Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster

Stadtwerke bekommen kalte Füße

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Heinrich:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Es wurde weiter oben aufgezeigt, wie man die einzelnen Jahresverbrauchsabrechnungen seinen Rückforderungen zu Grunde legt und wann diese so zu Grunde gelegten Ansprüche jeweils verjähren.

Rückfoderungsansprüche \"wegen Gaslieferungen\", die 2007 erfolgten, jedoch erst 2008 zur Abrechnung gestellt wurden, verjähren erst zum 31.12.11.

Natürlich geht es um Rückzahlungen wegen Überzahlungen. Gleichwohl kommt es auf die konkreten Jahresverbrauchsabrechnungen und die auf diese geleisteten Vorauszahlungen und weitere Zahlungen an.

Dafür bedarf es deshalb keiner Schätzungen, auch nicht mit Gradtagszahlen.
--- Ende Zitat ---

Das ist mir auch klar. Es ging mir jedoch hier beim Zeitraum 1-12.2007 nicht um das Thema Verjährung, sondern um die Möglichkeit, das Vergleichsangebot der SW mit meinen auf den gleichen Zeitraum entfallenden Ansprüchen zu vergleichen.

PLUS:

--- Zitat ---Dafür bedarf es deshalb keiner Schätzungen, auch nicht mit Gradtagszahlen.
--- Ende Zitat ---

Ich habe das so verstanden, dass ein Vergleichsangebot für den Zeitraum 1.1.-31.12.2007 von den Stadtwerken vorliegt aber eben keine entsprechende Jahresrechnung exakt für diesen Zeitraum.  

... und Heinrich sucht jetzt nach einer Vergleichsgrundlage.

Faultier:
Es ist wieder da, verbunden mit der Ankündigung, dass es morgen geschlossen wird.

bolli:

--- Zitat ---Original von Heinrich
Das ist mir auch klar. Es ging mir jedoch hier beim Zeitraum 1-12.2007 nicht um das Thema Verjährung, sondern um die Möglichkeit, das  ;)Vergleichsangebot der SW mit meinen auf den gleichen Zeitraum entfallenden Ansprüchen zu vergleichen.
--- Ende Zitat ---
Ich versuch\'s nochmal nett und freundlich.  ;)

Wenn Sie Ihre Rückforderungen berechnen wollen, müssen Sie Ihre Verbräuche und die daraus resultierenden Ansprüche des Versorgers in einem Abrechnungszeitraum Ihren Abschlagszahlungen in diesem Zeitraum gegenüberstellen. Erst zum Abrechnungszeitraum werden Abschläge und Ansprüche wegen Gasverbrauch zusammengeführt.
Sie haben am 31.12.2007 keine Ansprüche für den Zeitraum von 04.2007 bis 12.2007 gehabt, da diese Verbräuche erst in der Rechnung 2008 auftauchten und somit erst dort zu einer Forderung werden, der die Abschläge in diesem Zeitraum entgegen gesetzt werden.

Aber wem erzähl ich das. Sie wissen das sicher. Wenn dem aber so ist, so wissen Sie sicher auch, dass das Vergleichsangebot der SW niemals Ihren Forderungen entsprechen wird (nach dem, was Sie bisher hier so ausgerechnet haben, wohl SEHR weit davon entfernt ist  ;) ). Warum also wollen Sie sich die Mühe machen, einen theoretischen Vergleich von Zahlen vorzunehmen ?

Heinrich:

--- Zitat ---Original von PLUS
Ich habe das so verstanden, dass ein Vergleichsangebot für den Zeitraum 1.1.-31.12.2007 von den Stadtwerken vorliegt aber eben keine entsprechende Jahresrechnung exakt für diesen Zeitraum.  

... und Heinrich sucht jetzt nach einer Vergleichsgrundlage.
--- Ende Zitat ---

Danke! Exakt so habe ich das gemeint. :)

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