Forum des Bundes der Energieverbraucher

Autor Thema: Kündigung + Grundversorgung  (Gelesen 65105 mal)

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Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #15 am: 23. Dezember 2010, 14:00:49 »
Vielen Dank für Eure Auskünfte.
Werde als erstes eon schriftlich kontaktieren.
Sie möchten mir doch bitte mal Kopien meiner Vertragsabschlüsse zuschicken.
Gleichzeitg werde ich sie fragen, wie sie begründen, mich nicht mehr nach meinen alten Vertragkonditionen zu beliefern.
Schöne Weihnachten

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #16 am: 23. Dezember 2010, 14:59:26 »
Zitat
Original von contragas
Werde als erstes eon schriftlich kontaktieren.
Sie möchten mir doch bitte mal Kopien meiner Vertragsabschlüsse zuschicken.

kopien eines 1992 erfolgten vertragsabschlusses  wird man dort 18 jahre später wohl genauso verschusselt haben, wie am anderen ende der gasleitung.
wenn es denn überhaupt je eine schriftliche vertragsurkunde gab....

wie es nach den bisherigen schilderungen etwa kopien gleich  zu (mehreren) vertragsabschlüssen geben könnte, bleibt unerfindlich.

genausogut könnte e.on vom kunden entsprechende kopien abfordern.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #17 am: 23. Dezember 2010, 16:10:43 »
letztendlich steht ja eigentlich nur dieFrage, was ändert sich, außer der Preis natülich, den ich ja eh nicht bezahle, da ich mich auf die Billigkeit berufe ?

Wenn eon meint ich hätte den Maxiwatt- Vertrag abgeschlossen, müssen Sie es nachweisen können. Ich behaupte nichts unterschrieben zu haben. Dürfte die Beweislast bei eon liegen.

Da ja anscheinend die jetzige Änderung oder Kündigung bekannt ist meine Frage,
was , außer Wechsel, dies wurde schon empfohlen, sollte oder kann man tun     ?

Das ich das Schreiben vom Oktober nicht habe ist natürlich dumm. Ich denke , wenn es wirklich eine Kündigung war, wäre sie auch per Einschreiben gekommen und ich hätte sie nicht weggeworfen.

Gruß

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #18 am: 23. Dezember 2010, 21:32:30 »
auf welche billigkeit wollte man sich denn berufen, wenn man 1992 einen Preis vereinbart hatte und deshalb heute immer noch verpflichtet ist, diesen zu zahlen?

billigkeit geht insbesondere auch nicht, wenn außerhalb der grundversorgung nicht vertraglich vereinbart wurde, dass der Versorger vertraglich verpflichtet sein soll, den jeweiligen gaspreis zu bestimmen.

was sich manch einer alles so denkt, ...

was wurde denn nun angeblich 1992 ohne unterschrift überhaupt vereinbart?

wurde überhaupt etwas zur frage der vertragskündigung vereinbart, zB.
- unter welchen voraussetzungen gekündigt werden kann,
- welche frist einzuhalten ist oder
- dass kündigungen schriftlich zu erfolgen haben und/oder
- die kündigung  per einschreiben zu übersenden ist?

unterschrieben wurde angeblich nichts.

es wird wohl auch kein gespräch über vertragswesentliche punkte gegeben haben, an dessen ende der vertragsabschluss mit händeschütteln stand.
möglicherweise wird seit 1992 gas bezogen, ohne dass überhaupt wirksam ein vertrag abgeschlossen worden war.

sollte es deshalb gar keinen wirksamen vertragsabschluss gegeben haben, kann nunmehr - egal wie - auch kein vertrag durch kündigung beendet werden.

denn wo nichts ist, da kann nichts werden.

nicht, dass es sich um eine märchenerzähler- type handelt, die e.on betrügen will,  ihre angeblich 1992 eingegangenen vertragsverpflichtungen gegenüber dem versorger jedenfalls nicht erfüllen will.

fraglich nämlich, mit wem 1992 überhaupt was vertraglich vereinbart worden sein sollte.
die gasversorgung thüringen gab es 1992 noch gar nicht.
fraglich auch, was dabei zum preis vereinbart worden sein soll.  

solche typen mag man hier gar nicht.
welche kündigung kam denn zuletzt weshalb per einschreiben?

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #19 am: 23. Dezember 2010, 22:55:31 »
bin kein Märchenerzähler  und versuche auch Niemanden zu betrügen.
Falsche Anschuldigungen sind meines Wissens nach auch strafbar.

