Energiepreis-Protest > Grundsatzfragen

Grundversorger <-> Netzbetreiber

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tangocharly:

--- Zitat ---Original von RR-E-ft
@jroettges

[...]Offenbar wird vergessen, dass es immer Kleinkunden gibt, die aufgrund besonderer Umstände keinen Sondervertrag abschließen können, weil niemand mit diesen einen Sondervertrag abschließen möchte, was auch Ihnen persönlich widerfahren könnte. Das wurde bereits an anderer Stelle hinlänglich erörtert.[...]

--- Ende Zitat ---

Möchte mich in die Befindlichkeiten nicht einmischen (die mir vorkommen wie in der Fan-Kurve des VfB Stuttgart). Aber gibt es dafür (s.o.) denn auch schon forensisch verwertbare Beispielsfälle.

Manche unserer Kollegen brauchen sowas \"auf\'s Butterbrot\", damit die Leier von der tollen Verfügbarkeit aller Versorger in der weiten freien Welt des Wettbewerbs ein Ende findet.

RR-E-ft:
Bürgergas ist nicht für Protestkunden da. Viele Lieferanten machen Bonitätsprüfungen und Scoring und da fallen Energieverbraucher mit negativer Schufa durchs Raster.

PLUS:
Mal beim Bundesverband erkundigen. Alte Meldung:

SCHUFA-EINTRAG VERHINDERT WECHSEL

Tausende Berliner können aufgrund eines negativen Schufa-Eintrags nicht den Strom- oder Gasanbieter wechseln. Konkurrenz-Anbieter zu den Grundversorgern schlössen in der Regel keine Verträge mit Personen ab, die einen negativen Schufa-Eintrag haben. Dieser wird von der SCHUFA vergeben, wenn Verbraucher Rechnungen und Kredite nicht bezahlt haben. Auch Insolvenz und eine eidesstattliche Erklärung zur Zahlungsunfähigkeit haben einen Negativeintrag zur Folge.

Nach Schufa-Angaben sind in Berlin rund 340 000 Personen oder 11,7 Prozent der Bevölkerung über 18 Jahren betroffen. Von den Unternehmen werde die Praxis offen eingeräumt:
«Ich bitte Sie um Verständnis, dass die Nuon Deutschland grundsätzlich bei Vorliegen eines negativen Bescheides keine vertraglichen Lieferbeziehungen mit Kunden eingeht», heißt es in einem Kundenschreiben des Billigstromversorgers.

Der Anbieter Eprimo habe ebenfalls klare Vorgaben:
«Vor jedem Vertragsabschluss holen wir uns eine Kreditauskunft. Fällt die negativ aus, dann lehnen wir ab. Das ist absolut üblich in der Branche», sagte Sprecher Jürgen Rauschkolb.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV) kritisierte dieses Vorgehen. Finanzexpertin Helga Springeneer sagte: «Wer arm ist, muss oft auch noch mehr bezahlen.»

Black:

--- Zitat ---Original von jroettges

--- Zitat ---Grundversorgung wäre eine Vertriebsaktivität des Netzbetreibers. Punkt.
--- Ende Zitat ---

Nein. Es wäre die Ausübung einer vom Gesetzgeber auferlegten Verpflichtung!

Jeder der dem Netz eines Betreibers einfach Gas entnimmt (Grundversorgung) oder gerade keinen anderen Versorger hat (Ersatzversorgung) muss versorgt werden (Ausnahmen sind geregelt).
--- Ende Zitat ---

Dafür braucht es keiner Grundversorgungspflicht durch den Netzbetreiber. Die Versorgung von Kunden die einfach Energie entnehmen bzw. keinen sonstigen (Sonder)vertrag abgeschlossen haben im Rahmen der Grundversorgung gewährleistet schon das aktuelle Recht



--- Zitat ---Original von jroettges
Daher wird jeder Kunde sehen, dass er da schnell wieder raus kommt, allein schon wegen der höheren Preise!
Welches Interesse sollten demgegenüber Grundversorger haben, möglicht jeden Kunden zu binden?)
--- Ende Zitat ---

Der Grundversorger vedient an jedem Kunden Geld. Da ist der Erhalt des Kundenstammes ein natürliches Interesse.


Dürfte in Ihrem \"System\" denn der Netzbetreiber neben seiner \"Grundversorgungspflicht\" auch zusätzliche eigene Sonderverträge anbieten?

jroettges:
@Black


--- Zitat ---Die Versorgung von Kunden die einfach Energie entnehmen bzw. keinen sonstigen (Sonder)vertrag abgeschlossen haben im Rahmen der Grundversorgung gewährleistet schon das aktuelle Recht
--- Ende Zitat ---

Ok. Die Versorgung erfolgt gegenwärtig aber durch den vor Ort zuständigen Grundversorger, der sicher auch Sonderverträge anbietet, mit all den Interessenkonflikten die in meinem Sytem nicht bestünden.


--- Zitat ---Dürfte in Ihrem \"System\" denn der Netzbetreiber neben seiner \"Grundversorgungspflicht\" auch zusätzliche eigene Sonderverträge anbieten?
--- Ende Zitat ---


Darf ein entflochtener Netzbetreiber denn jetzt Sonderverträge anbieten?

Wenn ihre Frage aber darauf abzielt, dass ein Grundversorger (in dem von mir vorgeschlagenen System) auch Sonderverträge abschließen darf, dann antworte ich mit einem klaren \"Nein\".

Das würde ja auf einen Vertrieb in einem Markt (im Wettbewerb, mit Werbung usw.) hinauslaufen, der vom Netzbetrieb zu trennen ist. Wie bereits gesagt, ein einziger regulierter Grundversorger in jedem Versorgungsgebiet wäre ideal.

P.S. Ich bin ausdrücklich dankbar für die überaus kritische Würdigung meiner Vorschläge, helfen sie mir doch bei der Formulierung einer entsprechenden Initiative.

Der Verschiebung der relevanten Beiträge in den  Thread Grundversorger Netzbetreiber stimme ich natürlich zu.

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