Energiepreis-Protest > Stadtwerke Münster
Stadtwerke bekommen kalte Füße
Gas-Rebell:
Nachdem sich die Stadtwerke anfangs noch rühmten, mit ihren Foren-/Kommentarseiten (hier) einen \"offensiven Kundendialog\" führen zu wollen, scheinen sie diese Idee inzwischen zu bereuen.
--- Zitat --- Petra Willing, Stadtwerke Münster, 18.12.10 15:03:
\"... möchte ich bereits ankündigen, dass wir Ende nächster Woche nach vier Wochen dieses Austauschforum aufgrund der Weihnachtstage nicht mehr aktiv betreuen werden und es somit schließen.\"
--- Ende Zitat ---
Weihnachtstage als Grund? Wohl nur vorgeschoben. Denn man könnte das Forum problemlos weiterlaufen lassen. Aber das dürfte alles andere als im Sinne der Stadtwerke sein.
Denn nicht wenige Kunden nutzen die Gelegenheit, den Stadtwerken nicht nur Übervorteilung, Intransparenz und manipulatives Kommunikationsverhalten vorzuwerfen (solche Kritik möchte man natürlich nicht länger auf der eigenen Seite haben), sondern auch massiv Druck auszuüben.
So waren die Stadtwerke bereits gezwungen, ihre bisher wie ein Geheimnis gehüteten Berechnungsgrundlagen des Vergleichsangebots zu veröffentlichen (hier).
Aktuell brennt den Stadtwerken ein weiteres heißes Eisen auf den Fingern: Verschiedene Kunden werfen den Stadtwerken vor, sie durch bewusstes Vorenthalten von Informationen über unterjährige Verbräuche daran zu hindern, eigene Ansprüche u.a. bei Gericht präzise zu beziffern und somit geltend zu machen (vgl. auch hier).
--- Zitat ---Gesine Meyer, 17.12.10 14:17:
Insbesondere werde ich nicht müde werden, darauf hinzuweisen, dass die Veröffentlichung der Berechnungstabelle nur ein erster Schritt ist, das Problem der Intransparenz zu lösen. Wie schon von mehreren Kunden angesprochen, braucht es auch die Bereitschaft der Stadtwerke, unterjährige Verbrauchszahlen, die nicht aus den Jahresrechnungen ersichtlich sind, mitzuteilen, damit die betreffenden Kunden überhaupt in der Lage sind, ihre tatsächlichen Ansprüche auszurechnen und mit dem Angebot der Stadtwerke zu vergleichen. Nur dann ist ausreichende Transparenz gegeben.
Darüber hinaus benötigen viele Kunden (inkl. mein Vermieter) die zusätzlichen Angaben zu unterjährigen Verbräuchen auch, damit sie ihre Ansprüche ggf. auch bei Gericht mit der erforderlichen Präzision beziffern können. Herr Becker hat das ja auch schon deutlich gemacht.
Warum und wie das von Frau Willing verweigert wird (O-Ton z.B. an Herrn Müller: „Bitte um Verständnis, dass wir als Unternehmen nicht über 30.000 Kunden Ihre Ansprüche detailliert ausrechnen können, ...“), ist mir völlig unverständlich. Denn niemand verlangt von den Stadtwerken, den Kunden die Aufgabe abzunehmen, sich ihrer präzisen Ansprüche selbst auszurechnen. Es geht einzig darum, den Kunden rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung zum Jahresende notwendige Informationen (hier über unterjährige Verbräuche) zur Verfügung zu stellen, damit diese ihre Ansprüche selbst ausrechnen können.
Soweit den Stadtwerken dies aus internen organisatorischen Gründen in der noch verbleibenden kurzen Zeit bis zum Jahreswechsel nicht möglich sein sollte, sollten die Stadtwerke fairerweise solange einen Verjährungsverzicht erklären, bis sie Ihren Kunden die notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt haben und diese ausreichend Zeit hatten, damit ihre tatsächlichen Ansprüche zu errechnen, sie mit dem Angebot der Stadtwerke zu vergleichen und daraus dann letztlich die Entscheidung über die Annahme des Vergleichsangebots oder eine gerichtliche Geltendmachung der eigenen Ansprüche zu treffen.