Wenn hier jemand alle seine im Leben abgeschlossenen Verträge fein säuberlich per Schriftform in seinem Besitz wähnt und diese alle fein säuberlich abgeheftet hat, dann sollte dieser Petant glücklich sein und sich über jeden Deppen wie mich belustigen.
Hauptsache es macht Ihn glücklich, vieleicht geht Ihm ja dabei sogar einer ab.

Wenn es die Gasversorgung Thüringen 1992 noch nicht gab, dann war ich eben bei dessen Vorgänger. wenn Sie so schlau sind, dann wissen Sie auch wer der Vorläufer war.
Ersparen Sie mir bitte Ihr überhebliches Gehabe.

Bin hierher gekommen um mich zu informieren und nicht um mich permanet von einem überheblichen arroganten Fuzzi beleidigen zu lassen.
Stecken Sie sich Ihr Board an den Hut.

Frohe Weihnachten

PS.: Bin eigentlich ein absoluter Gemütsmensch, doch irgend wann reichts.

Werfen Sie mich bitte raus ! Würde mich nicht wundern, wenn dieser Beitrag gelöscht wird.

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #20 am: 23. Dezember 2010, 23:39:33 »
wer vorgibt, nichts unterschrieben zu haben, kann wohl nie einen schriftlichen vertrag abgeschlossen haben, den man hätte pedantisch abheften können.

energielieferungsverträge auch bezüglich gaslieferungen müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. es geht auch anders.

aber auch dann muss man sich mit dem versorger irgenwie zumindest auf vertragswesentliche punkte geeinigt haben.

wer deshalb nichts dazu sagen kann, was bei vertragsabschluss konkret zu vertragswesentlichen Punkten wie etwa zum Preis vereinbart wurde, bei dem ist der vertragsabschluss insgesamt zweifelhaft, par. 154 abs. 1 bgb.

wer nichts zum vereinbarten vertragsinhalt und noch nicht einmal etwas dazu sagen kann, wie der vertrag überhaupt zustande gekommen sein soll, dessen glaubwürdigkeit steht in frage.

was wurde denn wann mit wem wie konkret vereinbart?

ein wirksamer vertragsabschluss setzt zwei übereinstimmende willenserklärungen - zumindest über die vertragswesentlichen punkte - voraus.

welchen inhalt hatte die dafür notwendige willenserklärung und wie wurde die einigung darüber erzielt?

es müsste doch - zumindest in gebärdensprache- oder durch austausch schriftlicher mitteilungen dazu etwas erklärt worden sein und irgendworaus müsste sich ergeben, dass man sich am ende eines solchen  verhandlungsprozesses zumindest über die vertragswesentlichen punkte tatsächlich einig geworden war.

also wie hatte man sich wann mit wem konkret worauf [vertragsinhalt?!] geeinigt?

ohne angaben dazu kann auch niemand tips geben.
tips, wie man besonders tricky durch die welt kommt, gibt es hier sowieso nicht.

Offline contragas

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #21 am: 24. Dezember 2010, 00:13:04 »
schon wieder die Anschuldigung des versuchten Betruges.

Ich bin durchaus bereit den gerechtfertigten Preis zu zahlen , um nichts anderes geht es wohl auch in diesem Forum.

Wenn Sie als ehrsamer heiliger  Mensch aus nächster eonliebe mehr bezahlen als nötig, dann weiß ich nicht, was Sie hier in diesem Forum überhaupt machen ?
Vieleicht auf Kundensuche ? Oder zum erreichen des nächsten Heiligenscheines ?

Ich weiß wirklich nicht welchen oder überhaupt je einen Vertrag abgeschlossen zu haben, ist mir heute nach fast 20 Jahren auch Scheiß egal. Ich gehöre nicht zu den Korinthenkakkern. Würde sich auf jeden Fall herausfinden lassen, wenn nötig. ist es aber nicht. Bis Anfang 2000 war mir dies auch egal. Erst als die Preisschraube angezogen wurde, interessierte ich mich für dieses Thema und was man dagegen tun kann.

Dabei stieß ich auch auf das Vorgängerforum , von dem in dem ich mich jetzt befinde, dort konnte ich auch konstruktive , hilfreiche Ratschläge finden, im Gegensatz zum Heute.

