Energiepreis-Protest > Thüringer Energie AG
Kündigung + Grundversorgung
winampdevil:
--- Zitat ---Original von contragas
keine Ahnung
--- Ende Zitat ---
Schlecht, ganz schlecht.
Wenn man seit 2004 Widerdersprüche einlegt sollte man natürlich auch wissen, wogegen. Ich weiß ja nicht, was Sie so zwischen den Jahren vorhaben, aber mal die Unterlagen zusammensuchen, zeitlich ordnen und zumindest versuchen zu verstehen, was man eigentlich tut wäre vielleicht hilfreich.
Klingt zwar oberlehrerhaft, aber wenn man in die selbstgeschaufelte Grube nicht selber reinfallen will muss man auch aufpassen, wo man gebuddelt hat.
Schöne Weihnachten
contragas:
Habe jetzt einfach mal beim eon-Kundenservice angerufen.
Die freundliche Dame hat mich etwas aufgeklärt.
Das Schreiben vom Oktober war lediglich ein Angebot für die neuen Tarife.
(Deswegen habe ich es wohl auch weggeworfen, vermute ich jetzt mal).
Ich sollte mir einen aussuchen, da es ab 2011 meinen bestehenden Maxiwatt-Vertrag nicht mehr gibt. Es handelte sich dabei nicht um eine Kündigung, sondern nur um ein Angebot. Den Maxiwattvertrag gibt es ab Januar nicht mehr,
deswegen müsse man mich in die Grundversorgung aufnehmen.
Wie ist es rechtlich ?
Keine Kündigung ? Eigentlich auch kein Vertragsende ? oder ?
Den Maxiwatt hätte ich wohl seit 2001. Wenn ich zu diesem Vertrag etwas schriftliches mit meiner Unterschrift haben möchte, müsse ich es schriftlich beantragen.
Das letzte Schreiben war vom Netzbetreiber, der wies mich darauf hin, daß ich ab Januar in die Grundversorgung der eon komme, da ich nichts unternommen habe.
RR-E-ft:
wenn ein bestimmter vertrag bestimmten inhalts 1992 abgeschlossen, nicht durch spätere vertragliche abreden inhaltlich verändert und auch nicht durch kündigung wirksam beendet wurde, besteht er unverändert fort.
abgeschlossene verträge sind von den vertragspartnern einzuhalten.
weiß man ja. man sollte sich auch deshalb anständig verhalten.
der kunde ist deshalb verpflichtet, den bei vertragsabschluss vereinbarten gaspreis zu bezahlen.
der gasversorger ist verpflichtet, zu dem bei vertragsabschluss vereinbarten gaspreis das gas zu liefern.
was der einzelkunde bei vertragsabschluss 1992 konkret vertraglich vereinbart hatte, können wohl nur dieser kunde und der gasversorger wissen. im zweifel hilft ein blick in die vertragsurkunde, wenn man eine solche errichtet und nicht zwischenzeitlich entsorgt hatte.
mehr lässt sich dazu nicht sagen.
winampdevil:
Es gab im Oktober ein Kündigungsschreiben mit Kündigungstermin 31.12.2010.
Im gleichen Schreiben gab es ein neues Vertragsangebot.
Hat man nicht reagiert ist auch nicht passiert -> ergo: gekündigt zum 31.12., kein Vertrag zum 1.1.
ABER:
War die Kündigung denn fristgerecht?
DAS bekommt man nur raus, wenn man den aktuellen Vertrag mit seinen Vertragsbedingungen zu Rate zieht.
Laut maxivat - AGB vom 1.1.2004 (siehe hier) hat das e.on-Prozedere ja gepasst. Jedenfalls für die Verträge, in die diese AGB wirkungsvoll eingebunden waren.
OB das bei IHREM Vertrag der Fall ist, wird aber KEINER außer IHNEN wissen.
RR-E-ft:
contrabas hatte nach eigenen angaben 1992 einen vertrag über gaslieferungen abgeschlossen und danach mit dem versorger nichts mehr neu vereinbart.
gekündigt worden sein soll jener vertrag bisher auch nicht, wie der versorger auf telefonische nachfrage mitgeteilt haben soll.
es ist sinnlos, ergründen zu wollen, was sonst noch in jenem konkreten vertragsverhältnis geschehen sein könnte.
man weiß ja schon nicht, was 1992 überhaupt als vertragliches band vereinbart worden sein soll.
diesen 1992 abgeschlossenen vertrag gibt es jedenfalls so lange, bis er durch kündigung oder einvernehmliche aufhebungsvereinbarung wirksam beendet wird.
auch e.on kann sich bestehender vertragspflichten nicht dadurch entziehen, dass man zum 31.12. die bestehenden vorhandenen verträge allesamt schreddert und dann sagt, diese verträge würden ab 01.01.11 nicht mehr existieren.
es lässt sich nur sagen, dass man sich anständig verhalten sollte.
wer einen vertrag hat, sollte sich dementsprechend vertragen, also danach was konkret vertraglich vereinbart wurde.
es nutzt auch nichts, wenn contragas - wie so vieles andere auch - seine konkreten vertragspflichten lediglich vorläufig und jederzeit wandelbar vermutet.
vermutlich wird er damit irgendwann einmal gehörig auf die nase fallen.
--- Zitat ---Original von contragas
Nun haben die mir mal wieder die Kündigung ausgesprochen und wollen mich ab 2011 in die Grudversorgung stecken.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von contragas
Habe heute schon 3 Stunden lang den Kündigungsbrief gesucht aber nicht gefunden. Der ist niicht weg , aber wo is er ?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Original von contragas
Das Schreiben vom Oktober war lediglich ein Angebot für die neuen Tarife.
(Deswegen habe ich es wohl auch weggeworfen, vermute ich jetzt mal).
--- Ende Zitat ---
seine sorge, abzurutschen ist vielleicht nicht unbegründet.
möglicherweise hat er sich einige begebenheiten seines lebens nur ausgedacht oder vermutet diese lediglich.
vielleicht begann das schon 1992 oder auch früher.
wir können es nicht wissen.
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