Ich verstehe nicht, warum Frau Willing sowohl ablehnt, rechtzeitig vor Verjährungsbeginn benötigte Informationen zur Verfügungen zu stellen, als auch einen Verjährungsverzicht zu erklären. Denn damit werden die Kunden doch aktiv daran gehindert, ihre tatsächlichen Ansprüche zu errechnen. Aber vielleicht ist das ja genau die Absicht? Vielleicht sollen die Kunden ja über ihre wirklichen Ansprüche möglichst im Dunkeln gelassen werden, damit sie erst gar nicht auf die Idee kommen, dass eine Klage lohnenswert sein könnte.
--- Ende Zitat ---
Ebenso auch hier:
--- Zitat ---Müller, 18.12.10 14:13:
Auch brauche ich von Ihnen immer noch die Mitteilung, wieviel ich von meinem Ablesezeitpunkt in 2007 bis zum 31.12.2007 genau verbraucht habe. Dasselbe auch in 2008 für die Zeit zwischen meinem Ablesezeitpunkt und dem 31.08.2008. Denn die zeitanteiligen Verbräuche kann ich nicht aus meiner Jahresrechnung erkennen. Ich brauche diese unbedingt, weil ich sonst Ihr Vergleichsangebot nicht mit meinen tatsächlichen Ansprüchen vergleichen kann.
Wenn Sie schreiben, dass Sie um Verständnis bitten, dass Sie \"als Unternehmen nicht über 30.000 Kunden ihre Ansprüche detailliert ausrechnen können\", dann verstehe ich das nicht. Sie sollen mir und den anderen ja das Ausrechnen nicht abnehmen, ich/ wir brauche/n dazu von Ihnen einzig ein paar Angaben über den Verbrauch in Zeiten zwischen der Ablesung und dem 31.12.2007 und dem 31.08.2008. Wenn das bei Ihnen nicht noch in diesem Jahr geht, dann würde ich das verstehen. Aber dann erklären Sie bitte solange einen Verjährungsverzicht.
Ich fände es unglaublich unfair, wenn Sie uns weder die nötigen Verbrauchsinformationen geben, noch einen Verjährungsverzicht erklären wollen. Denn dann kann ich nicht nur Ihr Angebot überhaupt nicht vergleichen, sondern auch nicht einmal meine Ansprüche gerichtlich geltend machen, weil ich den genauen Forderungsbetrag nicht ausrechnen kann! Sagen Herr Becker und Frau Meyer ja auch.
Was mich daran dann besonders ärgern würde ist, dass ich so dumm gewesen bin, in 2008 Ihre neue Preisklausel anzuerkennen. Denn daraus ergibt sich ja jetzt das Problem, dass ich mit dem 31.08.2008 einen Zeitpunkt habe, zu dem ich meinen Verbrauch seit der Ablesung nicht aus meiner Jahresrechnung erkennen kann. Sie selbst haben mich dahin gebracht, dass ich jetzt in diesem Dilemma stecke. Da wäre es doch wohl das mindeste, wenn Sie mir da auch wieder raushelfen. Ich appelliere deshalb nochmal ganz herzlich an Sie: Bitte geben Sie mir und auch den anderen Betroffenen die Zahlen über zeitanteiligen Verbräuche bekannt. Und wenn Sie das vor den Feiertagen nicht mehr schaffen, dann erklären Sie wenigstens einen Verjährungsverzicht.
Ich habe den Stadtwerken bisher immer vertraut, aber dieses Vertrauen würde ich vollkommen verlieren, wenn Sie mich da jetzt hängen lassen. Also nochmals: \"Bitte\"! Gern bleibe ich dann auch weiterhin Ihre Kundin.
--- Ende Zitat ---
Kein Wunder, wenn man solche brisanten Kritikpunkte nicht weiter öffentlich auf dem eigenen Server hosten möchte.