Gruß

Offline RR-E-ft

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Kündigung + Grundversorgung
« Antwort #22 am: 24. Dezember 2010, 00:26:32 »
wenn man in 1992 gaslieferungen zu einem dabei vereinbarten preis vertraglich vereinbart hatte und keine oder keine wirksame preisänderungsklausel in den vertrag einbezogen wurde, und zudem anderweitig zwischenzeitlich nichts neu mit dem versorger vereinbart hatte, ist man heute immer noch vertraglich verpflichtet, den bei vertragsabschluss vereinbarten preis zu bezahlen.

auf billigkeit kann sich deshalb - außerhalb der grundversorgung - nur berufen, wer bei vertragsabschluss nachweislich mit dem versorger vertraglich vereinbart hatte, dass dieser verpflichtet ist, die jeweiligen gaspreise nach vertragsabschluss einseitig zu bestimmen.

ob und gegebenfalls unter welchen voraussetzungen und unter einhaltung welcher form und frist ein solcher vertrag gekündigt werden kann, ergibt sich regelmäßig aus diesem selbst, also aus der bei vertragsabschluss dazu konkret vereinbarten regelung.

deshalb kann niemand dazu tips geben, der keine kenntnis darüber hat, was wann wie mit wem dazu konkret vertraglich vereinbart wurde.

worauf hatte man sich also wie bei vertragsabschluss konkret geeinigt?

Zitat
Original von contragas
Ich weiß wirklich nicht welchen oder überhaupt je einen Vertrag abgeschlossen zu haben, ist mir heute nach fast 20 Jahren auch Scheiß egal.

wem das egal ist, dem ist es ebenso egal, ob er seine vertragspflichten gegenüber dem versorger erfüllt, die sich gerade aus dem inhalt dieses vertragsabschlusses ergeben. man muss die eigenen vertragspflichten kennen, um sie zuverlässig erfüllen zu können.

anderen ist es dann ebenso egal, ob der versorger in diesem konkreten vertragsverhältnis -  dessen inhalt man schon nicht kennt - seine vertragspflichten gegenüber diesem konkreten kunden etwaig und etwaig  ebenso leichtfertig verletzt. wenn es den vertragsteilen schon egal ist, dann außenstehenden dritten doch wohl erst recht.

warum also behelligt man die welt mit dingen, die einem selbst sch(on) egal sind?

Offline contragas

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« Antwort #23 am: 24. Dezember 2010, 01:09:05 »
ok, ist doch schon mehr Auskunft als noch erwartet,

noch unklar :\" dass dieser verpflichtet ist, die jeweiligen gaspreise nach vertragsabschluss einseitig zu bestimmen. \" , verstehe ich nicht ganz.

Mit dem egal , wollte ich sagen, daß ich es heute eigentlich nicht wissen muß, im Normalfall,
was vor 20 Jahren war. In diesem speziellem Fall wäre es natürlich besser.
Gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht. ist aber nunmal so ( bzw. nicht so ).

verstehe auch Ihren Standpunkt als Rechtsanwalt, ohne Beweise geht garnichts.

Denke aber mal , daß im Jahr 1992 jeder den selben Vertrag des jeweiligen Anbieters bekommen hat, klar gibt es Ausnahmen wie Firmen etc. Doch die Mehrheit der Verträge dürften wohl einander entsprechen. Glaube kaum, daß einer meiner Nachbarn einen anderen bekommen hat.

Mir ging es in diesem Thread um allgemeine Sachen, natürlich kann ein Rechtsanwalt mich nur vertreten, wenn er alle Fakten kennt, ist mir schon klar.
 
Doch kann man dies  jemandem normal beibringen und nicht von oben herab.

Bin auch nur ein Mensch ;-))

Gruß

Offline userD0010

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« Antwort #24 am: 24. Dezember 2010, 08:15:16 »
@contragas
@RR-E-ft

Zitat
Doch kann man dies jemandem normal beibringen und nicht von oben herab.


Von \"oben herab\" kann man die Aussagen von RR-E-ft doch wohl nicht allen Ernstes deklarieren.
Wenn jemandem, der weder über einen schriftlichen Vertrag verfügt, noch anderweitig Nachweise erbringen kann, durch die Blume geraten wird, sich besser nicht auf einen Streit mit dem Versorger einzulassen, ist dies mehr als nur ein fairer Hinweis. Denn ein jeglicher Versuch gegenüber dem Versorger auf irgendwelche weder beweisbare noch von der Logik her nachvollziehbare Gründe muss und wird schiefgehen. Und dazu kann man sich dann wahrlich hier im Forum bei ernsthafter Suche kundig machen, statt gegenüber einer qualifizierten Auskunft gleich den Empörten zuz spielen !


