Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Kündigung + Grundversorgung
RR-E-ft:
wer bisher nicht als grundversorgter (tarif-)kunde beliefert wird, hat entweder einen sondervertrag oder aber gar keinen vertrag.
mehr varianten hat das gasbezieher- leben am ende einer leitung nicht zu bieten.
ein sondervertrag muss nicht schriftlich abgeschlossen worden sein.
er kann auch mündlich vereinbart worden sein.
aber:
bei sämtlichen sonderverträgen kommt es entscheidend darauf an, was bei vertragsabschluss oder später konkret vereinbart worden war, weshalb man den inhalt der konkreten vertragsvereinbarung kennnen muss und ohne diese kenntnis die gegenseitige vertragliche rechte- und pflichtenlage nicht beurteilen kann.
auch nicht in bezug auf kündigungsmöglichkeiten.
vielfältiger als die anzahl der gasversorger 1992 waren deren regelmäßige vertragsangbote. es könnte deshalb alles mögliche vereinbart worden sein oder auch nicht.
bolli:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
oder aber gar keinen vertrag.
--- Ende Zitat ---
Geht dieses länger als 3 Monate, wenn der Energieversorger nicht explizit sagt, dass er länger als diese 3 Monate in der Ersatzversorgung liefert
--- Zitat --- § 38 EnWG
Das Rechtsverhältnis nach Absatz 1 endet,...spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzenergieversorgung.
--- Ende Zitat ---
Ist eine Energieabnahme auch ohne schriftlichen Vertrag nicht zunächst automatisch ein Grundversorgungsvertrag (konkludent vereinbart) ?
Inwieweit die Pflicht aus § 2 Abs. 1 GasGVV vom Versorger oder § 2 Abs. 2 vom Verbraucher erfüllt werden, ist dann natürlich wieder eine interessante Frage.
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
bei sämtlichen sonderverträgen kommt es entscheidend darauf an, was bei vertragsabschluss oder später konkret vereinbart worden war, weshalb man den inhalt der konkreten vertragsvereinbarung kennnen muss und ohne diese kenntnis die gegenseitige vertragliche rechte- und pflichtenlage nicht beurteilen kann.
auch nicht in bezug auf kündigungsmöglichkeiten.
--- Ende Zitat ---
Und dieses alles ggf. auch beweisen kann (schriftlich oder ggf. durch Zeugen, die sich noch sehr konkret an etwaige Vertragsabsprachen und deren Inhalte erinnern können ???).
contragas:
was habe ich nun für einen Vertrag, wenn ich keinem Änderungsangebot zugestimmt habe ?
Meinem erstmals abgeschlossenen ( 1992 ) , den ich nicht mehr kenne, oder einen Sondervertrag, da ich keiner Abänderung zugestimmt habe und seit 2005 allen Preisänderungen wiedersprochen habe ?
RR-E-ft:
@bolli
wer sich bei einem sondervertrag auf billigkeit berufen will, muss jedenfalls im prozess darlegen und beweisen, dass tatsächlich vereinbart wurde, dass der gasversorger verpflichtet ist, den gaspreis nach vertragsabschluss(der billigkeit entsprechend) einseitig festzusetzen.
dabei ist es egal, ob sich nun der kunde oder der versorger darauf berufen will.
@contragas
wir anderen wissen nicht, mit wem, ob und ggf. welcher vertrag 1992 abgeschlossen wurde.
contragas:
Demnach habe ich keinen Sondervertrag, da ich nie etwas vereinbart habe ?
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