Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Kündigung + Grundversorgung
RR-E-ft:
wer vorgibt, nichts unterschrieben zu haben, kann wohl nie einen schriftlichen vertrag abgeschlossen haben, den man hätte pedantisch abheften können.
energielieferungsverträge auch bezüglich gaslieferungen müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. es geht auch anders.
aber auch dann muss man sich mit dem versorger irgenwie zumindest auf vertragswesentliche punkte geeinigt haben.
wer deshalb nichts dazu sagen kann, was bei vertragsabschluss konkret zu vertragswesentlichen Punkten wie etwa zum Preis vereinbart wurde, bei dem ist der vertragsabschluss insgesamt zweifelhaft, par. 154 abs. 1 bgb.
wer nichts zum vereinbarten vertragsinhalt und noch nicht einmal etwas dazu sagen kann, wie der vertrag überhaupt zustande gekommen sein soll, dessen glaubwürdigkeit steht in frage.
was wurde denn wann mit wem wie konkret vereinbart?
ein wirksamer vertragsabschluss setzt zwei übereinstimmende willenserklärungen - zumindest über die vertragswesentlichen punkte - voraus.
welchen inhalt hatte die dafür notwendige willenserklärung und wie wurde die einigung darüber erzielt?
es müsste doch - zumindest in gebärdensprache- oder durch austausch schriftlicher mitteilungen dazu etwas erklärt worden sein und irgendworaus müsste sich ergeben, dass man sich am ende eines solchen verhandlungsprozesses zumindest über die vertragswesentlichen punkte tatsächlich einig geworden war.
also wie hatte man sich wann mit wem konkret worauf [vertragsinhalt?!] geeinigt?
ohne angaben dazu kann auch niemand tips geben.
tips, wie man besonders tricky durch die welt kommt, gibt es hier sowieso nicht.
contragas:
schon wieder die Anschuldigung des versuchten Betruges.
Ich bin durchaus bereit den gerechtfertigten Preis zu zahlen , um nichts anderes geht es wohl auch in diesem Forum.
Wenn Sie als ehrsamer heiliger Mensch aus nächster eonliebe mehr bezahlen als nötig, dann weiß ich nicht, was Sie hier in diesem Forum überhaupt machen ?
Vieleicht auf Kundensuche ? Oder zum erreichen des nächsten Heiligenscheines ?
Ich weiß wirklich nicht welchen oder überhaupt je einen Vertrag abgeschlossen zu haben, ist mir heute nach fast 20 Jahren auch Scheiß egal. Ich gehöre nicht zu den Korinthenkakkern. Würde sich auf jeden Fall herausfinden lassen, wenn nötig. ist es aber nicht. Bis Anfang 2000 war mir dies auch egal. Erst als die Preisschraube angezogen wurde, interessierte ich mich für dieses Thema und was man dagegen tun kann.
Dabei stieß ich auch auf das Vorgängerforum , von dem in dem ich mich jetzt befinde, dort konnte ich auch konstruktive , hilfreiche Ratschläge finden, im Gegensatz zum Heute.
Gruß
RR-E-ft:
wenn man in 1992 gaslieferungen zu einem dabei vereinbarten preis vertraglich vereinbart hatte und keine oder keine wirksame preisänderungsklausel in den vertrag einbezogen wurde, und zudem anderweitig zwischenzeitlich nichts neu mit dem versorger vereinbart hatte, ist man heute immer noch vertraglich verpflichtet, den bei vertragsabschluss vereinbarten preis zu bezahlen.
auf billigkeit kann sich deshalb - außerhalb der grundversorgung - nur berufen, wer bei vertragsabschluss nachweislich mit dem versorger vertraglich vereinbart hatte, dass dieser verpflichtet ist, die jeweiligen gaspreise nach vertragsabschluss einseitig zu bestimmen.
ob und gegebenfalls unter welchen voraussetzungen und unter einhaltung welcher form und frist ein solcher vertrag gekündigt werden kann, ergibt sich regelmäßig aus diesem selbst, also aus der bei vertragsabschluss dazu konkret vereinbarten regelung.
deshalb kann niemand dazu tips geben, der keine kenntnis darüber hat, was wann wie mit wem dazu konkret vertraglich vereinbart wurde.
worauf hatte man sich also wie bei vertragsabschluss konkret geeinigt?