Zitat
Bin auch nur ein Mensch ;-))

Was Anderes haben wir alle auch nicht vermutet. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass im Falle eines Rechtsstreits dieser \"eine Mensch\" das Pech hat, anderen Menschen gegenüberzu -stehen oder -sitzen, die u.U. etwas geordnetere Unterlagen haben, die sie aus dem Hut zaubern oder die nicht \"nur mit diesem Argument\" auftreten.

Wenn Sie z.B. einen PKW fahren, aber dessen KFZ-Brief nicht besitzen, können Sie auch ernstahft nicht behaupten, dass ihnen mangels KFZ-Brief dieses Fahrzeug gehört, es sei den, dass Sie den Verlust des KFZ-Briefes seit geraumer Zeit gemeldet haben und dies nachgewiesen und danach beim KFZ-Bundesamt registriert ist!

Zitat
noch unklar :\" dass dieser verpflichtet ist, die jeweiligen gaspreise nach vertragsabschluss einseitig zu bestimmen. \" , verstehe ich nicht ganz.
Alles dazu ergibt sich -leider- nur aus dem Vertrag !

Offline bolli

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« Antwort #25 am: 24. Dezember 2010, 12:09:56 »
Man sollte aber, falls man keine schriftlichen Vertrag vorweisen kann, schnellstmöglich nachforschen, inwieweit man den Sondervertragsstatus sonst eventuell noch nachweisen kann, da man ansonsten vielleicht gar keinen SV hatte und insoweit grundversorgt wurde.

In diesem Fall gilt nämlich nicht der vertraglich vereinbarte Anfangspreis (wie RR-E-ft immer so schön ausführt, ist da ja nicht vertraglich vereinbart sondern wird durch den versorger bestimmt  ;) ) und eine Preiserhöhung gilt nur dann als nicht vereinbart, wenn ihr rechtzeitig widersprochen wird (BGH Urteil vom 14.07.2010 VIII ZR 246/08 ). Insofern steht dann möglicherweise gemäß derzeitiger Rechtsprechung nur die Billigkeit der widersprochenen Preiserhöhungen in Frage. Das kann deutlich weniger sein als man sich zunächst selbst vorgestellt hat.

Also, ohne Papiere sortieren geht da gar nichts.

Frohe Weihnachten.  ;)

Offline userD0010

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« Antwort #26 am: 24. Dezember 2010, 17:07:14 »
@bolli
Schon wieder ein Beitrag, der nur der Mehrung der Beiträgt zuträglich ist.

Wir haben keine Sorge, dass Sie bald die 1.000 Marke knacken werden.

Frohe Weihnachten und angenehmes Zählen der Nadeln an Ihrem Weihnachtsbaum.

Offline contragas

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« Antwort #27 am: 25. Dezember 2010, 01:07:17 »
@h.terbeck ,
da bringt mal jemand (bolli) einen ordentlichen Beitrag wie ich es im Allgemeinem gewohnt bin aus anderen Foren, dafür sind sie meiner Meinung nach auch da, da wird er gleich angefeindet. Die ganze Stimmung hier gefällt mir nicht.
Sage nur Frohe Weihnacht
Gruß contragas

PS.: im übrigem habe ich auf einer anderen Seite den für mich passenden Vorlagebrief gefunden, ohne betteln zu müssen, sowie beleidigt und herabgewürdigt zu werden.
Dank Bolli\" s Hinweis wohlgemerkt. Im Gegensatz zu den restlichen nichtsbringenden Aussagen hier. Die wohl nicht falsch und unwichtig sind, aber eben nichts bringen, außer Mißmut.

Offline userD0010

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« Antwort #28 am: 25. Dezember 2010, 09:03:36 »
@contragas
Zitat
da bringt mal jemand (bolli) einen ordentlichen Beitrag wie ich es im Allgemeinem gewohnt bin

Da haben Sie ja bolli mächtig stolz gemacht !

Aber vielleicht ist es genau das, was Sie mangels konkreter Fakten aus anderen Foren erwarten.
Kein Vertrag, keine Daten, aber Hinweise erwarten á la

Zitat
Also, ohne Papiere sortieren geht da gar nichts.

können auch glücklich machen.

Und wie bolli so schön feststellte:
Zitat
Das kann deutlich weniger sein als man sich zunächst selbst vorgestellt hat.

Offline contragas

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« Antwort #29 am: 25. Dezember 2010, 11:59:31 »
dazu kann ich nichts weiter sagen als alles was ich in meinen letzten Beiträgen schon gesagt habe.
Frohe Weihnachten

 

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