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #11 am: 23. Dezember 2010, 12:49:47 »
Habe jetzt einfach mal beim eon-Kundenservice angerufen.
Die freundliche Dame hat mich etwas aufgeklärt.
Das Schreiben vom Oktober war lediglich ein Angebot für die neuen Tarife.
(Deswegen habe ich es wohl auch weggeworfen, vermute ich jetzt mal).
Ich sollte mir einen aussuchen, da es ab 2011 meinen bestehenden Maxiwatt-Vertrag nicht mehr gibt. Es handelte sich dabei nicht um eine Kündigung, sondern nur um ein Angebot. Den Maxiwattvertrag gibt es ab Januar nicht mehr,
deswegen müsse man mich in die Grundversorgung aufnehmen.
Wie ist es rechtlich ?
Keine Kündigung ? Eigentlich auch kein Vertragsende ? oder ?

Den Maxiwatt hätte ich wohl seit 2001. Wenn ich zu diesem Vertrag etwas schriftliches mit meiner Unterschrift haben möchte, müsse ich es schriftlich beantragen.

Das letzte Schreiben war vom Netzbetreiber, der wies mich darauf hin, daß ich ab Januar in die Grundversorgung der eon komme, da ich nichts unternommen habe.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #12 am: 23. Dezember 2010, 12:59:37 »
wenn ein bestimmter vertrag bestimmten inhalts 1992 abgeschlossen, nicht durch spätere vertragliche abreden inhaltlich verändert und auch nicht durch kündigung wirksam beendet wurde, besteht er unverändert fort.

abgeschlossene verträge sind von den vertragspartnern einzuhalten.
weiß man ja. man sollte sich auch deshalb anständig verhalten.

der kunde ist deshalb verpflichtet, den bei vertragsabschluss vereinbarten gaspreis zu bezahlen.
der gasversorger ist verpflichtet, zu dem bei vertragsabschluss vereinbarten gaspreis das gas zu liefern.

was der einzelkunde bei vertragsabschluss 1992 konkret vertraglich vereinbart hatte, können wohl nur dieser kunde und der gasversorger wissen. im zweifel hilft ein blick in die vertragsurkunde, wenn man eine solche errichtet und nicht zwischenzeitlich entsorgt hatte.

mehr lässt sich dazu nicht sagen.

Offline winampdevil

  • Forenmitglied
  • Beiträge: 29
  • Karma: +0/-0
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #13 am: 23. Dezember 2010, 13:03:37 »
Es gab im Oktober ein Kündigungsschreiben mit Kündigungstermin 31.12.2010.
Im gleichen Schreiben gab es ein neues Vertragsangebot.
Hat man nicht reagiert ist auch nicht passiert -> ergo: gekündigt zum 31.12., kein Vertrag zum 1.1.

ABER:
War die Kündigung denn fristgerecht?
DAS bekommt man nur raus, wenn man den aktuellen Vertrag mit seinen Vertragsbedingungen zu Rate zieht.
Laut maxivat - AGB vom 1.1.2004 (siehe hier) hat das e.on-Prozedere ja gepasst. Jedenfalls für die Verträge, in die diese AGB wirkungsvoll eingebunden waren.

OB das bei IHREM Vertrag der Fall ist,  wird aber KEINER außer IHNEN wissen.

Offline RR-E-ft

  • Rechtsanwalt
  • Forenmitglied
  • ***
  • Beiträge: 17.078
  • Karma: +15/-2
  • Geschlecht: Männlich
Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #14 am: 23. Dezember 2010, 13:10:16 »
contrabas hatte nach eigenen angaben 1992 einen vertrag über gaslieferungen abgeschlossen und danach mit dem versorger nichts mehr neu vereinbart.

gekündigt worden sein soll jener vertrag bisher auch nicht, wie der versorger auf telefonische nachfrage mitgeteilt haben soll.

es ist sinnlos, ergründen zu wollen, was sonst noch in jenem konkreten vertragsverhältnis geschehen sein könnte.

man weiß ja schon nicht, was 1992 überhaupt als vertragliches band vereinbart worden sein soll.
diesen 1992 abgeschlossenen vertrag gibt es jedenfalls so lange, bis er durch kündigung oder einvernehmliche aufhebungsvereinbarung wirksam beendet wird.

auch e.on kann sich bestehender vertragspflichten nicht dadurch entziehen, dass man zum 31.12. die bestehenden vorhandenen verträge allesamt schreddert und dann sagt, diese verträge würden ab 01.01.11 nicht mehr existieren.

es lässt sich nur sagen, dass man sich anständig verhalten sollte.
wer einen vertrag hat, sollte sich dementsprechend vertragen, also danach was konkret vertraglich vereinbart wurde.

es nutzt auch nichts, wenn contragas - wie so vieles andere auch - seine konkreten vertragspflichten lediglich  vorläufig und jederzeit wandelbar vermutet.
vermutlich wird er damit irgendwann einmal gehörig auf die nase fallen.

Zitat
Original von contragas
Nun haben die mir mal wieder die Kündigung ausgesprochen und wollen mich ab 2011 in die Grudversorgung stecken.

Zitat
Original von contragas
Habe heute schon 3 Stunden lang den Kündigungsbrief gesucht aber nicht gefunden. Der ist niicht weg , aber wo is er ?

Zitat
Original von contragas
Das Schreiben vom Oktober war lediglich ein Angebot für die neuen Tarife.
(Deswegen habe ich es wohl auch weggeworfen, vermute ich jetzt mal).

seine sorge, abzurutschen ist vielleicht nicht unbegründet.
möglicherweise hat er sich einige begebenheiten seines lebens nur ausgedacht oder vermutet diese lediglich.
vielleicht begann das schon 1992 oder auch früher.
wir können es nicht wissen.

 

Bund der Energieverbraucher e.V. | Impressum & Datenschutz