Heinrich:
Das Schlimme bei den Stadtwerken Münster ist, wie sie mit allen Mitteln versuchen, ihren Kunden sogar die Berechnung ihrer tatsächlichen eigenen Ansprüche unmöglich zu machen.
Wie ist das eigentlich rechtlich zu sehen, wenn ein Kunde aufgrund ihm fehlender unterjähriger Verbrauchsangaben in der Rechnung nicht in der Lage ist, seine tatsächliche Zahlungsschuld genau auszurechnen und die SW ihm diese dann nicht rechtzeitig vor Verjährungsbeginn mitteilen (wollen)?
Hat der Kunde irgendein Auskunftsrecht, das er geltend machen kann? Und gg. auch einen Schadensersatzanspruch gegen die SW?
Und wie ist das dann, wenn der Kunde einen Mahnbescheid beantragen oder Klage einreichen will? Dann muss er doch seinen Anspruch, den er geltend machen will, genau beziffern oder nicht? Was ist, wenn er das wegen der ihm fehlenden Informationen nicht kann?
RR-E-ft:
Im Mahnbescheid beziffert man den Anspruch, indem man einen bestimmten Betrag einsetzt, den man meint, fordern zu können. Beziffern kann einen solchen also jeder. Anhalt für die zutreffende Berechnung liefert das Urteil des AG Gelnhausen vom 10.12.10.
Heinrich:
--- Zitat ---Original von RR-E-ft
Im Mahnbescheid beziffert man den Anspruch, indem man einen bestimmten Betrag einsetzt, den man meint, fordern zu können. Beziffern kann einen solchen also jeder. Anhalt für die zutreffende Berechnung liefert das Urteil des AG Gelnhausen vom 10.12.10.
--- Ende Zitat ---
Mal angenommen, ich bekäme als Kunde der SW meine Jahresrechnung nach Ablesung Ende März regelmäßig Anfang April. Dann müsste ich für die Zeit von Ende März bis zum 31.08.2008 meinen Verbrauch selbst schätzen. Das ginge doch garantiert schief! Und wenn ich dann daraus einen zwangsläufig ebenso schiefen Forderungsbetrag in den Mahnbescheid eintrüge und die SW widersprechen, würde ich dann später u.U. nicht auf einem Teil der Verfahrenskosten sitzen bleiben? Und insbesondere natürlich auch, wenn ich direkt Klage erheben würde und darin einen Betrag angebe, den ich nicht belegen kann? Ich könnte ja noch nicht einmal meine Forderungen an die SW selbst genau beziffern, wenn ich sie in Verzug setzen wollte.
Das Urteil des AG Gelnhausen würde mir da auch nicht weiterhelfen, wenn es darum geht, meine Zahlungsschuld zu berechnen, ich dafür jedoch unterjährige Verbrauchszahlen brauche, diese aber nicht habe und auch von den SW nicht bekomme.
RR-E-ft:
Das Urteil des AG Gelnhausen besagt zutreffend, dass es auf die gesamte Verbrauchsabrechnung ankommt, die in 2007 gelegt wurde und auf die Vorauszahlungen, die zuvor auf diese geleistet wurden, mögen diese Vorauszahlungen auch 2006 erfolgt sein. Alles was die in 2008 erstellte Jahresverbrausabrechnungen betrifft (auch darauf geleistete Vorauszahlungen im Jahre 2007) verjährt erst zum 31.12.11.
Man hat also nur die 2007 von den Stadtwerken gelegte Verbrauchsabrechnung herzunehmen und in diese, statt der dort genannten Preise diejenigen Preise einzusetzen, die beim eigenen Vertragsabschluss vereinbart wurden. Das kann für jeden Kunden - abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - ein anderer Preis sein.
Die Differenz, die sich zwischen der Abrechnung der Stadtwerke und der demnach eigenen Abrechnung ergibt, ist der Rückforderungsanspruch, der zum 31.12.10 zu verjähren droht und deretwegen man vorsorglich einen Mahnbescheid beantragen sollte.
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