--- Zitat ---Original von contragas
Ich weiß wirklich nicht welchen oder überhaupt je einen Vertrag abgeschlossen zu haben, ist mir heute nach fast 20 Jahren auch Scheiß egal.
--- Ende Zitat ---
wem das egal ist, dem ist es ebenso egal, ob er seine vertragspflichten gegenüber dem versorger erfüllt, die sich gerade aus dem inhalt dieses vertragsabschlusses ergeben. man muss die eigenen vertragspflichten kennen, um sie zuverlässig erfüllen zu können.
anderen ist es dann ebenso egal, ob der versorger in diesem konkreten vertragsverhältnis - dessen inhalt man schon nicht kennt - seine vertragspflichten gegenüber diesem konkreten kunden etwaig und etwaig ebenso leichtfertig verletzt. wenn es den vertragsteilen schon egal ist, dann außenstehenden dritten doch wohl erst recht.
warum also behelligt man die welt mit dingen, die einem selbst sch(on) egal sind?
contragas:
ok, ist doch schon mehr Auskunft als noch erwartet,
noch unklar :\" dass dieser verpflichtet ist, die jeweiligen gaspreise nach vertragsabschluss einseitig zu bestimmen. \" , verstehe ich nicht ganz.
Mit dem egal , wollte ich sagen, daß ich es heute eigentlich nicht wissen muß, im Normalfall,
was vor 20 Jahren war. In diesem speziellem Fall wäre es natürlich besser.
Gebe ich Ihnen uneingeschränkt Recht. ist aber nunmal so ( bzw. nicht so ).
verstehe auch Ihren Standpunkt als Rechtsanwalt, ohne Beweise geht garnichts.
Denke aber mal , daß im Jahr 1992 jeder den selben Vertrag des jeweiligen Anbieters bekommen hat, klar gibt es Ausnahmen wie Firmen etc. Doch die Mehrheit der Verträge dürften wohl einander entsprechen. Glaube kaum, daß einer meiner Nachbarn einen anderen bekommen hat.
Mir ging es in diesem Thread um allgemeine Sachen, natürlich kann ein Rechtsanwalt mich nur vertreten, wenn er alle Fakten kennt, ist mir schon klar.
Doch kann man dies jemandem normal beibringen und nicht von oben herab.
Bin auch nur ein Mensch ;-))
Gruß
userD0010:
@contragas
@RR-E-ft
--- Zitat ---Doch kann man dies jemandem normal beibringen und nicht von oben herab.
--- Ende Zitat ---
Von \"oben herab\" kann man die Aussagen von RR-E-ft doch wohl nicht allen Ernstes deklarieren.
Wenn jemandem, der weder über einen schriftlichen Vertrag verfügt, noch anderweitig Nachweise erbringen kann, durch die Blume geraten wird, sich besser nicht auf einen Streit mit dem Versorger einzulassen, ist dies mehr als nur ein fairer Hinweis. Denn ein jeglicher Versuch gegenüber dem Versorger auf irgendwelche weder beweisbare noch von der Logik her nachvollziehbare Gründe muss und wird schiefgehen. Und dazu kann man sich dann wahrlich hier im Forum bei ernsthafter Suche kundig machen, statt gegenüber einer qualifizierten Auskunft gleich den Empörten zuz spielen !
--- Zitat ---Bin auch nur ein Mensch ;-))
--- Ende Zitat ---
Was Anderes haben wir alle auch nicht vermutet. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass im Falle eines Rechtsstreits dieser \"eine Mensch\" das Pech hat, anderen Menschen gegenüberzu -stehen oder -sitzen, die u.U. etwas geordnetere Unterlagen haben, die sie aus dem Hut zaubern oder die nicht \"nur mit diesem Argument\" auftreten.
Wenn Sie z.B. einen PKW fahren, aber dessen KFZ-Brief nicht besitzen, können Sie auch ernstahft nicht behaupten, dass ihnen mangels KFZ-Brief dieses Fahrzeug gehört, es sei den, dass Sie den Verlust des KFZ-Briefes seit geraumer Zeit gemeldet haben und dies nachgewiesen und danach beim KFZ-Bundesamt registriert ist!
--- Zitat ---noch unklar :\" dass dieser verpflichtet ist, die jeweiligen gaspreise nach vertragsabschluss einseitig zu bestimmen. \" , verstehe ich nicht ganz.
--- Ende Zitat ---
Alles dazu ergibt sich -leider- nur aus dem Vertrag !
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