Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster
Stadtwerke bekommen kalte Füße
Heinrich:
--- Zitat ---Original von PLUS
@Heinrich, man kann, so wie es die Stadtwerke auch machen.
Nehmen Sie die Rechnungen die den Zeitraum beinhalten und rechnen Sie den Anteil für diesen Verbrauchszeitraum heraus.
--- Ende Zitat ---
Mit anderen Worten, Sie meinen, den Verbrauch anhand von Gradzahltagen zu schätzen. Dürfte für einen Laien wohl mit Schwierigkeiten verbunden sein.
Ansonsten findet sich ggf. noch eine Möglichkeit anhand der Angaben der SW in ihrer Tabelle zum Vergleichsangebot. Da sind folgende prozentuale Verbrauchsanteile angegeben:
--- Zitat ---Jan. 07 15,6%
Feb. 07 13,0%
Mrz. 07 12,9%
Apr. 07 8,6%
Mai. 07 4,4%
Jun. 07 3,0%
Jul. 07 2,2%
Aug. 07 1,9%
Sep. 07 4,2%
Okt. 07 7,7%
Nov. 07 11,1%
Dez. 07 15,4%
--- Ende Zitat ---
Für den Gesamtzeitraum 01.01.-31.12.2007 heißt das aber auch nur, dass 100 % anzusetzen sind. ;) Den tatsächlichen Verbrauch kenne ich damit immer noch nicht und könnte allerhöchstens unterstellen, dass dieser in etwa gleich hoch wie im Vorjahr ist. Wie gesagt: \"unterstellen\".
RR-E-ft:
Die Frage, in welcher Höhe derzeit Ansprüche von der Verjährung zum 31.12.10 bedroht sind, bemisst sich jedoch anders (vgl. AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10).
Heinrich:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Die Frage, in welcher Höhe derzeit Ansprüche von der Verjährung zum 31.12.10 bedroht sind, bemisst sich jedoch anders (vgl. AG Gelnhausen, Urt. v. 10.12.10).
--- Ende Zitat ---
Und WIE anders? (Keine Sorge, ich hab das Urteil gelesen.)
PLUS:
--- Zitat ---Original von Heinrich
Mit anderen Worten, Sie meinen, den Verbrauch anhand von Gradzahltagen zu schätzen. Dürfte für einen Laien wohl mit Schwierigkeiten verbunden sein.
--- Ende Zitat ---
Ja, das ist eine legale qualifizierte Schätzung, die auch immer bei Abgrenzungen (z.B. Preisänderungen), Verwendung findet, wenn keine Ablesung erfolgt. Wenn die Daten vorliegen ist das nicht schwierig. Hilfreich ist dabei eine Tabellenkalkulation. Notfalls geht das auch von Hand.
Vielleicht ist ja auch die VZ NRW behilflich. Gibt es keine Gaspreisinitiative in der Nähe, die behiflich ist. Für eine kleine Spende wird das von vielen BI gerne erledigt.
--- Zitat ---Original von Heinrich
Für den Gesamtzeitraum 01.01.-31.12.2007 heißt das aber auch nur, dass 100 % anzusetzen sind. ;) Den tatsächlichen Verbrauch kenne ich damit immer noch nicht und könnte allerhöchstens unterstellen, dass dieser in etwa gleich hoch wie im Vorjahr ist. Wie gesagt: \"unterstellen\".
--- Ende Zitat ---
Nein nicht \"unterstellen\", sondern anhand der Gradzahltage berechnen (Qualifizierte anerkannte Schätzrechnung). So wie es die Stadtwerke auch machen!
RR-E-ft:
Es wurde weiter oben aufgezeigt, wie man die einzelnen Jahresverbrauchsabrechnungen seinen Rückforderungen zu Grunde legt und wann diese so zu Grunde gelegten Ansprüche jeweils verjähren.
Rückfoderungsansprüche \"wegen Gaslieferungen\", die 2007 erfolgten, jedoch erst 2008 zur Abrechnung gestellt wurden, verjähren erst zum 31.12.11.
Natürlich geht es um Rückzahlungen wegen Überzahlungen. Gleichwohl kommt es auf die konkreten Jahresverbrauchsabrechnungen und die auf diese geleisteten Vorauszahlungen und weitere Zahlungen an.
Dafür bedarf es deshalb keiner Schätzungen, auch nicht mit Gradtagszahlen.
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